Sonntag, 5. Juli 2026

Friedrich Merz findet, 20 Jahre Informationsfreiheit sind genug


Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hat beschlossen, das Informationsfreiheitsgesetz de facto abzuschaffen.

Für uns, das Recherche-Team von abgeordnetenwatch, hat dieser Beschluss schwerwiegende Auswirkungen. 

Für fast jeden unserer Berichte beantragen wir Dokumente von Ministerien. So konnten wir den Brief von Philipp Amthor für Augustus Intelligence an die Öffentlichkeit bringen, oder zeigen, wie die Arbeitsbedingungen für Saisonarbeiter:innen verschlechtert wurden, und belegen, wie BionTech erfolgreich für die Impfstoff-Patente bei Kanzlerin Merkel lobbyierte.

Als es 2005 vom Bundestag beschlossen wurde, schrieben die Abgeordneten genau das in die Begründung: "Die neuen Informationszugangsrechte verbessern die Kontrolle staatlichen Handelns und sind insofern auch ein Mittel zur Korruptionsbekämpfung."

Es ist die Aufgabe von Journalismus, Verborgenes ans Tageslicht zu bringen. Journalist:innen üben eine Kontrollfunktion aus, indem sie über die Verschwendung von Steuergeldern berichten, über Interessenkonflikte oder unlautere Machtkonzentrationen. Bei all dem hilft das Informationsfreiheitsgesetz. 

Wird dieses Gesetz abgeschafft, können wir unsere Aufgabe in dieser Form nicht mehr erfüllen. 
Wir setzen uns dafür ein, dass es bleibt.
Bitte unterstütze uns dabei und unterzeichne diese Petition:

  SPD, stoppt den Frontalangriff auf die Informationsfreiheit!   hier



Hans-Martin Tillack  /Investigativer Reporter / LinkedIn  4.7.26

Die Koalition will das Recht auf Informationsfreiheit weitgehend abwracken, 20 Jahre nach seiner Einführung. 

Das ist Ausdruck eines autoritären Staatsverständnisses der Spitzen von CDU, CSU und SPD. 

Am 2. Januar 2006 habe ich meine ersten IFG-Anträge an Bundesministerien gestellt – etwa an das Auswärtige Amt zu Korrespondenz des ehemaligen Außenministers Fischer; an das Verkehrsministerium zu Flugbewegungen von US-Maschinen, die der CIA zugerechnet wurden – und an das Kanzleramt, zum Terminkalender des früheren Kanzleramtschefs Frank-Walter Steinmeier.

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Antwort des AA auf meinen Antrag vom 2.1.2006


Dass man als Journalist Zugang auf Unterlagen beantragen konnte, hatte ich als „Stern“-Korrespondent in Brüssel gelernt. Dort war schon 2021 (? müsste wahrscheinlich 2001 heißen) eine neue Verordnung zum Zugang auf Dokumente der EU-Behörden in Kraft getreten.

Auf das deutsche Pendant hatte ich gewartet – und mich vorbereitet. Hier war ich offenbar einer der ersten Journalisten, die das IFG nutzten, wenn nicht sogar der erste. Vor einer ganzen Reihe von Jahren wurden interne Protokolle einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe der Bundesregierung bekannt, über einen „Erfahrungstausch IFG“. Im ersten Protokoll dieser Arbeitsgruppe vom 11. Januar 2006 hieß es: „Pressevertreter von ‚Stern“ und ‚Bild‘ haben sich bereits an mehrere Ressorts gewandt.“ Es klang so, als seien die Beamten ein bisschen erschrocken gewesen.

Die Fraktionen von SPD und Grünen im Bundestag hatten das IFG im Jahr 2005 gegen den jahrelangen hinhaltenden Widerstand der Bundesministerien durchgesetzt. Dass die Abgeordneten nun 20 Jahre später nach dem Willen der Spitzen von CDU/CSU und SPD diese mühsam erkämpften Bürgerrechte großenteils wieder zurücknehmen sollen, ist ein Schritt, den manche vielleicht von einer AfD-Regierung erwartet hätten. In den USA hat selbst Präsident Donald Trump es bisher nicht gewagt, den Freedom of Information Act zurückzustutzen.

Es ist jedenfalls Ausdruck eines autoritären Staatsverständnisses der Spitzen von CDU, CSU und SPD, dass künftig Bürger der Bürokratie ihr „berechtigtes Interesse“ nachweisen müssen, bevor sie Transparenz verlangen können. Es klingt wie der Plan, einen Schonraum für hohe Beamte und andere Entscheider zu schaffen, in dem man Namen der Bediensteten schwärzen will – angeblich zum Schutz gegen "Anfeindungen". Dabei ist es heute schon regelmäßige Praxis von Bundesministerien, beim IFG-Zugang die Namen von Mitarbeitern unter der Ebene von Referatsleitern zu schwärzen. Wer als Abteilungsleiter oder Staatssekretär für die Allgemeinheit wirken soll, darf das Licht nicht scheuen – oder eben doch, wenn man CDU/CSU und SPD fragt.

Eigentlich ist das Amtsgeheimnis ein Überbleibsel des Absolutismus, wie der Rechtsprofessor Bernhard Wegener 2006 in seinem Buch über den „Geheimen Staat“ nachwies. Seit Immanuel Kant schrieben auch deutsche Aufklärer gegen diese Arkantradition an.

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Heute ist Informationsfreiheit der Standard in der westlichen Welt.
Mit ihren Plänen für einen möglichst geheimen Staat begibt sich die Koalition auf einen Sonderweg - auf einen Abweg.

Im Vergleich zu Ländern wie den USA oder Schweden war Deutschland ohnehin spät dran mit der Informationsfreiheit. Und schon das geltende IFG ist eher restriktiv – etwa durch die Möglichkeit, hohe Gebühren zu verlangen.
Merke: Bei Anträgen etwa an die EU-Behörden fallen überhaupt keine Zahlungen an. Jetzt will die Koalition die Gebühren hierzulande weiter erhöhen und neue Hürden aufrichten – zurück ins vorige Jahrhundert.

Wenn diese Koalitionäre wenigstens wüssten, wovon sie sprechen. Der CDU-Abgeordnete Philipp Amthor, der schon 2025 als IFG-Kritiker hervorgetreten ist, hatte die angebliche „Arbeitsbelastung“ durch das IFG beklagt.
Er weiß eindeutig nicht, wovon er spricht. Bei allen Bundesbehörden gingen 2024 lediglich 16.191 Anträge ein - bei allen US-Bundesbehörden waren es 1,5 Millionen FOIA-Anträge, fast 93 mal so viel. Und nein, die USA sind nicht 93 mal größer als die Bundesrepublik.

Das deutsche IFG schreckte bis heute viele ab, obwohl die Zugriffszahlen nicht zuletzt seit der Gründung von FragdenStaat gestiegen sind. Lediglich 92 Anträge von Journalisten registrierte die Bundesregierung noch für das Jahr 2006. Gut 30 dieser Anträge des Jahres 2006 kamen von mir. Viele meiner ersten Anfragen wurden abgelehnt, etwa die auf Zugang zum Terminkalender des Kanzleramtschefs (in den USA werden die Kalender der Präsidenten übrigens einige Jahre nach ihrem Ausscheiden zugänglich; in Deutschland ist es bis heute üblich, Kalender der Regierenden nach ihrem Ausscheiden zu löschen). Die Informationen über die Flugzeuge unter CIA-Verdacht erhielt ich – aber erst, nachdem ich 2009 für den „Stern“ bis vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen war (aber das Thema nun nicht mehr so aktuell war).

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Das Kanzleramt lehnt 2006 den Zugang zum Terminkalender von Frank-Walter Steinmeier ab


Meinen ersten großen Erfolg mit dem IFG feierte ich Anfang 2007. Ich hatte bei allen Bundesministerien sowie dem Kanzleramt die internen Listen ihrer privaten Sponsoren beantragt – also die Namen von Firmen, die zum Beispiel Feste der Ministerialbeamte bezuschussten. So etwas gab es. Nach einigem Hin und Her und einigen Beschwerden beim damaligen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, erhielt ich Namenslisten und Einsicht in die Akten.

So konnte ich zeigen, dass der Rüstungskonzern EADS – der heute Airbus heißt - samt seiner Töchter das Verteidigungsministerium zwischen 2003 und 2006 mit Geld- und Sachleistungen im Wert von 87.000 Euro unterstützt hatte, zum Beispiel für den „Ball der Luftwaffe“ oder den „Ball des Sanitätsdienstes“. EADS sowie die Tochterunternehmen übernahmen bei solchen Anlässen die Kosten für die Musik und die Bewirtung oder ermöglichten sogar ein Feuerwerk.

Meine IFG-Anträge hatten in diesem Fall deshalb Erfolg, weil die verlangten Informationen eigentlich bereits nach geltendem Recht hätten veröffentlicht werden müssen. Die Tür war nicht zu, sondern nur angelehnt – mit Hilfe des IFG konnte man sie aufstoßen. Seit meinem Bericht im „Stern“ im Januar 2007 publiziert die Bundesregierung die Namen der Sponsoren nun übrigens von sich aus.

Ein paar Jahre später bekam ich umfassende Einsicht in Umfragen, die das Bundespresseamt regelmäßig bei den verschiedenen Meinungsforschungsinstituten in Auftrag gegeben hatte. Es zeigte sich, dass das Presseamt auf Kosten der Steuerzahler immer wieder auch nach Kompetenzwerten der Parteien fragte – was nach Ansicht des Bundesrechnungshofs nicht zulässig war.

Und im August 2014 musste das Kanzleramt mir interne Unterlagen freigeben, die den früheren Amtschef Ronald Pofalla (CDU) und die Deutsche Bahn AG betrafen. Sie belegten, dass Bahn-Chef Rüdiger Grube seinen Duzfreund Pofalla bereits während dessen Amtszeit im Kanzleramt wiederholt für die Interessen der Bahn einspannte.

Zuletzt konnte ich schließlich 2024 und 2025 dank des IFG beschreiben, wie Bundesministerien versuchten, fragwürdige Praktiken der Löschung von offiziellen E-Mails zu vertuschen. Ebenfalls dank IFG ließ sich zeigen, dass das Bundesarchiv gegen diese Löschpraktiken anrannte - wenn auch vergebens. Und ich zeigte, dass Ex-Kanzler Gerhard Schröder (SPD) nach seinem Ausscheiden aus dem Amt 178 offizielle Aktenbände mitgenommen hatte. Das Kanzleramt hatte im Jahr 2022 kurzzeitig versucht, die Dokumente zurückzufordern - stellte die Bemühungen aber dann gleich wieder ein. Auch das ließ sich nur dank des IFG enthüllen. In der Zwischenzeit ließ Schröder die Akten übrigens in die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung schaffen. Gemeinsam mit „Correctiv“ habe ich das Kanzleramt nun verklagt - auf Zugang zu Unterlagen zu Schröders Austausch mit Wladimir Putin im Jahr 2005.

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Schreiben des Kanzleramts an Gerhard Schröders Büroleiter im Juni 2022


Deutsche Politiker und deutsche Spitzenbeamte haben sich offenkundig bis heute nicht daran gewöhnt, dass Journalisten und andere Bürger das Recht auf Zugang zu solchen Dokumenten haben. Schon im Jahr 2013 schränkte eine Allparteien-Koalition aus CDU, CSU, FDP, SPD, Grüne und Linke das IFG ein – indirekt über eine Änderung der Bundeshaushaltsordnung. Seitdem hat die Öffentlichkeit kein grundsätzliches Einsichtsrecht mehr in Akten des Bundesrechnungshofs. Kurz zuvor hatte ich Zugang zu den Prüfunterlagen und Prüfberichten des Hofs über die Fraktionen im Bundestag beantragt, die damals bereits 80 Millionen Euro Steuergeld pro Jahr kassierten.

Der Rechnungshof prüfte immer wieder die Verwendung dieser Mittel – hatte jedoch nie Beanstandungen veröffentlicht. Dank der Gesetzesänderung im Juni 2013 konnte er diese Versteckspiele fortsetzen - bis der Bundesgerichtshof im Jahr 2021 klarstellte, dass der Rechnungshof Journalisten zumindest Zugang zu abschließenden Prüfberichten gewähren muss (Ergänzung vom 5.7.2026, dank an Christoph Partsch für den Hinweis).

Heute schreiben wir das Jahr 2026. Kaum ein Tag vergeht, an dem sich Politiker nicht öffentlich Sorgen um die Zukunft unserer Demokratie machen. Jetzt will diese Koalition Bürgerrechte einschränken, die in der westlichen Welt gang und gäbe sind – teils seit Jahrzehnten wie in den USA, teils seit dem 18. Jahrhundert wie in Schweden.

Nein, das wird das Vertrauen der Bürger in diese Demokratie nicht stärken.

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