Dienstag, 23. März 2021

Dieser Antrag wurde ganz knapp 13:12 abgelehnt

 Weingarten, den 17.3.2021

 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Ewald,

sehr geehrte Damen und Herren der Stadtverwaltung,
liebe Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat,

für die unterzeichnenden Gemeinderäte möchte ich folgende Anträge stellen:

1.                  bei Tagesordnungspunkt Ö5 „Gemeindeverband Mittleres Schussental - Weisungsbeschluss zur Verbandsversammlung am 25. März 2021“, den Antrag die Beschlussvorlage Pkt 1 wie folgt zu ändern:

Die Stadt Weingarten fühlt sich weiterhin dem Pariser Abkommen verpflichtet und steht vollumfänglich hinter dem Klimaschutzplan 2050 der Bundesrepublik Deutschland. Die Nachhaltigkeitsstrategie des Klimaschutzplans enthält unter anderem das Ziel, bis zum Jahr 2030 die Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungen und Verkehr auf unter 30 Hektar pro Tag zu verringern. Die Umsetzung dieser Ziele sind im Regionalplan nicht erkennbar.
Die Vertreter der Stadt Weingarten werden beauftragt in der Verbandsversammlung am 25. März 2021 dem Beschlussvorschlag zu TOP 1 „Beteiligungsverfahren zum zweiten Anhörungsentwurf zur Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben - Beschluss über die Stellungnahme im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gem. § 10 (1) ROG i.V.m. § 12 (2) LplG“ NICHT zuzustimmen.

 2.                  bei Tagesordnung Ö6 „Fortschreibung Regionalplan; Stellungnahme der Stadt Weingarten zur 2. Offenlage des Entwurfes des Regionalplanes“ folgenden Antrag:

Der Gemeinderat möge folgende Stellungnahme gegenüber dem Regionalverband beschließen:

(1)               Das Verfahren zur Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben soll solange unterbrochen werden, bis

a.                  die der Fortschreibung zugrundeliegenden Zahlen zum Bevölkerungswachstum von einer unabhängigen, wissenschaftlichen Stelle überprüft worden sind, und

b.                 im Hinblick auf den Kiesabbau für die Region Bodensee-Oberschwaben ein Recycling-Konzept zur größtmöglichen Vermeidung des weiteren Verbrauchs des Rohstoffs Kies erstellt wurde und geeignete Konzepte vorliegen, um den überdurchschnittlichen Abfluss des Rohstoffs Kies aus der Region Bodensee-Oberschaben in andere Regionen und das Ausland deutlich zu begrenzen.

(2)               In der Fortschreibung des Regionalplans sind die Themen „Energie“ und „Klima“ neben den bisherigen Themen gleichwertig aufzunehmen und zu behandeln.

(3)               Die Baugebiete nach § 13 b BauGB sind in die Flächenbedarfe mit einzubeziehen.

Begründung:

Mittlerweile liegen ernst zu nehmende Untersuchungen hinsichtlich der Fortschreibung des Regionalverband Bodensee-Oberschwaben zugrunde gelegten Zahlen hinsichtlich der Bevölkerungsentwicklung vor, welche zu einem deutlich geringeren Bevölkerungswachstum kommen.

Auf den Zahlen zur Bevölkerungsentwicklung bauen jedoch die weiteren Berechnungen hinsichtlich dem sich aus dieser Entwicklung ergebenden Bedarfs an Wohnbau- und Gewerbeflächen. Bei deutlich geringerem Bevölkerungszuwachs als bislang in der Fortschreibung zugrunde gelegt, ergäbe sich auch ein wesentlich geringerer Flächenverbrauch mit allen weiteren Konsequenzen.

Es ist bei uns der Eindruck entstanden, dass bei der Bevölkerungsentwicklung solche Referenzwerte der letzten Jahre herangezogen wurden, die zu keinem realistischen, sondern einem größtmöglichen Wachstum führen würden. Damit würde eine Wachstumsspirale festgeschrieben mit allen weiteren nachteiligen Konsequenzen hinsichtlich Flächenverbrauch und -versiegelung, Wasser, Verkehr, Umwelt, Natur und Klima.

Die von uns zitierten Untersuchungen hinsichtlich der Bevölkerungsentwicklung liegen derzeit dem Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg zur Überprüfung und Bewertung vor, welches letztlich die Fortschreibung zu genehmigen hat.

Wir bemängeln die Fortsetzung bzw. Ausdehnung des Kiesabbaus in unserer Region und fordern, dass vermehrt auf Recycling gesetzt werden sollte, anstatt wertvollen natürlichen Rohstoff zu verbrauchen. Nach wie vor liegt im Regionalverband Bodensee-Oberschwaben jedoch kein Recycling-Konzept hierzu vor. Die Erstellung eines solchen halten wir für dringend geboten, ehe weitere Flächen und Mengen für den Kiesabbau für die nächsten 15 – 25 Jahr festgeschrieben werden.

Nachdem das Land Baden-Württemberg ein Klimaschutzgesetz verabschiedet hat, sollten die Themen Energie und Klima auch bereits in den Bauleitplänen Eingang finden, um nicht nachgelagert Auswirkungen, die durch Nicht-Berücksichtigung der Themen entstehen, bekämpfen zu müssen. Hier gilt es, schon frühzeitig mögliche Auswirkungen auf die Energieversorgung und das Klima zu berücksichtigen.

Hinsichtlich einer Mobilitätswende enthält der Entwurf für die Fortschreibung des Regionalplans aus unserer Sicht nur sehr vage Absichtserklärungen, konkrete Maßnahmen fehlen. Bei weiterem Wachstum der Bevölkerung muss verstärkt auf eine Veränderung hinsichtlich der Mobilitätswende hingearbeitet werden.

Wir legen unserem Antrag eine Datei mit dem Gutachten der Gruppe „Scientists 4 Future“ S4F Ravensburg“ bei, in welchem ausführlich insbesondere auf die Zahlen der Bevölkerungsentwicklung eingegangen wird.

Um den von der Bundesrepublik Deutschland vorgeschriebenen 30 ha/Tag Flächenverbrauch bis 2030 sowie 0 ha/Tag Flächenverbrauch bis 2050 umzusetzen fordern wir die Einbeziehung der § 13 b BauGB Flächen in den Flächenbedarf.

Hermine Städele     Grüne

Claus Kessel          Grüne

Susanne Münz       Grüne

Ferdinand Ganter   Grüne

Barbara Bauer         Grüne

Roman Muth            Grüne

Claudius Richter     Grüne

Michael Müller         Grüne

Udo Mann                SPD  

Doris Spies               SPD  

Birgit Ewert               SPD

David Roth               FWW

 

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