Mittwoch, 18. Februar 2026

Weckruf zu einem Zeitpunkt, in dem ambitionierte Klimapolitik bereits lange der Status quo sein sollte

Ich denke, das gilt alles ebenso für Deutschland. Im März stehen weitere Entscheidungen per Gericht an, auch wenn die bestehende Regierung das offensichtlich aus dem Bewusstsein verdrängen möchte. Bleibt abzuwarten, ob das gelingen wird.....

Standard hier  Florian Graber  17. Februar 2026,

Niederländisches Klimaurteil erhöht den Druck auf Österreich

Ein Gericht verurteilte die Niederlande wegen unzureichenden Klimaschutzes und macht den Staat für Versäumnisse verantwortlich. Ein Warnsignal für Österreich?

Im Gastblogbeitrag erläutert der Jurist Florian Graber ein wegweisendes Urteil des Bezirksgerichts Den Haag, das die Niederlande zu deutlich verschärftem, menschenrechtsbasiertem Klimaschutz mit verbindlichen Fristen verpflichtet und damit auch Österreich rechtlich unter Zugzwang setzt.

Die Klimakrise manifestiert sich selten da, wo politische Entscheidungen fallen. Sie zeigt ihr Gesicht vielmehr dort, wo Menschen ihre Häuser an Orkane verlieren, unter extremen Hitzewellen leiden oder ihre Lebensgrundlagen buchstäblich davonschwimmen.

Die Karibikinsel Bonaire, ein Überseegebiet des Königreichs der Niederlande, ist ein solcher Ort. Tausende Kilometer vom Kernland entfernt, wurde sie nun zum Schauplatz eines wegweisenden Urteils. Das Bezirksgericht Den Haag verpflichtete den niederländischen Staat, seine Klimapolitik rasch und tiefgreifend nachzubessern. Nicht bloß abstrakt, sondern konkret, mit Fristen und unter Beachtung des aktuellen Standes der Klimawissenschaft.

Sowohl für die internationale Staatengemeinschaft als auch für Österreich ist dieses Urteil ein Weckruf zu einem Zeitpunkt, in dem ambitionierte Klimapolitik bereits lange der Status quo sein sollte. Denn während das Gericht in Den Haag klar ausspricht, dass Staaten "alles in ihrer Macht Stehende" tun müssen, um Menschen vor der Klimakrise zu schützen, steht Österreich weiterhin (seit 2020) ohne wirksames Klimaschutzgesetz da. Auch ein wirksamer und stringenter klimapolitischer Rahmen lässt sich, wenn überhaupt, dann nur sehr spärlich, erkennen.

Was hat das Gericht entschieden?

Im Verfahren "Greenpeace Niederlande gegen den Staat der Niederlande" ging es im Kern um zwei Fragen:
  • Schützt der Staat die Bewohner:innen von Bonaire ausreichend vor bereits eintretenden Klimafolgen (Anpassung) und
  • leistet er seinen fairen Beitrag zur Einhaltung des Ziels der Begrenzung der globalen Erderwärmung auf möglichst unter 1,5 Grad Celsius (Mitigation)?
Das Gericht beantwortete beide Fragen im Ergebnis negativ und stellte eine Verletzung menschenrechtlicher Schutzpflichten, vor allem aus Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) (Privat- und Familienleben) und Artikel 14 EMRK (Diskriminierungsverbot), fest.

Maßgeblich ist dabei eine Gesamtbetrachtung in der Form, dass Treibhausgas-Emissionsminderung, Anpassungsmaßnahmen und verfahrensrechtliche Sicherungen zusammen ein System ergeben müssen, das die absehbaren, wissenschaftlich dokumentierten Risiken der voranschreitenden Klimakrise tatsächlich adressiert. Dem Gericht zufolge muss der Staat also "alles in seiner Macht Stehende" unternehmen, um Menschen und insbesondere die eigene Bevölkerung vor der Klimakrise zu schützen.

Der neue Standard für Klimaschutzpflichten

Zentral ist der Prüfungsmaßstab, den das Gericht ausdrücklich aus der Leitentscheidung "KlimaSeniorinnen" des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) übernimmt (EGMR 9.4.2024, 53600/20 [Verein KlimaSeniorinnen Schweiz u. a. gegen Schweiz]). 

Gefragt wird primär danach, ob Klimaneutralitätsziele rechtlich verankert sind, ob es klare Zwischenziele und Emissionsreduktionspfade gibt, ob diese an UN-Klimaverträgen und dem aktuellen Stand der Wissenschaft ausgerichtet sind und ob Monitoring, Transparenz und Nachbesserung bei Bedarf sicherstellen, dass diese Ziele nicht bloß behauptet, sondern auch tatsächlich eingehalten werden. Für Bonaire lautete der Befund klar, dass es seitens der Niederlande sowohl an einem umfangreichen Klimawandel-Anpassungsplan als auch an klaren Emissionsreduktions-Zielvorgaben sowie an einer stringenten Umsetzungsstrategie fehlt.

Bemerkenswert ist darüber hinaus die zweite Säule des Urteils, nämlich jene der Diskriminierung. Bonaire trägt demnach im Zusammenhang mit der Klimakrise und ihren Folgen höhere, unmittelbare Risiken, wurde aber seitens des Staates später und weniger systematisch geschützt als der europäische Teil der Niederlande. Das Gericht erkannte darin eine Verletzung des Diskriminierungsverbots nach Artikel 14 EMRK sowie Artikel 1 des 12. Zusatzprotokolls der EMRK.

Gleichbehandlung bedeutet in diesem Kontext jedoch nicht, dass über das gesamte Staatsgebiet hinweg völlig idente Maßnahmen getroffen werden müssen. Wenn aber gerade besonders gefährdete Regionen weniger Schutz erhalten als weniger stark betroffene Landesteile, bedarf dies einer besonders soliden und überzeugenden Begründung. Genau diese blieben die Niederlande im gegenständlichen Fall dem Gericht zufolge jedoch schuldig. Ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot war damit evident.

Ambitionierte Fristen statt vager Absichtserklärungen

Ins Auge fällt außerdem, dass das Gericht aufbauend auf den vorstehenden Feststellungen den Niederlanden äußerst straffe Fristen zur Umsetzung des Urteils setzt. Es lässt dem Staat zwar einen Spielraum hinsichtlich der Maßnahmen, die konkret ergriffen werden sollen ("Wie"), schränkt diesen aber hinsichtlich der Fragen nach dem "Ob", "Wann" und "Wieviel" von Klimaschutzmaßnahmen drastisch ein.

Binnen sehr kurzer Zeiträume (zwischen sechs und 18 Monaten) sind dem Urteil zufolge ein nationales Treibhausgas-Emissionsbudget zu veröffentlichen, Entscheidungsgrundlagen transparent darzulegen und verbindliche Emissions-Reduktions- und Zwischenziele für den gesamten Zeitraum bis 2050 festzulegen.

Vergleichbar straffe Vorgaben werden seitens des Gerichts auch für die Erstellung eines Klimawandel-Anpassungsplans für Bonaire durch die Niederlande vorgesehen. Der Subtext ist klar: Klimapolitik ist nicht an kurzfristigen Stimmungsbildern zu messen, sondern an völkerrechtlichen Verträgen, IPCC-Standards, der Wissenschaft und am verbleibenden Treibhausgas-Budget.

Die österreichische Dimension

Das trifft auch Österreich aus mehreren Gründen. 

  1. Erstens gelten die menschenrechtlichen Maßstäbe der EMRK auch hierzulande, die EMRK steht in Österreich nicht zuletzt im Verfassungsrang. Da sich das niederländische Gericht unmittelbar auf die jüngere Judikatur des EGMR beruft, ist zu erwarten, dass auch österreichische Gerichte nicht mehr allzu lange darum herumkommen werden, diese in vergleichbarer Weise ebenfalls in ihre Rechtsprechung Eingang finden zu lassen.

  2. Zweitens fehlt in Österreich seit Ende 2020 weiterhin ein wirksames, verbindliches Klimaschutzgesetz samt Emissionsbudget, Zwischenzielen und robuster Governance. Zuständigkeiten für den Klimaschutz bzw. die Klimawandelanpassung sind zwischen Bund und Ländern zersplittert, Kontrolle und Nachsteuerung bleiben nach wie vor schwach.

    Gleichzeitig zeigen Fachberichte seit langem, dass Österreich die Zielvorgaben der EU in puncto Treibhausgasreduktion bis 2030 um Längen verfehlen wird, was sich nicht zuletzt in "Ausgleichszahlungen" in der Höhe von mehreren Milliarden Euro niederschlagen wird (siehe z. B. Umweltbundesamt, Treibhausgas-Szenarien für die langfristige Budgetprognose 2025). Der österreichische Klimarechtsrahmen kann dem Klimaseniorinnen-Test des EGMR daher wohl kaum standhalten.

  3. Drittens sind Klimaklagen längst Realität und der Staat sieht sich zunehmend unterschiedlichsten potenziellen Rechtsansprüchen betroffener Personen(gruppen) in Zusammenhang mit den Auswirkungen der Klimakrise ausgesetzt. Diesbezüglich richtet sich der Blick insbesondere auf den EGMR in Straßburg, wo im anhängigen Fall "Müllner gegen Österreich" genau die Fragen, mit denen sich unter anderem auch das Bezirksgericht Den Haag auseinanderzusetzen hatte, beantwortet werden müssen. Ein Urteil in dieser Sache ist voraussichtlich noch 2026 zu erwarten.

    Fest steht außerdem, dass das Standardargument des "kleinen Landes", das alleine nichts gegen die globale Klimakrise ausrichten kann, nunmehr endgültig entzaubert ist und faktisch nicht mehr glaubwürdig vorgebracht werden kann. Der UN-Klimarechtsrahmen ist bewusst so aufgebaut, dass jedes Land einen fairen Anteil an den Treibhausgas-Reduktionsmaßnahmen zu tragen hat, jeweils abgestuft nach ihrer Verantwortung und Leistungsfähigkeit. Ein Problem globalen Ausmaßes kann demzufolge nur durch die gemeinsame Anstrengung aller Staaten gelöst werden.

    Darüber hinaus stellt das Den Haager Gericht auch fest, dass Unsicherheit in klimawissenschaftlichen Detailfragen gerade keine Untätigkeit rechtfertigt, sondern den Staat vielmehr zum vorsorglichen Handeln verpflichtet. Wer daher heute Klimaziele politisch als Minimalkompromiss verhandelt, muss sich vor diesem Hintergrund künftig womöglich rechtlich daran messen lassen, ob Österreich tatsächlich "alles in seiner Macht Stehende" getan hat, um die Klimakrise einzudämmen bzw. seine Bürger:innen vor ihren Auswirkungen bestmöglich zu schützen. Wird der rechtlich relevante Standard verfehlt, könnten künftig wohl auch hierzulande entsprechende Gerichtsurteile drohen.

    Wann dies tatsächlich erstmals der Fall sein wird, bleibt abzuwarten. Eines steht jedoch bereits heute schon fest: Die Klimakrise wartet nicht auf die nächste Gesetzgebungsperiode; die Rechtsprechung inzwischen auch nicht mehr. (Florian Graber, 17.2.2026)

Florian Graber ist Jurist beim Verein CLAW – Initiative für Klimarecht und auf Klima- und Umweltrecht spezialisiert.

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