Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Interessierte,
die
EU-Mitgliedsstaaten haben sich gestern (1. Dezember 2022) auf ein
EU-Lieferkettengesetz geeinigt. Zivilgesellschaft, Gewerkschaften und
engagierte Unternehmen hatten sich dafür jahrelang eingesetzt. Denn in unseren
Produkten steckt zu oft Ausbeutung von Arbeitnehmer*innen und Umweltzerstörung.
Trotz vieler Bemühungen von Unternehmen und NGOs sind
Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten weit verbreitet.
Das europäische Lieferkettengesetz wird Großunternehmen nun verpflichten, bei ihren Zulieferungen in den Binnenmarkt Menschenrechte und Umweltstandards zu beachten.
Damit müssen die
sozialen Werte aus dem EU-Vertrag auch bei Lieferungen in unseren Binnenmarkt
gelten. Die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft gelten damit nun auch für
Produkte aus Drittländern. Das sorgt für fairen Wettbewerb, so dass global
verantwortliche Unternehmen nicht länger die Dummen sind. Umwelt- und
Sozialdumping wird schwerer.
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Dieses neue EU-Gesetz
wird unterschiedliche nationale Lieferkettengesetze auf ähnliche Standards
bringen. Als europäisches Gesetz kann es strenger und konsequenter sein als die
nationalen Gesetze wie z.B. das deutsche oder das französische
Lieferkettengesetz.
- Für
welche Unternehmen gilt das EU-Lieferkettengesetz? Unternehmen
sind nur erfasst, wenn sie mehr als 500 Arbeitnehmer*innen und einen
Umsatz von >150 Mio. Euro haben. Wenn sie mehr als 20 Mio. Euro Umsatz
in Risikosektoren machen, sinkt die Umsatzschwelle auf 40 Mio. Euro und
die Arbeitnehmer*innenschwelle auf 250. Die Risikosektoren umfassen u.a.
Textil, Landwirtschaft, Lebensmittel, Rohstoffgewinnung,
Metallverarbeitung. Ausgenommen ist der Maschinenbau. Für Unternehmen aus
Drittstaaten gilt eine Schwelle von >150 Mio € Umsatz im Jahr in der EU
(d.h. keine Arbeitnehmerschwelle) oder 40 - 150 Mio € Umsatz p.a. in der
EU bei mind. 20 Mio Euro in Risikosektoren.
- Anders als im deutschen
Lieferkettengesetz können Opfer
von Menschenrechtsverletzungen auch zivilrechtliche Haftung durchsetzen!
- Das EU-Gesetz verpflichtet nun
grundsätzlich alle Zulieferer
- nicht nur solche mit einer längerfristig etablierten Geschäftsbeziehung,
wie ursprünglich von der EU-Kommission geplant.
- Im deutschen Lieferkettengesetz
kann die Einschaltung von Zwischengesellschaften die Verpflichtungen umgehen. Nach dem
Willen der Mitgliedsstaaten ist diese Umgehungsmöglichkeit nun europaweit
verschlossen.
Im Koalitionsvertrag
haben wir uns zu einem EU-Lieferkettengesetz bekannt, das den Rahmen der
UN-Standards für Wirtschaft und Menschenrechte achtet und Kleine und Mittlere
Unternehmen nicht überfordert. Entsprechend haben wir verhandelt.
Ein gemeinsames Lieferkettengesetz ist ein Beitrag zum
Bürokratieabbau.
Die vielen ohnehin
existierenden, jeweils unterschiedlichen Umwelt- und Sozialstandards von
Großunternehmen und verschiedener Mitgliedstaaten werden sich über Europa
vereinheitlichen. Das macht am Ende soziale und ökologische Standards einfacher.
Auch um eine
gemeinsame Position der Mitgliedsstaaten zu erreichen, mussten wir einige
Ausnahmen und Abschwächungen des EU-Kommissionsvorschlags akzeptieren. So
wurden noch in den letzten Tagen die Regeln für den Finanzsektor abgemildert.
Leider. Natürlich sind ein Teil der Änderungen am Kommissionsentwurf
kritikwürdig. Es ist berechtigt, wenn die Zivilgesellschaft das anprangert.
Aber seit Jahren laufen leider die meisten Wirtschaftsverbände gegen das Gesetz
Sturm. Gerade deshalb ist der Beschluss heute ein Erfolg!
Bemerkenswert ist die
breite Mehrheit im Rat für den Vorschlag. 19 Länder dafür! Ablehnungen und
Enthaltungen kamen nur aus Österreich, Belgien, Bulgarien, Estland, Litauen,
Niederlande und der Slowakei. Die deutsche Bundesregierung hat unter
Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf dieses gute Ergebnis hingearbeitet.
Unser Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat nach Kräften
unterstützt. Danke an alle Beamt*innen, die unermüdlich an diesen Verhandlungen
gearbeitet haben!
Wie geht es weiter?
Nun muss das
Europaparlament seine Position bestimmen. Da geht es - frech gesagt - etwas
schlumpfig zu. Voraussichtlich erst im Mai 2023 wird das Europaparlament
abstimmen. Hoffentlich wird die Position zum Lieferkettengesetz dadurch noch
besser! Meine ehemalige Kollegin im Europaparlament Anna Cavazzini und jetzt
Binnenmarktausschussvorsitzende macht sich dafür stark. Danach werden die
Mitgliedsstaaten mit dem Europaparlament die Lieferkettenrichtlinie verhandeln.
Es dauert also noch, aber: Erfahrungsgemäß ist der Beschluss im Rat der
Mitgliedsländer die höchste Hürde für EU-Recht. Diese Hürde ist nun überwunden!
Das ist ein riesiger
Erfolg für die tschechische Ratspräsidentschaft und ihren Verhandler und
Minister für Industrie und Handel, Jozef Síkela, und vor allem für die
Zivilgesellschaft, Kirchen, Gewerkschaften und engagierte Unternehmen, die sich
jahrelang dafür eingesetzt haben! Vielen Dank für Eure Arbeit!
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Parallel zur
Energiekrise arbeiten wir in der Regierung an den Veränderungen für eine
sozial-ökologische Marktwirtschaft. Punkt für Punkt, Gesetz für Gesetz arbeite
ich daran hinter den Kulissen des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Klimaschutz - wie so viele im
ganzen Regierungsteam!
Unsere Presseinfo zum
Erfolg beim Lieferkettengesetz findet sich hier.
Mit erfreuen
europäischen Grüßen,
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