Dienstag, 2. März 2021

Pressemitteilung: BUND-Beschwerde stoppt Bau des Megastalls Hahnennest in Oberschwaben

Das Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Bedenken des BUND Baden-Württemberg bestätigt und im Eilverfahren festgestellt, dass die Erteilung der Genehmigung zum Bau des Kuhstalles in Ostrach wohl rechtswidrig ist.

Stuttgart/ Ravensburg. Die Betreiber des Milchparks Hahnennest in Ostrach müssen den Bau des Megastalls für 1000 Kühe und 80 Kälber stoppen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat am 23. Februar 2021 in einem Eilverfahren entschieden, dass der Widerspruch des BUND vom 4. April 2019 weiterhin aufschiebende Wirkung hat. Damit wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 23. März 2020 geändert.
 
Unzureichende Vorprüfungen
Der Stall in Ostrach wäre in seiner geplanten Dimension eine Bedrohung für Natur und Umwelt. Der VGH kritisiert, dass das zuständige Landratsamt die Auswirkungen auf geschützte Lebensräume und ihre Artenvielfalt nicht ausreichend geprüft hatte, weil keine Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt war. Die Überwachung des Grundwassers alleine kann einer Gefährdung des Grundwassers nicht wirksam entgegenwirken.
 
Der BUND ist sehr erleichtert über den Beschluss. „Der VGH hat klargestellt, dass die Erteilung der Genehmigung zum Bau und Betrieb des Megastalls voraussichtlich rechtswidrig war. Die Vorprüfung zum Stallbauvorhaben in Ostrach war nicht sorgfältig gemacht. Es darf nun keine weiteren Baumaßnahmen geben. Nach den klaren Aussagen des VGH gehen wir davon aus, dass auch in der Hauptsache die Genehmigung keinen Bestand haben wird und der 1.000 Milch-Kühe nicht wie beabsichtigt gebaut werden kann“, beschreibt Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesgeschäftsführerin des BUND Baden-Württemberg. „Mit dem Beschluss hat der VGH auch die Klagerechte der Umweltverbände gestärkt.“
 
Bedrohung für Natur und Umwelt
„Wir hätten uns gewünscht, dass Planer*innen, Genehmigungsbehörden und der Petitionsausschuss unsere Bedenken und Hinweise auf die rechtswidrige Planung viel früher ernst genommen und eine Umplanung erwirkt hätten – mit einem deutlich kleineren Stall und Maßnahmen zur Verbesserungen für Grundwasser und Biodiversität. Den Weg in eine industrielle Landwirtschaft geht der BUND nicht mit“, betont Ulfried Miller, Regionalgeschäftsführer des BUND Bodensee-Oberschwaben.
 
Weitere Megaställe in Planung
Der geplante Megastall in Ostrach ist nicht der einzige in Baden-Württemberg. Mehrere Mängel, die der VGH in diesem Fall rügte, sind auch beim Kobeleshof bei Ellwangen und beim 8000-Schweine-Stall in Langenburg-Nesselbach vorhanden. Gegen das Bauvorhaben des Kobeleshofes geht der BUND juristisch vor. Die Haltungsbedingungen in solchen Ställen, in denen Tiere auf engem Raum zusammengepfercht sind, führen zu großem Leid. Zudem beschleunigen solche industriell geführten Anlagen das Sterben von kleineren Höfen und treiben die Pachtpreise für landwirtschaftliche Flächen nach oben.


Hintergrund:
Die 
Beigeladene im Prozess, eine bürgerlich-rechtliche von vier Landwirten verfasste Gesellschaft, betreibt in unmittelbarer Nähe zum Kuhstall eine Biogasanlage, in der sie die Rindergülle und den Rindermist des Stalles verfeuern will. Dazu beantragte sie eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung. Das Landratsamt hielt damals eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht für notwendig. Im Februar 2019 erteilte es den Betreibern eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Dagegen erhob der BUND am 4. April 2019 Widerspruch. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen lehnt seinen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ab – zu Unrecht, wie das VGH jetzt urteilte.
 
Weitere Informationen:
Webseite des BUND Baden-Württemberg zu Landwirtschaft: https://www.bund-bawue.de/themen/natur-landwirtschaft/landwirtschaft/
Webseite des BUND Bodensee-Oberschwaben zum Stall in Ostrach: https://www.bund-bodensee-oberschwaben.net/themen-projekte/naturschutz-planung/planungsvorhaben/


10 Gründe gegen 1.000 Kühe 

Lesen Sie hier, warum wir den Mega-Stall in Ostrach-Hahnennest ablehnen

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