Weingarten, den 17.3.2021
sehr geehrte Damen und
Herren der Stadtverwaltung,
liebe Kolleginnen und
Kollegen im Gemeinderat,
für die unterzeichnenden Gemeinderäte möchte ich folgende Anträge stellen:
1.
bei Tagesordnungspunkt
Ö5 „Gemeindeverband Mittleres Schussental - Weisungsbeschluss zur
Verbandsversammlung am 25. März 2021“, den Antrag die Beschlussvorlage Pkt 1
wie folgt zu ändern:
Die Stadt Weingarten fühlt sich weiterhin dem Pariser Abkommen
verpflichtet und steht vollumfänglich hinter dem Klimaschutzplan 2050 der
Bundesrepublik Deutschland. Die Nachhaltigkeitsstrategie des Klimaschutzplans
enthält unter anderem das Ziel, bis zum Jahr 2030 die Neuinanspruchnahme von
Flächen für Siedlungen und Verkehr auf unter 30 Hektar pro Tag zu verringern.
Die Umsetzung dieser Ziele sind im Regionalplan nicht erkennbar.
Die Vertreter der Stadt Weingarten werden beauftragt in der Verbandsversammlung
am 25. März 2021 dem Beschlussvorschlag zu TOP 1 „Beteiligungsverfahren zum
zweiten Anhörungsentwurf zur Fortschreibung des Regionalplans
Bodensee-Oberschwaben - Beschluss über die Stellungnahme im Rahmen des
Beteiligungsverfahrens gem. § 10 (1) ROG i.V.m. § 12 (2) LplG“ NICHT
zuzustimmen.
Der Gemeinderat möge folgende Stellungnahme gegenüber dem
Regionalverband beschließen:
(1)
Das
Verfahren zur Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben soll
solange unterbrochen werden, bis
a.
die
der Fortschreibung zugrundeliegenden Zahlen zum Bevölkerungswachstum von einer
unabhängigen, wissenschaftlichen Stelle überprüft worden sind, und
b.
im
Hinblick auf den Kiesabbau für die Region Bodensee-Oberschwaben ein
Recycling-Konzept zur größtmöglichen Vermeidung des weiteren Verbrauchs des
Rohstoffs Kies erstellt wurde und geeignete Konzepte vorliegen, um den
überdurchschnittlichen Abfluss des Rohstoffs Kies aus der Region
Bodensee-Oberschaben in andere Regionen und das Ausland deutlich zu begrenzen.
(2)
In
der Fortschreibung des Regionalplans sind die Themen „Energie“ und „Klima“
neben den bisherigen Themen gleichwertig aufzunehmen und zu behandeln.
(3)
Die
Baugebiete nach § 13 b BauGB sind in die Flächenbedarfe mit einzubeziehen.
Begründung:
Mittlerweile
liegen ernst zu nehmende Untersuchungen hinsichtlich der Fortschreibung des
Regionalverband Bodensee-Oberschwaben zugrunde gelegten Zahlen hinsichtlich der
Bevölkerungsentwicklung vor, welche zu einem deutlich geringeren Bevölkerungswachstum
kommen.
Auf den Zahlen
zur Bevölkerungsentwicklung bauen jedoch die weiteren Berechnungen hinsichtlich
dem sich aus dieser Entwicklung ergebenden Bedarfs an Wohnbau- und
Gewerbeflächen. Bei deutlich geringerem Bevölkerungszuwachs als bislang in der
Fortschreibung zugrunde gelegt, ergäbe sich auch ein wesentlich geringerer
Flächenverbrauch mit allen weiteren Konsequenzen.
Es ist bei uns
der Eindruck entstanden, dass bei der Bevölkerungsentwicklung solche
Referenzwerte der letzten Jahre herangezogen wurden, die zu keinem
realistischen, sondern einem größtmöglichen Wachstum führen würden. Damit würde
eine Wachstumsspirale festgeschrieben mit allen weiteren nachteiligen
Konsequenzen hinsichtlich Flächenverbrauch und -versiegelung, Wasser, Verkehr,
Umwelt, Natur und Klima.
Die von uns
zitierten Untersuchungen hinsichtlich der Bevölkerungsentwicklung liegen
derzeit dem Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg zur Überprüfung und
Bewertung vor, welches letztlich die Fortschreibung zu genehmigen hat.
Wir bemängeln
die Fortsetzung bzw. Ausdehnung des Kiesabbaus in unserer Region und fordern,
dass vermehrt auf Recycling gesetzt werden sollte, anstatt wertvollen
natürlichen Rohstoff zu verbrauchen. Nach wie vor liegt im Regionalverband
Bodensee-Oberschwaben jedoch kein Recycling-Konzept hierzu vor. Die Erstellung
eines solchen halten wir für dringend geboten, ehe weitere Flächen und Mengen
für den Kiesabbau für die nächsten 15 – 25 Jahr festgeschrieben werden.
Nachdem das Land
Baden-Württemberg ein Klimaschutzgesetz verabschiedet hat, sollten die Themen
Energie und Klima auch bereits in den Bauleitplänen Eingang finden, um nicht
nachgelagert Auswirkungen, die durch Nicht-Berücksichtigung der Themen
entstehen, bekämpfen zu müssen. Hier gilt es, schon frühzeitig mögliche
Auswirkungen auf die Energieversorgung und das Klima zu berücksichtigen.
Hinsichtlich
einer Mobilitätswende enthält der Entwurf für die Fortschreibung des
Regionalplans aus unserer Sicht nur sehr vage Absichtserklärungen, konkrete
Maßnahmen fehlen. Bei weiterem Wachstum der Bevölkerung muss verstärkt auf eine
Veränderung hinsichtlich der Mobilitätswende hingearbeitet werden.
Wir legen
unserem Antrag eine Datei mit dem Gutachten der Gruppe „Scientists 4 Future“
S4F Ravensburg“ bei, in welchem ausführlich insbesondere auf die Zahlen der
Bevölkerungsentwicklung eingegangen wird.
Um den von der
Bundesrepublik Deutschland vorgeschriebenen 30 ha/Tag Flächenverbrauch bis 2030
sowie 0 ha/Tag Flächenverbrauch bis 2050 umzusetzen fordern wir die Einbeziehung
der § 13 b BauGB Flächen in den Flächenbedarf.
Hermine Städele Grüne
Claus Kessel Grüne
Susanne Münz Grüne
Ferdinand Ganter Grüne
Barbara Bauer Grüne
Roman Muth Grüne
Claudius Richter Grüne
Michael Müller Grüne
Udo Mann SPD
Doris Spies SPD
Birgit Ewert SPD
David Roth FWW
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