Die Zeit hier
Verboten ist die Verwendung von Glyphosat demnach direkt vor der Ernte, in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten. Auch in Naturschutzgebieten, Nationalparks und gesetzlich geschützten Biotopen sowie Grünland und Wald in speziellen Schutzgebieten gilt ein Verbot.
Auf Acker- und Grünland, das sich nicht in solchen Schutzgebieten befindet, gelten für den Einsatz Ausnahmeregeln. So darf Glyphosat beispielsweise weiterhin auf "erosionsgefährdeten Flächen" verwendet werden oder wenn "Problemunkräuter" bekämpft werden sollen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen