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Naturkatastrophen „Nicht erforderlich und zielführend“
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Vor der Flutkatastrophe: So kämpfte die Industrie gegen den neuen Hochwasserschutzplan
Diese Woche wurde der bundesweite Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz beschlossen. Was zäh klingt, hat nach den katastrophalen Geschehnissen in Rheinland-Pfalz und NRW, eine große Bedeutung: Dieser Plan soll „zum Schutz der Menschen und Umwelt entlang unserer Gewässer“ dienen, wie das Handelsblatt daraus zitiert.
„Anlagen von nationaler und europäischer Bedeutung“ sollen so besser geschützt werden, wenn es wieder zu extremen Hochwasser kommt. Und auch Strom, Mobilfunk als auch Straßen- und Bahnnetze sollen so eine Naturkatastrophe durchhalten können.
Doch wie das Handelsblatt berichtet, wurde dieses Vorhaben zuvor von dem Bundesland NRW und vor allem von der Industrie hart bekämpft.
„Sollte der Bundesraumordnungsplan in der aktuellen Fassung verabschiedet werden, hat dieser massive negative Auswirkungen auf die Entwicklung und das Fortbestehen des Wirtschaftsstandorts Deutschland“, schrieb der Bundesverband der Deutschen Industrie in seinem Statement im Mai.
„Als nicht erforderlich und zielführend angesehen und daher abgelehnt“, sagte der Verband der chemischen Industrie. Mit der EU-Hochwasserrichtlinie, dem Wasserhaushaltsgesetz, dem Raumordnungs-, dem Bau- und dem Bodenschutzrecht sowie wasserrechtlichen Anforderungen gebe es genügend Regeln zum Hochwasserschutz, wie die Wirtschaftszeitung schreibt.
Ende Juni schrieb die Wirtschaftsvereinigung Stahl in einem Brief an Innenstaatssekretär Markus Kerber, dass Anlagenbetreiber seit vielen Jahren Hochwasserschutz beachteten. „Viele Unternehmen der stahl- und metallverarbeitenden Branche sind an historischen Standorten an Flüssen über Jahrzehnte gewachsen.“ Der Schutzplan wirke wie eine „Zulassungssperre“ und komme einem „Neubau- und Änderungsverbot“ gleich, berichtet das Handelsblatt.
Die Verbände waren zum Teil erfolgreich: Unter anderem werden Betriebe im Plan nicht mehr genannt, die unter die Industrieemissions- sowie die sogenannte Seveso-III-Richtlinie fallen. Das sind Firmen, die gefährliche Stoffe einsetzen, die bei Unfällen schwere Schäden für Mensch und Umwelt mit sich ziehen. Zudem gibt es nun, laut dem Handelsblatt, Ausnahmen in Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten, die für Übertragungsstromnetze gelten. Obwohl diese zur kritischen Infrastruktur gehören.
Auch das NRW-Ministerium war gegen diesen Plan, sagte, dass es dafür „keine ausreichende Veranlassung“ und auch „keinen Mehrwert“ gebe.
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