Schwäbische Zeitung von Ronja Straub So schätzt ein Verwaltungsrechtler die Lage ein - Die zuständige Behörde prüft noch
Mangelnder Brandschutz in den Baumhäusern - damit haben die Behörden argumentiert, als sie im Herbst 2018 die Bauten im Hambacher Forst bei Kerpen in NRW räumten. Jetzt urteilt ein Kölner Gericht: Das war nur vorgeschoben und die Räumung rechtswidrig.Auch in der Nähe von Vogt im Landkreis Ravensburg besetzen seit Februar dieses Jahres Aktivisten einen Wald und wohnen in Baumhäusern. Sie protestieren gegen die Kiesgrube, die auf dieser Fläche gebaut werden soll. Hat das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts auch Strahlkraft auf andere Fälle wie dem im Altdorfer Wald?
Die Landesregierung hatte die Stadt Kerpen und den Kreis Düren zu der Räumung angewiesen.... So weit ist es im Altdorfer Wald noch nicht gekommen. Dort duldet die zuständige Versammlungsbehörde, das Landratsamt Ravensburg, die Klimaschützer noch, die sich dort zum Protest niedergelassen haben.
Die Landesregierung hatte die Stadt Kerpen und den Kreis Düren zu der Räumung angewiesen.... So weit ist es im Altdorfer Wald noch nicht gekommen. Dort duldet die zuständige Versammlungsbehörde, das Landratsamt Ravensburg, die Klimaschützer noch, die sich dort zum Protest niedergelassen haben.
Dass das Kölner Urteil, so wie es jetzt besteht, eine Auswirkung auf die Situation im Altdorfer Wald hat, glaubt Wolfgang Armbruster, Verwaltungsrechtler aus Sigmaringen nicht. „Das ist eine Einzelentscheidung eines speziellen Falls und keine Grundsatzentscheidung für Baumbesetzungen“, schätzt er die Situation ein. Hinzu komme, dass das Urteil in einem anderen Bundesland gefällt wurde. Grundsätzlich seien die Sachverhalte vom Hambacher Forst und dem Altdorfer Wald nicht vergleichbar, sagt Armbruster. Es würde von Fall zu Fall entschieden.
Ingo Blechschmidt meint dazu:
Es wird oft das Urteil zum Moni in der Altmark übersehen. Dieses könnte durchaus Strahlkraft auf den Alti und andere Waldbesetzungen haben. Das dortige Verwaltungsgericht bestätigte ganz klar, dass die Versammlungsfreiheit die Waldbesetzung schützt — so lange eine deutliche Meinungskundgabe erfolgt und die Besetzung nicht allein der Verhinderung von Rodungs- oder Bauarbeiten dient.
Es wird oft das Urteil zum Moni in der Altmark übersehen. Dieses könnte durchaus Strahlkraft auf den Alti und andere Waldbesetzungen haben. Das dortige Verwaltungsgericht bestätigte ganz klar, dass die Versammlungsfreiheit die Waldbesetzung schützt — so lange eine deutliche Meinungskundgabe erfolgt und die Besetzung nicht allein der Verhinderung von Rodungs- oder Bauarbeiten dient.
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