Donnerstag, 19. Februar 2026

Rechtsgutachten hält Reiches Netzpaket für unvereinbar mit EU-Recht.

Ob nichts dahinter steckt wird sich erst noch weisen, wir können momentan ja dank CSU-Weber (unter regelmäßiger Zusammenarbeit mit der extremen Rechten) eine rasante Rückwärtsrolle in der EU beobachten - mag sein, dass da schon einiges besprochen und vorbereitet wurde. Ich bin da inzwischen sehr skeptisch, leider.
Was gestern noch ungesetzlich war, wird passend zurecht gebogen. Und im Notfall macht man halt ungesetzlich weiter bis die Strafgeldandrohung kommt....In ein paar Jahren dann.
Leichtfertig verspieltes Vertrauen halt.

Joachim Plesch  • LinkedIn

Scheint so ein bisschen wie bei den Gaskraftwerken zu sein: wieder viel Getöse und nichts dahinter. 

Die Kanzlei Raue hat für den Bundesverband WindEnergie e.V. das Netzpaket und darin v.a. das Thema Redispatch-Vorbehalt geprüft und kommt zu dem Schluss, dass das nach EU-Recht gar nicht geht.

Man merkt wieder, hier geht es hauptsächlich darum Verunsicherung zu schüren, nicht um konkrete Maßnahmen. Dafür gäbe es soviele davon, die uns wirklich helfen - dabei vor allem:

Förderung bzw. Bürokratievereinfachung für netzdienliche Speicher 

Der Link zum Rechtgutachten hier


Joachim Plesch  • 

Wenn selbst der CEO von RWE sagt, das Netzpaket ist absurd...

... dann muss ja wohl was dran sein.

Markus Krebber hat gesagt, dass mit der Nichtgewährung von  Redispatch-Entschädigungen (wenn die Netzbetreiber bspw. PV- oder Windkraft-Anlagen abschalten müssen, weil das Netz den Strom nicht verträgt), das Problem zu den Erzeugern "an eine Stelle verschoben wird, wo es nicht gelöst werden kann".

weiter:

"Wenn man die Redispatch-Kosten an andere geben will, dann müssen die Netzbetreiber diese tragen, ohne sie an die Kunden weitergeben zu dürfen"

Dankeschön für die klare Worte, denn genauso ist es. Ein Erzeuger kann nicht das Netz ausbauen, Netzbetreiber schon - es ist deren Aufgabe.

Kurzer Einschub: die Zitate fielen im Rahmen einer Podiumsdiskussion auf der E-world energy & water in Essen - RWE hat sie noch nicht bestätigt.

Der Link zum Artikel hier



T-online hier  19.02.2026

Reiche-Netzpaket ist europarechtlich unzulässig

Gutachter sehen Verstoß gegen europäisches Recht

Das geplante Netzpaket des Wirtschaftsministeriums steht rechtlich auf wackligen Beinen. Ein Gutachten im Auftrag der Windenergie-Branche sieht klare Verstöße gegen EU-Recht.

Die vom Bundeswirtschaftsministerium unter Katherina Reiche (CDU) geplanten Änderungen im Energiewirtschaftsrecht – auch bekannt unter dem Begriff "Netzpaket" – sind laut einem Gutachten der Kanzlei Raue europarechtlich nicht zulässig. Das Gutachten wurde vom Bundesverband WindEnergie (BWE) in Auftrag gegeben. Konkret geht es um den Redispatch-Vorbehalt – also die Eingriffe und Ausgleichsmaßnahmen zur Wahrung der Netzstabilität.


Was ist das Netzpaket?

Das Netzpaket ist am 8. Februar öffentlich geworden. Es zielt darauf ab, Stromnetze schneller auszubauen und Überlastungen zu verhindern. Sollte es in Kraft treten, könnten künftig Netze, die oft überlastet sind – zum Beispiel, weil zu viel Solar- oder Windstrom eingespeist wird – von den Betreibern zu "Problemzonen" auserkoren werden. Dies wäre dann schon möglich, wenn mehr als 3 Prozent des Stroms abgeschaltet werden müssen. Diese Einteilung soll auf zehn Jahre begrenzt und an das 3-Prozent-Kriterium gebunden sein.

Für die Betreiber von EE-Anlagen ("EE" steht für erneuerbare Energien) würde das bedeuten, dass es für neue Anlagen keinen sicheren Netzanschluss und somit auch kein Geld mehr gibt, wenn der eingespeiste Strom nicht abgenommen werden kann (genannt Redispatch-Vorbehalt). Für Privathaushalte hätte dies ebenfalls Konsequenzen: Denn in solchen "Problemzonen" würde bei Abschaltungen künftig keine Auszahlung der Einspeisevergütung mehr stattfinden. Investitionen in neue PV-Anlagen würden so riskanter. Kritiker warnen vor einem Rückschritt für die Energiewende. Zusätzlich ist es teuer, wenn kapazitätsintensive Anlagen ihre Anschlüsse reservieren.


Darum könnte das Netzpaket europarechtlich unzulässig sein

Mit der Einführung "kapazitätslimitierter Netzgebiete" verstieße das Netzpaket gegen die europarechtlichen Vorgaben der Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie und der Elektrizitätsbinnenmarkt-Verordnung, heißt es in dem Gutachten.

So sieht etwa die EU-Regel (Art. 6 Abs. 2 Elektrizitätsrichtlinie, (EU) 2019/944 (aktualisiert 2024/1711)) vor, dass der Netzzugang fair, sachlich gerechtfertigt und diskriminierungsfrei erfolgt. Doch die geplanten Regelungen würden dazu führen, dass manche Stromnetzbetreiber den Zugang zu ihren Netzen einschränken können – und zwar auf eine Weise, die gegen EU-Recht verstößt.

Das Problem daran ist: Nach dem Netzpaket dürfte ein Netzbetreiber ein sogenanntes "kapazitätslimitiertes Netzgebiet" ausweisen – also ein Gebiet, in dem angeblich nicht genug Netzkapazität vorhanden ist –, obwohl gar nicht sichergestellt ist, dass dort tatsächlich Engpässe bestehen. Trotzdem könnten Netzbetreiber dort Anschlüsse einschränken oder verweigern – und zwar ohne zeitliche Begrenzung und ohne konkrete Begründung. Ein bloßer pauschaler Hinweis auf ein "kapazitätslimitiertes Netz" reicht dafür nicht aus.

"Der Vorbehalt unterläuft den freien EU-Strommarkt", warnt daher das Papier. Erneuerbare würden gegenüber der Industrie und Gaskraftwerken benachteiligt.
Für Norddeutschland, wo Wind- und Solarparks zahlreich vorhanden sind, drohen durch das Netzpaket Unsicherheiten: Investitionen würden riskanter, Amortisationszeiten länger.

Noch brisanter ist laut dem Gutachten der sogenannte Redispatch-Vorbehalt.
Denn laut EU-Recht (VO (EU) 2019/943 Art. 13 (Redispatch)) soll sichergestellt sein, dass Netzanschlüsse auch bei Engpässen möglich bleiben – nur mit zeitweisen Einschränkungen und fairen Ausgleichsregelungen. Wenn Netzbetreiber aber einfach Gebiete als kapazitätslimitiert kennzeichnen und dort Anschlüsse nur ohne Entschädigung zulassen, entfällt für sie jeder Anreiz, solche fairen Verträge anzubieten.

Darüber hinaus sei es unzulässig, so das Gutachten, wenn Anschlussinteressenten auf Entschädigung bei Redispatch-Maßnahmen verzichten müssen, um überhaupt angeschlossen zu werden. Laut der EU-Regel ist dieser Verzicht auf die Zahlung nur dann erlaubt, wenn sich jemand freiwillig dazu entschließt. Wird aber der Anschluss verweigert, solange kein Verzicht erklärt wird, handelt es sich nicht mehr um eine freiwillige Entscheidung.

BWE warnt vor rechtlichen Risiken

"Wir warnen davor, einen europarechtlich unzulässigen Weg weiterzugehen. Die daraus resultierenden Unsicherheiten und potenziellen rechtlichen Auseinandersetzungen können das gesamte Wertschöpfungsnetzwerk der Energiewende ausbremsen", so Bärbel Heidebroek, Präsidentin des BWE.

Dennoch betont der Verband, dass der Anspruch des Koalitionsvertrags, Netz- und Erneuerbaren-Ausbau aufeinander abzustimmen, richtig sei. Er appelliert an die Regierung: "Die Netzbetreiber dürfen mit dem Problem angehäufter Netzanschlussbegehren nicht allein gelassen werden, indem man die Entscheidung der Priorisierung von Netzanschlüssen auf sie abwälzt. Das Netzpaket gibt keine Antwort, sondern schafft Rechtsunsicherheit und Bürokratie."

Solarbranche: "Das ist Willkür."

Aus Sicht des Solarhandwerks hat der Entwurf zudem erhebliche wirtschaftliche Nebenwirkungen. Peter Knuth, Vorsitzender des Bundesverbands des Solarhandwerks, warnt daher vor Investitionshemmnissen. "Der Entwurf räumt Netzbetreibern weitreichende Ermessensspielräume bei der Bewilligung von Netzanschlüssen ein, ohne klare Kriterien oder Begründungspflichten", sagt er. "Das ist rechtlich angreifbar und schafft erhebliche Unsicherheit für Betriebe und Betreiber, die in erneuerbare Energien investieren wollen. Das ist keine Netzplanung, das ist Willkür zulasten des Handwerks und der Verbraucher".

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