EU-Klimapolitik in der Zeit hier
Die EU-Vorschläge zum Klimaschutz müssen dringend von Berlin nachgebessert werden. Sonst droht die nächste Verfassungsklage. Das heißt auch, dass es noch teurer wird.
Ein Gastbeitrag von Felix Ekardt
Soziologe und Klimaklagenanwalt Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, welcher die zuerst erhobene der vier Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten und zudem langjährig wissenschaftlich vorbereitet hat.
Soziologe und Klimaklagenanwalt Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, welcher die zuerst erhobene der vier Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten und zudem langjährig wissenschaftlich vorbereitet hat.
Im Vorfeld der Bundestagswahl wird viel über deutsche Klimapolitik und soziale Folgefragen diskutiert. Dabei wird jedoch übersehen: Die klimapolitisch viel wichtigere Frage ist, welche Position Deutschland zu den neuen EU-Klimapolitikvorschlägen einnimmt, die am Mittwoch präsentiert wurden. In den nächsten Monaten und Jahren wird zwischen EU-Kommission, Europaparlament und vor allem den im Ministerrat vertretenen EU-Mitgliedstaaten hart gerungen werden, ob die Kommissionsvorschläge angenommen, ob sie stark verwässert oder verbessert werden. Spielt Deutschland im EU-Umweltschutz wie so oft den Bremser, oder werden wir auf EU-Ebene zum Antreiber?
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner spektakulären Klima-Entscheidung deutlich gemacht: Emissionsneutralität und 1,5-Grad-Grenze sind die verbindliche Vorgabe der Klimapolitik.
Das damit vereinbarte Klimagasbudget droht Deutschland in kurzer Zeit aufzubrauchen, übrigens auch mit dem neuen Klimaschutzgesetz. Das Gericht hat aber auch betont: Deutschland muss international mehr beim Klimaschutz machen, weil das Klimaproblem nicht primär in Deutschland lösbar ist. Sonst verlagert man angesichts offener Märkte die Probleme bloß in andere Länder. Trotzdem machen die Parteien in ihren Bundestagswahlprogrammen fast nur nationale Klimapolitikvorschläge.
Das damit vereinbarte Klimagasbudget droht Deutschland in kurzer Zeit aufzubrauchen, übrigens auch mit dem neuen Klimaschutzgesetz. Das Gericht hat aber auch betont: Deutschland muss international mehr beim Klimaschutz machen, weil das Klimaproblem nicht primär in Deutschland lösbar ist. Sonst verlagert man angesichts offener Märkte die Probleme bloß in andere Länder. Trotzdem machen die Parteien in ihren Bundestagswahlprogrammen fast nur nationale Klimapolitikvorschläge.
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