Montag, 2. Februar 2026

Bundesgericht verdonnert Schwarz-Rot zu mehr Klimaschutz

 

Dirk Neubauer  




Na, wer hätte das gedacht? 

Wir sind eben noch nicht ganz in Trumpetistan angekommen. Hier spricht eine Gericht noch, wenn es denn sein muss. Und das muss es leider. 

Neolibertäre stört dies. Freunde der Zukunft und Vernunft sind dankbar. Schade nur, dass man Menschenverstand in Deutsche Umwelthilfe gewinnt



FOCUS-online-Redaktion / dpa, 29.01.2026

Nach Klima-Urteil: Bundesregierung kündigt neuen Klimaplan bis März an

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt: Die Bundesregierung muss ihr Klimaschutzprogramm nachbessern. Was bedeutet das Urteil für zukünftige Maßnahmen?

Die Bundesregierung muss ihr Klimaschutzprogramm aus dem Jahr 2023 nachschärfen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg, das die bisher aufgelisteten Maßnahmen als nicht ausreichend eingestuft hatte, um die Klimaziele zu erreichen. Damit setzte sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit einer Klage für mehr Klimaschutz durch.

Schwarz-Rot muss nachbessern – Umweltministerium wird liefern

Die Bundesregierung will nun Ende März ein neues Programm zum Klimaschutz vorlegen. Man werde nach dem Klimaurteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht etwa das für unzureichend befundene Programm aus dem Jahr 2023 nachschärfen, sondern "alles, was an Defiziten bestanden hat im alten Klimaschutzprogramm heilen durch das Programm 2026", kündigte Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth in Berlin an.

Noch hätten allerdings nicht alle Ministerien ausreichend geliefert. "Wir sind noch nicht mit allen Maßnahmen so weit, dass wir die gesetzlichen Ziele erreichen und damit sind wir auch noch nicht auf dem Kurs, den uns das Bundesverwaltungsgericht jetzt vorgegeben hat", sagte Flasbarth. Er sei aber zuversichtlich, dass das bis März gelingen werde. Spätestens mit dem Urteil müsse allen Beteiligten klar sein, "beim Klimaschutz kann man keine Abstriche machen".

Bundesgericht verdonnert Schwarz-Rot zu mehr Klimaschutz

Schon vor einem Jahr hat das OVG entschieden, dass das im Oktober 2023 beschlossene Programm die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes nicht vollständig erfülle. Insbesondere bei den Treibhausgasemissionen verbleibe eine Lücke von mindestens 200 Millionen Tonnen CO2. Die Bundesregierung müsse darauf achten, dass alle Maßnahmen des Klimaschutzprogramms prognostisch geeignet seien, die Klimaschutzziele zu erreichen und dabei die jährlichen Emissionsmengen einzuhalten. 

Umweltverbände können für mehr Klimaschutz klagen

Gegen dieses Urteil hatte die Bundesregierung Revision eingelegt, über die jetzt der 7. Senat unter Vorsitz des Bundesverwaltungsgerichtspräsidenten Andreas Korbmacher entschieden hat. Wie das OVG gingen auch die Bundesrichter davon aus, dass Umweltverbände einen Anspruch darauf haben, eine Ergänzung solcher Pläne einklagen zu können. 

"Wir haben in allen Punkten gewonnen und der Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes hat der Bundesregierung eine schallende Ohrfeige gegeben", sagte der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die Bundesregierung müsse die Lücke in dem Programm wirksam schließen. Das Urteil sei auch bedeutsam für zukünftige Klimaschutzpläne.

Neues Klimaschutzprogramm schon in wenigen Wochen?

Vertreter der Bundesregierung sagten bereits in der Gerichtsverhandlung, dass schon Ende März ein neues Klimaschutzprogramm vorgelegt werden solle. Das Klimaschutzgesetz schreibt vor, dass eine neue Bundesregierung dies innerhalb von zwölf Monaten nach Beginn einer Legislaturperiode erledigen muss. Wegen des Scheiterns der Ampel-Bundesregierung folgt auf das 2023er-Programm nun schon nach drei Jahren ein neuer Plan.

Das Bundes-Klimaschutzgesetz soll die Einhaltung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele gewährleisten. Es schreibt Jahresemissionsmengen für verschiedene Sektoren von Energiewirtschaft über Verkehr bis hin zur Landwirtschaft vor. Auf Basis des Gesetzes entsteht das Klimaschutzprogramm, in dem die Bundesregierung festlegt, mit welchen Maßnahmen die Ziele erreicht werden sollen.


hier Detector Podcast "Mission Energiewende"   03.02.2026

Urteil: „Bundesregierung muss nachbessern“

Mission Energiewende | BVerwG zu Klimaschutzprogramm

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Die Bundesregierung muss beim Klimaschutzprogramm von 2023 nachbessern. Ein großer Erfolg für die Deutsche Umwelthilfe, die geklagt hatte. Was folgt auf das Urteil?

Programm übersetzt Klimaziele in Maßnahmen

In Deutschland ist im Klimaschutzgesetz festgeschrieben, welche Klimaziele wir erreichen müssen. Klimaschutzprogramme übersetzen die nationalen Klimaziele in konkrete Maßnahmen. Jede Regierung muss in den ersten zwölf Monaten ihrer Legislatur ein entsprechendes Programm vorlegen. 

Das hatte auch die Ampel-Koalition im Jahr 2023 getan — und schon bei der Vorstellung des Programms eingeräumt: Diese Maßnahmen reichen nicht aus, um die Emissionen bis 2030 um 65 Prozent zu mindern, wie es das Klimaschutzgesetz vorsieht. 200 Millionen Tonnen CO2 wären nach diesem Programm zusätzlich emittiert worden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat deshalb gegen das Programm geklagt.


Die Bundesregierung hat nach wie vor kein Programm vorgelegt, mit dem die gesetzlich vorgeschriebenen Klimaschutzziele erreicht werden können. Stand jetzt wird sowohl das Klimaziel 2030 als auch das Klimaziel 2040 krachend verfehlt

Wir erwarten am Bundesverwaltungsgericht ein deutliches Urteil, das dem Klimarechtsbruch der Bundesregierung endlich ein Ende macht.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH vor der Verhandlung


Weniger ist mehr

Das Oberwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte der Deutschen Umwelthilfe schon im Mai 2024 recht gegeben. Das Gericht stellte damals fest, dass die Bundesregierung das Programm nachbessern müsse, weil es nicht geeignet sei, die Klimaziele zu erreichen. Klimaschutzprogramme seien mehr als nur reine Absichtserklärungen. 

Die Bundesregierung hatte dagegen Revision eingelegt und so landete die Klage Ende Januar 2026 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das Gericht wies die Revision zurück und gab der Deutschen Umwelthilfe damit recht. Außerdem wurde bestätigt, dass Organisationen wie die DUH klageberechtigt sind.


Das ist ein richtungsweisendes Urteil, das ganz grundsätzlich sagt:
Umweltverbände dürfen in solchen Fällen klagen,
wenn die Regierung Klimaschutzprogramme vorlegt, die eben nicht ausreichend sind.

Barbara Metz, Geschäftsführerin Deutsche Umwelthilfe


Wie die Verhandlung lief, was die Bundesregierung zu ihrer Verteidigung vorzubringen wusste und wie sich die Entscheidung des Gerichts auf das Klimaschutzprogramm auswirkt, das Ende März erwartet wird, das bespricht detektor.fm Moderatorin Ina Lebedjew in dieser Folge von „Mission Energiewende“ mit Marisa Becker, die das Geschehen im Bundesverwaltungsgericht verfolgt hat.


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