LIebe Freundinnen und Freunde, liebe Interessierte,
gestern (Mo, 19.12.2022) haben die Energieminister*innen eine Notfallverordnung zum Bürokratieabbau für Wind, Solar & Co. beschlossen! Das wird den Ausbau der erneuerbaren Energien enorm beschleunigen!
Unser Paket enthält
eine ganze Serie von Maßnahmen, die die Genehmigung von Erneuerbaren in ganz
Europa beschleunigen werden. Damit kommen wir schneller weg von den russischen
Energieimporten und hin zur klimafreundlichen Energiesouveränität. Im Einzelnen:
- Erneuerbare
Energien, Speicher und die damit verbundene Netzinfrastruktur sind ab
sofort im herausragenden öffentlichen Interesse
und bekommen damit Vorfahrt bei Genehmigung und Planung. Das wird den
Ausbau überall in der EU beschleunigen!
- Deutsche
Wind-Vorranggebiete werden nun auch europarechtlich als „Go-to-Areas“
anerkannt. Erneuerbare-Energie-Anlagen
werden damit in diesen Gebieten schneller genehmigt. Das
EU-Schutzgebiete-Netz Natura 2000 (FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete) ist
davon natürlich ausgenommen.
- Wir
setzen eine Frist von höchstens drei Monaten für
Photovoltaik-Genehmigungsverfahren, die zugehörigen
Speicher und Netzanschlüsse. Es
gilt eine „Genehmigungsfiktion“ für Kleinanlagen unter 50KW.
- Genehmigungen
bei Repowering von Erneuerbaren-Anlagen und Netzen müssen binnen sechs
Monaten abgeschlossen sein. Dabei wird lediglich die
Mehrbelastung der Erweiterung des Projekts geprüft, nicht noch einmal das
gesamte Projekt. Das erleichtert die Genehmigung erheblich.
- Wärmepumpen:
Genehmigungsverfahren werden durch die Einführung einer Frist von
höchstens einem Monat und eines vereinfachten Verfahrens für den
Netzanschluss kleinerer Wärmepumpen beschleunigt.
- Wind
und andere Erneuerbaren-Anlagen: In
Erneuerbaren-Vorranggebieten dürfen Mitgliedsstaaten auf eine weitere
Umweltverträglichkeitsprüfung verzichten, wenn auf Planebene bereits eine
strategische Umweltprüfung stattgefunden hat.
Diese Sofortmaßnahmen
geben uns starken Rückenwind auf dem Weg aus der Energiekrise. Außerdem senden
wir eine klare Botschaft an alle deutschen Genehmigungsbehörden: Die artenschutzrechtliche
Prüfung kann vereinfacht werden, wenn die Population einer Art nicht gefährdet
ist. Der Schutz
gefährdeter Arten in Deutschland bleibt wichtig, doch kommt es dabei bei
Genehmigung vor allem auf den Schutz der Population von Rotmilan & Co. an.
Im Übrigen ist der Erfolg der Energiewende in Deutschland auch im Interesse des
Naturschutzes.
Denn der Klimawandel gefährdet die Artenvielfalt weltweit massiv.
Die Notfallverordnung
tritt schon im Januar in Kraft. Sie gilt zunächst für 18 Monate mit Option auf
Verlängerung. Zudem haben wir beschlossen, die Entbürokratisierungen auch in
die Erneuerbaren-Richtlinie (RED) aufzunehmen und so auf Dauer zu sichern.
Letzteres muss aber noch mit dem Europaparlament geeint werden.
Dieses Paket war eine
Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für die deutsche
Bundesregierung. Mit Unterstützung des Kanzleramts und der EU-Kommission haben
unsere Beamt*innen dies in den letzten Monaten mit krassem Einsatz hier in
Brüssel durchgesetzt. Im Rat der Energieminister*innen gab es für unsere
Vorschläge eine breite Mehrheit. Vielen Dank für all die Arbeit!
Unserem Ziel eines 100%-Erneuerbare Energiesystems sind wir einen heute einen Riesenschritt weitergekommen. Ein Weihnachtsbooster für die Erneuerbaren!
Hinter den Kulissen
arbeite ich mit dem großen Team im Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz weiter an der Koordinierung der deutschen Bundesregierung bei der
EU-Gesetzgebung im Klimaschutz unter dem GreenDeal.
Mit hoch erfreuten,
weihnachtlichen Grüßen,
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