Mittwoch, 25. Februar 2026

Das dicke Ende kommt dann erst in ein paar Jahren - für die Jungen

Spiegel hier Ein Newsletter von Susanne Götze  25.02.2026

In den Dreißigerjahren kommt die Quittung - Gekipptes Gebäudeenergiegesetz


Mit dem neuen Heizungsgesetz verschiebt die Regierung Entscheidungen, die jetzt getroffen werden müssten. Es drohen Milliardenstrafen. Je länger nichts passiert, desto massiver werden in ein paar Jahren die Einschnitte.

Es wirkte am Dienstagabend wie eine späte Racheaktion. Jens Spahn, Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU im Bundestag, verkündete einen Vollzug: »Wir schaffen das Habecksche Heizungsgesetz ab«, sagte er. Und weiter: »Der Heizungskeller wird damit wieder zur Privatsache. Die Bürger haben wieder die Freiheit, selbst zu entscheiden, wie sie heizen.«

Was Spahn und die Regierungskoalition  an diesem Abend präsentierten, ist jedoch kein Durchbruch, sondern ein klimapolitisches Desaster. Die nach der Pressekonferenz verteilten Eckpunkte des neuen Heizungsgesetzes, nun Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) genannt, führen laut Experten sehr wahrscheinlich dazu, dass sehr viel mehr CO₂ in die Atmosphäre ausgestoßen wird als zuletzt noch erwartet. Zudem dürften Mieter und Steuerzahler die Rechnung für die neue »Freiheit im Heizungskeller« zahlen.

Die Koalitionäre einigten sich darauf, ab April jene Regel abzuschaffen, wonach neue Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, also etwa mit Strom aus Sonne oder Wind oder über Geothermie und Pellets. Ersetzt werden soll die Regel durch eine sogenannte Grüngasquote, bei der klimafreundliches Biomethan dem Erdgas beigemischt wird. Mit der Zeit soll die Quote steigen. Die sogenannte »Bio-Treppe« gilt ab 2029 und fängt mit nur zehn Prozent Beimischung an.

Die vorgestellten Eckpunkte decken sich mit den Lobbyinteressen der Mineralölunternehmen und dem Eigentümerverband Haus & Grund. Diese hatten eine solche Grüngasquote und die Abschaffung der 65-Prozent-Regel vorab in einem Positionspapier gefordert. Es gebe »erhebliches Potenzial, das Angebot an klimaschonenden Gas- und Heizölvarianten gegenüber dem heutigen Niveau auszuweiten«, schreibt die Allianz in dem Papier.

Dem widersprachen Forschende im Vorfeld. Wissenschaftler des Wuppertal-Instituts und des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) erklärten im November, »die Grüngas-Quote ist aus Sicht des Klimaschutzes und der Industrie nicht zielführend«. Es gebe nicht genug Biomethan in Deutschland, folglich müsste es importiert werden und das würde wiederum die Gaspreise erhöhen.

Das Auftreten von Spahn ist auch deshalb irreführend, weil es eine Grüngasquote im bisherigen Heizungsgesetz schon gab. Unter Paragraf 71 Absatz 9 heißt es, dass bei Gasheizungen ab 2029 mindestens 15 Prozent des Gases aus Biomasse oder Wasserstoff bestehen müssen. Der Anteil steigt dann auf 60 Prozent bis 2040. Im neuen Gesetz sollen es laut Eckpunktepapier nur zehn Prozent ab 2029 sein.

Die Biotreppe ist also nicht neu, sondern wird abgeflacht. Zusätzlich dürfen weiter Gas- und Ölheizungen verbaut werden, sodass deutlich mehr grünes Gas gebraucht werden könnte.

Neues Heizungsgesetz wird für alle teuer

Die Ampelregierung schrieb das jetzt gekippte Gebäudeenergiegesetz GEG nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine. Damit sollten deutsche Haushalte von importiertem Erdgas loskommen, etwa durch klimafreundliche Wärmepumpen. Der damalige Wirtschaftsminister Robert Habeck musste auch handeln, weil bei Gebäuden viel zu wenig CO₂ einspart wird. Deutschland reißt die EU-Klimaziele in dem Bereich regelmäßig.

Das Habecksche GEG sollte gegensteuern und laut Umweltbundesamt allein zwischen 2026 und 2030 rund 35 Millionen Tonnen CO₂ einsparen.

Ein Großteil dieser Einsparungen könnte jetzt wegbrechen, geht man nach den Zahlen des UBA. Rund drei Viertel davon ergeben sich durch die 65-Prozent-Regel. Da neue Heizungen nicht mehr zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, fällt dieser Klimaeffekt weg. Experten des Ökoinstituts rechnen mit 30 Millionen Tonnen weniger Einsparungen durch das neue Gesetz. Klimapolitisch richtet es demnach großen Schaden an.

Im Eckpunktepapier für das neue GMG steht lediglich ein Hinweis auf die Klimaziele der EU, die bis 2030 erreicht werden müssen: Durch die Biogasquote sollten zwei Millionen Tonnen CO₂ eingespart werden. Da die Regel erst 2029 greift, also ein Jahr vor Ende der Zielperiode, ist der Wert nicht verwunderlich. Eingespart werden müsste jedoch mindestens das 17-fache.

Pro Jahr werden in Deutschland rund eine Million Heizungen ausgetauscht, im vergangenen Jahr waren es nur rund 600.000, rund die Hälfte der alten Heizungen wurde durch Wärmepumpen ersetzt. Das neue Gesetz könnte dazu führen, dass wieder mehr Menschen Gasheizungen kaufen, weil sie billiger sind. Teuer dürfte es für diese Haushalte dann in den Dreißigerjahren werden, wenn sie Biomethan oder Wasserstoff beimischen müssen. Beides ist teuer, der Gaspreis wird steigen.

Die Bundesregierung locke Verbraucher in die Kostenfalle, sagt Brigitte Knopf Direktorin der Denkfabrik Zukunft KlimaSozial. »Zudem sind Mieter nicht ausreichend geschützt, denn sie haben keinen Einfluss auf die Heizungsart ihrer Wohnung«, so Knopf.

Hohe Kosten drohen auch den Steuerzahlern: Weil Deutschland voraussichtlich die europäischen Klimaschutzvorgaben für Gebäude und Verkehr verfehlen werde, müsse die Bundesregierung Anfang der Dreißigerjahre bereits unter jetzigem Recht mit Strafzahlungen zwischen 13 und 34 Milliarden Euro rechnen, heißt es in der Jahresauswertung der Denkfabrik Agora Energiewende von Anfang Januar. Hochgerechnet auf den erwartbar höheren CO₂-Ausstoß durch das neue Heizungsgesetz kämen noch mal bis zu viereinhalb Milliarden Euro hinzu, schätzt Agora Energiewende.


Mit dem Abschaffen des bisherigen Gesetzes verschiebt die Bundesregierung Entscheidungen in die Dreißigerjahre,
die eigentlich jetzt getroffen werden müssten.
 


2045 müssen die deutschen Emissionen bei null liegen. Je länger Modernisierungen aufgeschoben werden, desto kostspieliger dürfte die deutsche Energiewende werden.

Auch die verpflichtende Beratung vor einem Heizungstausch will die Bundesregierung streichen.


Bleiben Sie zuversichtlich!

Ihre Susanne Götze
Redakteurin Wissenschaft





Stefan Rahmstorf 


“Freie Heizungswahl”: Die Freiheit eines Menschen findet dort eine Grenze, wo sie die Freiheit des anderen tangiert. Ich darf meinen Müll nicht über den Zaun zum Nachbarn schmeißen, genauso wenig darf ich meinen CO2-Abfall in der ganzen Atmosphäre verteilen. Andere Menschen werden dadurch geschädigt und in ihrer Freiheit beeinträchtigt. Das Bundesverfassungsgericht hat das klar festgestellt.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen