TAZ hier 14.5.2026 Heike Holdinghausen Nationaler Wiederherstellungsplan: Forschende wollen Landwirtschaft und Naturschutz versöhnen
Eine EU-Verordnung soll den Zustand von Gewässern und Wäldern verbessern. Nun veröffentlichen Berater des Agrarministeriums Vorschläge für eine naturgemäße Landwirtschaft.
Wer sich für Naturschutz interessiert, hat wahrscheinlich in diesen Wochen schon einmal auf der Website des Bundesumweltministeriums herumgeklickt. Dort lässt sich nämlich seit Ende April und noch gut sechs Wochen lang der Nationale Wiederherstellungsplan kommentieren. Mit dieser Umsetzungsmaßnahme der EU-Wiederherstellungsverordnung sollen Europas Moore, Wiesen, Wälder, Flüsse und Meere in einen gesünderen Zustand versetzt werden.
Ein Beispiel: Der Artikel 9 des EU-Gesetzes regelt die Wiederherstellung der natürlichen Vernetzung von Flüssen und der natürlichen Funktionen damit verbundener Auen. Bund und Länder wollen dazu in Deutschland Feuchtgebiete und Auen an Flüssen wieder vernässen und zum Beispiel nicht mehr benötigte Entwässerungsgräben oder Staumauern entfernen oder umbauen. Nasse Wiesen statt satte Äcker? Was Klima- und Artenschutz dient, ist Land- und Forstwirten allerdings ein Dorn im Auge.
Deshalb ist die Gesetzgebung aus Brüssel hochumstritten. So fordert der Deutsche Bauernverband eine grundlegende Überarbeitung mit „realistischeren Zielen, einer verlässlichen Finanzierung sowie einer stärkeren Ausrichtung auf freiwillige und kooperative Maßnahmen“. Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände warnt „vor einer weiteren Verschärfung des Naturschutzrechts durch das Zusammenwirken der europäischen Wiederherstellungsverordnung mit dem geplanten Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur“. Es entstünden neue Nutzungskonflikte und wachsende Belastungen für Investitionen und langfristige Planungen.
Nun hat der Wissenschaftliche Beirat für Biodiversität und Genetische Ressourcen eine Stellungnahme veröffentlicht, in der er fordert, die Forschende wollen Landwirtschaft und Naturschutz versöhnen und die Wiederherstellungsverordnung zusammenzudenken – soll heißen: Agrarpolitik und -förderung sowie Naturschutzpolitik sollten sich künftig ergänzen und sich nicht widersprechen.
Ohne die aktive Unterstützung durch Landwirtinnen und Landwirte ließen sich die degradierten Ökosysteme der Agrarlandschaften nicht in einen guten ökologischen Zustand überführen, begründet der Beirat seinen Vorschlag.
Zwölf Handlungsempfehlungen
Zudem stehe eine zukunftsfähige landwirtschaftliche Produktion „in direktem Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt und den an sie gekoppelten Ökosystemfunktionen und -leistungen“, schreibt der Beirat weiter. Bestäubung, Schädlingsregulation sowie Nährstoff- und Wasserkreisläufe seien für die Nahrungsmittelproduktion und damit für die Ernährungssicherung sowie für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe von entscheidender Bedeutung.
Um Naturschutz und Agrarpolitik zu versöhnen, gibt der Beirat zwölf Handlungsempfehlungen. So sollen die Wiederherstellungsverordnung nicht als Belastung empfunden werden; sie könne eine Modernisierungschance für Landwirtschaft und Naturschutz sein. Dazu müsse die EU-Agrarförderung, die derzeit für den Zeitraum von 2028 bis 2034 geplant wird, stärker an den Anforderungen und Bedürfnissen des Biodiversitätschutzes ausgerichtet werden. Förderprogramme sollen einfacher, verständlicher und praxisnäher werden.
Für die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur/Küstenschutz fordern die Wissenschaftler mehr Mittel und Instrumente für Biodiversität und Wiederherstellung, insgesamt sei es erforderlich, dass statt vieler Einzelmaßnahmen regionale Gesamtkonzepte entwickelt würden. Neben einem vielfältigen Ackerbau mit mehr Feldfrüchten, weniger Dünger und Pestiziden sei vor allem die Weidewirtschaft mit artenreichen Wiesen zu fördern.
Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) begrüßte die Stellungnahme des Beirats: „Die Landwirtschaft steht im Ruf, auf Kosten der Artenvielfalt und des Klimas zu wirtschaften“, sagt Tina Andres, Vorstandsvorsitzende des Verbands, „sie steht bei vielen Menschen für Tierleid und gefährliche Rückstände.“ Das dürfe nicht so bleiben.
Auch der Naturschutzverband Nabu lobte die Stellungnahme der Wissenschaftler: Sie zeige „Lösungsansätze auf, wie die Wiederherstellungsverordnung in der Agrarlandschaft erfolgreich umgesetzt werden kann“. Jetzt liege es beim Bundesagrarminister Alois Rainer, sich in Brüssel für ein verlässliches Mindestbudget für Umweltmaßnahmen in der Landwirtschaft einzusetzen“, sagt Laura Henningson, stellvertretende Nabu-Teamleiterin Landnutzung.
Die Agrarwissenschaftlerin Dorothea Bellingrath-Kimura vom Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung hält mehr Naturschutz in der Fläche und damit die EU- Wiederherstellungsverordnung zwar für sinnvoll. Zugleich mahnt sie aber mehr Pragmatismus von allen Beteiligten an: Bessere Ergebnisse als bürokratische, engmaschige Vorgaben für alle brächten erfolgsorientierte Maßnahmen in Verantwortung der Landwirte.
Sie wüssten meist gut, wo Hecken angepflanzt oder kleine Tümpel auf Äckern als Heimat von Fröschen umfahren werden sollten. „Wichtig wäre, Ökologie mehr in die Ausbildung von Landwirten zu integrieren“, sagt Bellingrath-Kimura, „wir wissen inzwischen sehr viel über nachhaltige und zugleich effiziente Landwirtschaft, aber es mangelt am Transfer in die Praxis.“
Stellungsnahme hier
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