Montag, 18. Mai 2026

Neues Heizungsgesetz droht in Karlsruhe zu scheitern

 


Merkur hier  17.05.2026  Von: Tadhg Nagel

Bleibt das Habeck-Gesetz? Merz‘ eigene Partei zweifelt am neuen Heizungsgesetz – „Das hält nie“

Die Union versprach, es besser zu machen als die Ampel. Nun zweifelt sie am eigenen Heizungsgesetz. Politiker der Partei warnen vor Verfassungsbruch.

Aus der Opposition heraus ließen CDU und CSU kein gutes Haar am Gebäudeenergiegesetz der früheren Ampel-Koalition – und wurden wohl nicht zuletzt gewählt, weil sie versprachen, es besser machen zu wollen. Doch der Gegenentwurf der Merz-Regierung, das Gebäudemodernisierungsgesetz, droht zum Flop zu werden. Kritik kommt längst nicht mehr nur von Grünen und Umweltverbänden. 

Das Gesetz könnte vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern – und selbst in der Union sind offenbar nicht alle der Sache sicher.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (13. Mai) das Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet, das das heiß diskutierte Heizungsgesetz der Ampel-Regierung ablöst. „Wir schaffen Investitionssicherheit. Wir schaffen Planungssicherheit. Wir ermöglichen Technologieoffenheit und Flexibilität bei der Heizungswahl“, erklärte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nach der Kabinettssitzung. „Der erzwungene Heizungsaustausch oder ein Verbot entfällt.“ Die bisherige Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, fällt damit weg – ebenso die Pflicht zu einer fachlichen Beratung vor dem Einbau einer Gasheizung.

Gesetz könnte vor Bundesverfassungsgericht scheitern: Heilmann sicher, dass geklagt wird – „Das hält nie.“

Öl- und Gasheizungen bleiben damit dauerhaft erlaubt. Als Ausgleich sieht das Gesetz vor, dass ab 2029 schrittweise wachsende Anteile von Biogas oder Bioöl beigemischt werden müssen. Auch Brennstoffhändler sollen zunehmend biogene Stoffe einsetzen, um den Gebäudebestand klimafreundlicher zu machen. Die Klimaziele ließen sich so dennoch erreichen, betonte Reiche.

Dieser Schritt war von langer Hand geplant. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, das Heizungsgesetz der Vorgängerregierung zu „abzuschaffen“. Doch wie der Spiegel berichtet, könnte das neue Gesetz schon bald vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern. Selbst aus den Reihen der Union komme Gegenwind: „Ich bin sicher, dass gegen dieses Gesetz geklagt wird, und habe Bedenken, ob es standhält“, so CDU-Politiker Thomas Heilmann, Chef der Klimaunion und ehemaliger Berliner Justizsenator. Andere Unionsjuristen werden dem Magazin zufolge hinter vorgehaltener Hand noch klarer. Der Entwurf sei „krass verfassungswidrig“; einer meine gar: „Das hält nie“.

Urteil verpflichtet Staat zu Klimaschutz: Verschlechterungsverbot könnte Union zum Verhängnis werden

Ausgangspunkt der Bedenken ist laut dem Bericht ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem März 2021. Die Karlsruher Richter hatten damals festgestellt, dass das Grundgesetz den Staat zum Klimaschutz und zur Herstellung von Klimaneutralität verpflichtet. Artikel 20a, wonach der Staat verpflichtet ist, „auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen“ zu schützen, wird von Juristen als sogenanntes Verschlechterungsverbot interpretiert. Einmal beschlossene Klimaschutzmaßnahmen dürfen demnach nicht einfach zurückgenommen werden.

Wie streng dieses Verbot auszulegen ist, bleibe unter Fachleuten umstritten. Manche hielten es für absolut. Jede Absenkung des Schutzniveaus sei unzulässig, schreibe etwa der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einem Gutachten vom März. Andere plädierten für eine mildere Lesart. 

Einzelne Regelungen könnten gelockert werden, sofern gleichwertige Maßnahmen an anderer Stelle greifen. Verfassungsrechtlich komme es darauf an, „ob der Gesetzgeber die im Bereich Gebäude nicht eingesparten Emissionen in anderen Bereichen kompensiert“, habe Christian Calliess, Professor an der Freien Universität Berlin und Mitglied des Sachverständigenrats für Umweltfragen, die Bedenken abgemildert.

Kritik auch von CDU/CSU: Klimaunion warnte bereits beim Referentenentwurf vor Verfassungswidrigkeit

Aber eben genau daran zweifeln Fachpolitiker auch innerhalb der Union. Die CDU-nahe Klimaunion hatte bereits beim Referentenentwurf intern vor einer möglichen Verfassungswidrigkeit gewarnt. Das Gesetz sieht zwar eine Evaluierung im Jahr 2030 vor, die bei Bedarf Nachschärfungen ermöglichen soll. Für viele ist das jedoch ein zu schwaches Sicherheitsnetz – zumal die Prüfung erst nach Ende der laufenden Legislaturperiode stattfindet und das Problem damit faktisch an die nächste Bundesregierung weitergereicht wird.

Doch nicht nur juristisch ist das schwarz-rote Vorhaben problematisch. Lutz Goebel, Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollrats (NKR), bezeichnete das Gebäudemodernisierungsgesetz gegenüber der Bild als eines der „handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben, die dem Nationalen Normenkontrollrat in den vergangenen Jahren vorgelegt wurden“. Der Text sei „in weiten Teilen kaum verständlich“, für Betroffene häufig nicht nachvollziehbar – und selbst Heizungs-Fachverbände meldeten Zweifel an der Umsetzbarkeit an.

Warnung vor Frustration der Bürger: Merz-Gebäudemodernisierungsgesetz als Kostentreiber

„Genau solche Gesetze tragen zur Frustration vieler Bürgerinnen und Bürger gegenüber Staat und Politik bei“, so Goebel weiter. Neben mangelnder Verständlichkeit bemängelt der NKR auch zusätzliche Kosten. Die Regelung zur Aufteilung von Nebenkosten beim Einbau fossiler Heizungen sei für viele Wohnungseigentümer ohne externe Beratung kaum handhabbar. Damit treibe sie genau jene Kosten in die Höhe, die das Gesetz eigentlich vermeiden sollte. Goebel forderte den Bundestag auf, den Entwurf im parlamentarischen Verfahren grundlegend zu überarbeiten und die Einwände der Fachverbände ernstzunehmen. (Quellen: AFP, Bild, dpa, Spiegel) (tpn)


Spiegel hier  Von Markus Becker  17.05.2026,

Neues Heizungsgesetz droht in Karlsruhe zu scheitern

Die Bundesregierung hat das neue Heizungsgesetz beschlossen. Doch die Reform könnte nach Ansicht von Juristen durch das Bundesverfassungsgericht blockiert werden. Selbst in der Union gibt es schwere Bedenken.

Es war ein Tag nach dem Geschmack von Katherina Reiche. »Der erzwungene Heizungsaustausch oder ein Verbot entfällt«, sagte die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, die sich gern als Vorkämpferin ökonomischer Freiheit inszeniert. Der Anlass: Am vergangenen Mittwoch hat das Bundeskabinett nach monatelangen Verhandlungen das Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Mit ihm »machen wir Klimaschutz wieder alltagstauglich«, sagte CDU-Frau Reiche.

Dabei wurde das Gesetz in erster Linie geschaffen, um Klimaschutzregeln abzuschaffen – genauer: die zentralen Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes, auch bekannt als »Heizungsgesetz« von Reiches Amtsvorgänger Robert Habeck (Grüne). Es schreibt vor, dass neu eingebaute Heizungen in Neubauten mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Ab dem Jahr 2045 soll das Heizen mit fossilen Brennstoffen gänzlich verboten sein.

Die »Bild«-Zeitung machte seinerzeit gegen den »Heiz-Hammer« mobil – was einer der Gründe ist, warum die Bundesregierung diese Regelungen mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz abschaffen will.

Damit aber droht sie nach Ansicht von Kritikern vor dem Bundesverfassungsgericht zu scheitern. .....


Im Wirtschaftsministerium gibt man sich indes optimistisch, vor Gericht bestehen zu können. Das Gesetz würde einen »sowohl europa- als auch verfassungsrechtskonformen Ausgestaltungsrahmen« setzen, betonte eine Sprecherin. Die 65-Prozent-Regel aus dem alten Gesetz würde weder verfassungs- noch europarechtlich nicht gefordert, der Gesetzgeber habe »mehrere Instrumente«, um die Klimaziele zu erreichen. »Diese werden mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz genutzt.«

Wer weiterhin mit fossilen Brennstoffen heizen möchte, müsse zudem nach und nach den Anteil an »grünem« Öl oder Gas wie etwa Biomethan erhöhen und so zum Klimaschutz beitragen.

Gemäß dieser »Bio-Treppe« sollen ab Januar 2029 mindestens zehn Prozent klimafreundliche Brennstoffe genutzt werden, ab Januar 2030 mindestens 15, ab Januar 2035 mindestens 30 und ab Januar 2040 mindestens 60 Prozent.

Das aber wird nach Ansicht von Experten nicht annähernd reichen, um die Klimaziele zu erfüllen. Denn dafür müsste die Grüngas-Quote bis 2045 bis auf 100 Prozent ansteigen. Zudem stehen schon für geringere Quoten bei Weitem nicht genug Ökobrennstoffe zur Verfügung – von den hohen Kosten ganz abgesehen.

Letztere würden »klar kommuniziert und im Gesetzentwurf ausbuchstabiert«, erklärte die Sprecherin von Wirtschaftsministerin Reiche nach der Vorstellung der Eckpunkte Anfang März. Gekommen ist es anders. »Eine belastbare Abschätzung der in der Zukunft zu erwartenden Kosten ist derzeit nicht möglich«, heißt es nun im vom Kabinett beschlossenen Gebäudemodernisierungsgesetz. Es ließen sich auch »keine gesicherten Annahmen für die Marktentwicklung in diesem Segment treffen«. Deshalb könnten »die mittelbaren Folgen dieser Regelungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert« werden.

Ob das die Karlsruher Verfassungsrichter im Falle einer Klage überzeugen wird, dass der Klimaschutz unter dem Strich nicht geschwächt wird, darf man bezweifeln.

Die letzten Hoffnungen der Kritiker ruhen deshalb auf der SPD-Fraktion im Bundestag, wo das Gesetz final abgesegnet werden muss. Sollte die SPD das Gesetz dort aber torpedieren, käme es wahrscheinlich zu einer heftigen Koalitionskrise. Wahrscheinlicher ist deshalb, dass jene Sozialdemokraten, die das Gesetz für schlecht halten – und davon soll es einige geben – insgeheim auf dessen Scheitern in Karlsruhe hoffen. 



Deutschlandfunk hier 17.05.2026

Pläne der Koalition
Bericht: Juristische Zweifel an „Heizungsgesetz“ in der Union

In der Union gibt es einem Bericht zufolge juristische Zweifel an dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz. Der vom Kabinett beschlossene Entwurf sieht neue Regelungen vor allem für den Einbau von Heizungen vor. Vorhandene Klimaschutz-Vorgaben sollen entschärft werden.

Wie der "Spiegel" berichtet, rechnen Klima- und Rechtspolitiker in der Union damit, dass das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert. Grund dafür ist, dass Mindestvorgaben für den Einbau klimafreundlicherer Heizungen abgesenkt werden sollen. 

Das könnte laut dem Bericht gegen das Grundgesetz verstoßen. 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die Regierung zum Klimaschutz verpflichtet sei. Das Wirtschaftsministerium glaubt laut dem Bericht, dass die geplanten Vorgaben für Heizungen vor Gericht bestehen würden.

Der Eigentümerverband Haus und Grund sowie der Mieterbund kritisierten das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz als praxisfern beziehungsweise unsozial. Der Nationale Normenkontrollrat hält den Entwurf der Koalition außerdem für schwer verständlich und zu kompliziert.

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