Steuerbefreiung für Einkünfte aus kleinen Photovoltaik-Anlagen hier
Die Einkünfte aus kleinen Photovoltaik-Anlagen müssen zukünftig nicht mehr bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Dies macht den Einsatz kleiner Photovoltaik-Anlagen attraktiver und spart Bürokratie.
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