RND hier Günstiger Wohnraum Johanna Apel
Wohngemeinnützigkeit: Renaissance eines alten Konzepts
In der alten Bundesrepublik wurden damit Wohnungsunternehmen gefördert, die ihre Wohnungen dauerhaft preiswert hielten. Dafür konnten sie sich im Gegenzug Steuerbefreiungen sichern. Die Wohnungen blieben also dauerhaft günstig und fielen nicht nach beispielsweise 20 Jahren aus der Sozialbindung heraus. Das Prinzip wurde 1990 unter Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) allerdings abgeschafft.
Wohngemeinnützigkeit gab es bereits in der BRD
Jetzt soll es eine Renaissance erleben. „Wir werden zeitnah eine neue Wohngemeinnützigkeit mit steuerlicher Förderung und Investitionszulagen auf den Weg bringen und so eine neue Dynamik in den Bau und die dauerhafte Sozialbindung bezahlbaren Wohnraums erzeugen“, heißt es im Koalitionsvertrag. Bis März 2023 soll es ein Eckpunktepapier geben.
Der Deutsche Mieterbund hat dafür nun ein Konzept vorgelegt, das am Montag vorgestellt wurde. In einem vom Mieterbund in Auftrag gegebenem Gutachten der KUB Kommunal- und Unternehmensberatung werden Ideen formuliert, wie sich eine neue Wohngemeinnützigkeit (NWG) gestalten ließe. Durch eine abgestufte Förderung nach Zielgruppen etwa, die unter anderem bedeuten würde, dass der Steuersatz für Wohnungsunternehmen umso geringer und Zuschüsse umso höher wären, je mehr Menschen mit niedrigem Einkommen dort wohnen. Damit Wohnungsunternehmen die Steuerbefreiungen und Zuschüsse bekommen, müssen sie allerdings auch Auflagen einhalten, um Mieter nicht zu stark zu belasten. So sollen die Bestandsmieten dem Papier zufolge dauerhaft günstig bleiben – bis zu 20 Prozent unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete. Bei einer Wiedervermietung dürfte die Miete nicht ohne Weiteres erhöht werden, sondern müsste auf Basis des bisherigen Mietpreises angeboten werden, heißt es.
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„Mit unserem Konzept können wir erreichen, dass insbesondere diejenigen Menschen eine bezahlbare Wohnung finden, die angesichts der hohen Mieten gerade in den Metropolen mittlerweile keine Wohnung mehr finden, die sie sich leisten können,“ sagte Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten. Er betonte, dass es sich dabei um ein Angebot handele. Jedes Wohnungsunternehmen, das mitmachen wolle, könne das tun – müsse es aber nicht. Für das Konzept spreche unter anderem, dass es „recht konkret“ und ein umsetzbares Angebot an die Politik sei. „Es ist die Antwort auf die Frage, wie man dauerhafte Bindungen schaffen kann, die nicht nach 20 oder 30 Jahren auslaufen“, so Siebenkotten. Der Einstieg in die NWG ist laut dem Gutachten auch teilweise möglich. Für die Zuschüsse wären die Länder, aber auch der Bund über ein Zuschusspogramm zuständig.
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