Sonntag, 8. Februar 2026

Erbschaftsteuer reformieren – aber wie?

DIW Berlin - German Institute for Economic Research   LinkedIn  hier


Ein neuer Vorschlag von DIW-Steuerexperte Stefan Bach plädiert für die Abschaffung von Steuerprivilegien, höhere Lebensfreibeträge und eine Vereinfachung der Steuertarife. Dadurch würden Belastungen fairer verteilt und Mehreinnahmen von 2,3 Milliarden € erzielt.

"In ihrer jetzigen Ausgestaltung verschärft die Erbschaftsteuer die Vermögenskonzentration", sagt Bach. Verstärkt werde diese Entwicklung durch die geltenden Ausnahmeregelungen bei Firmenübertragungen. Derzeit überprüft das Bundesverfassungsgericht, ob diese Steuerprivilegien dem Grundsatz der Gleichbehandlung entgegenlaufen. 

Ein Wegfall dieser Vorteile träfe vor allem die obersten Vermögensgruppen und könnte für jährliche Mehreinnahmen von 7,8 Milliarden € sorgen. 

„Bei der Streichung von Steuerprivilegien muss mit Augenmaß vorgegangen werden, um die Fortführung mittelständischer Unternehmen und deren Investitionen nicht zu gefährden“, empfiehlt Bach. Neben Stundungsmöglichkeiten seien weitere Finanzierungshilfen zu prüfen. 

Analog zum Reformvorschlag der SPD sieht auch der DIW-Vorschlag die Einführung eines Lebensfreibetrags in Höhe von 1 Millionen € für Erbschaften von engen Verwandten vor.
Ein solcher würde besonders weniger reiche Erb*innen entlasten. 

Anders als der SPD-Vorschlag werden die DIW-Forscher auch bei der Ausgestaltung der Steuertarife konkret: Statt sieben sollen künftig nur noch vier Tarifstufen bestehen und die Steuersätze vereinfacht werden. Die Progression bliebe erhalten. 

Die Kombination aus Lebensfreibetrag und reformiertem Steuertarif würde Mehreinnahmen von 2,3 Milliarden Euro generieren und die Zahl der Steuerpflichtigen von 200.000 auf knapp 100.000 halbieren. 

Dadurch würde auch der Aufwand für die Finanzämter reduziert. Insgesamt sei dieses Gesamtpaket einem einheitlichen Steuersatz vorzuziehen, da eine solche "flat tax" kleinere Erbschaften zwischen nahen Verwandten belaste, während hohe Erbschaften und von nicht-verwandten Personen entlastet würden.

Zur Studie im DIW Wochenbericht 4/2026: hier

Zur Pressemitteilung: hier

Zum nachgeforscht-Vlog mit Studienautor Stefan Bach: hier

Zum Audio-Interview mit Studienautor Stefan Bach: hier




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