Donnerstag, 28. Mai 2026

BW fordert Änderungen ein beim Gebäudemodernisierungsgesetz

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Die geplanten Änderungen am Gebäudeenergiegesetz (#GEG) zum Gebäudemodernisierungsgesetz (#GModG) bremsen die Bemühungen beim Klimaschutz im Gebäudesektor massiv aus.

Der aktuelle Entwurf verlängert unnötig die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten, verschätzt sich gewaltig bei der zur Verfügung stehenden Menge an Biomasse für die „Biotreppe“ und suggeriert Verbraucherinnen und Verbrauchern, dass Gas eine Zukunft hat. 

Dadurch erfährt der bereits erfolgreich laufenden Prozess der Wärmeplanung unnötige Verunsicherung und die Umsetzung der Pläne wird verzögert und verteuert. 

Baden-Württemberg fordert deshalb gemeinsam mit Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein heute im Umweltausschuss des Bundesrats deutliche Nachbesserungen an dem vorgelegten Gesetzentwurf. Unter anderem:

➡️ Die Verlässlichkeit und Planbarkeit durch den Erhalt des Anforderungsniveaus beim Heizungstausch 

➡️ Einfachere und klarere Regelungen zum Vollzug der gestellten Anforderungen, vor allem ohne eklatante Regelungslücken 

➡️ Unbürokratischere Maßnahmen zum Schutz von Mieterinnen und Mietern vor hohen Kosten 

Wir machen uns dafür stark, dass das Gebäudemodernisierungsgesetz die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern, von Kommunen, von Industrie und Handwerk berücksichtigt.
Nur so kann es ein tragfähiger Baustein für eine nachhaltige und klimafreundliche Zukunft werden.

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