Donnerstag, 5. Februar 2026

„Heizungsgesetz abschaffen“ – das klingt laut, ist aber kaum realistisch.

 


Simone Peter •

Noch ein juristisches Gutachten, das klar sagt: Lasst die Finger von der 65-Prozent-Vorgabe im #GEG. 

Und das aus gutem Grund.

„Die Betriebe wissen gar nicht, was sie ihren Kunden noch raten sollen“, sagt der Sprecher des Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), Frank Ebisch, dem Tagesspiegel Background Energie & Klima. 

Wieder eine  Hängepartie, wieder Unsicherheit, dabei hatte sich die Branche auf die Vorgaben im #Gebäudeenergiegesetz schon eingestellt. Sie braucht Planungssicherheit! Und die 65 %-Ambition wird auch für das Erreichen der #Erneuerbaren Wärmeziele gebraucht.

Klar, unbürokratischer kann man das Gesetz sicher machen, auch gleichberechtigter bei den Technologien, aber bitte nicht die zentrale Vorgabe kippen! Von der Gefährdung der Klimaziele mal ganz abgesehen.

Focus hier  Christoph Sackmann  05.02.2026,

Neue Heizung geplant? Diese Regeln gelten – und daran wird sich wohl nichts ändern

Bundesregierung findet keinen Kompromiss
„Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen“, heißt es klipp und klar im Koalitionsvertrag von Union und SPD. Doch seitdem passiert nichts. Das liegt auch daran, dass am Gebäudeenergiegesetz nur wenig geändert werden kann.

Kaum ein Gesetz wurde in den vergangenen Jahren so kontrovers diskutiert wie das 2024 erlassene neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), kurz oft „Heizungsgesetz“ genannt. Kernpunkt des Werkes ist die Regelung, dass bei Neu- wie bei Bestandsbauten eine neue Heizungsanlage zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. In der Praxis läuft das meist auf eine Wärmepumpe hinaus. 

Das Gesetz greift allerdings nur in Kommunen, in denen es bereits eine lokale Wärmeplanung gibt, die nicht etwa Fernwärme oder den Umstieg auf Wasserstoff in den kommenden Jahren vorsieht. Hintergrund des Gesetzes ist Deutschlands Beschluss, bis 2045 klimaneutral sein zu wollen. Dazu muss auch der Gebäudesektor seine Emissionen herunterfahren und hier sind eben Gas- und Ölheizungen die größten Drecksschleudern. Entsprechend müssen sie in den kommenden 20 Jahren alle ausgetauscht werden.

Beschlossen wurde das GEG von der Ampel-Regierung, also SPD, Grünen und FDP. Die Unionsparteien CDU und CSU waren damals in der Opposition und protestierten von Anfang an lautstark gegen die Änderungen. 

Nun, da sie selbst in Regierungsverantwortung stehen, handelten sie im Koalitionsvertrag mit der SPD den plakativen Satz aus: „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen.“ Beschlossen ist von diesem Vorhaben bisher lediglich eine Namensänderung.
Statt Gebäudeenergiegesetz soll es künftig Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) heißen. Inhaltlich diskutieren die drei Koalitionsparteien noch, welche Änderungen möglich und erstrebenswert sind. 

Folgende Punkte stehen dabei zur Debatte:

  • Technologieoffenheit

    Technologieoffenheit ist ein Schlagwort, mit dem CDU und CSU gerne argumentieren. Der Vorwurf ist, dass das bisherige GEG Hausbesitzer zu stark einschränkt und quasi in die Installation einer Wärmepumpe zwingt, obwohl es doch auch einige andere Heizungslösungen gäbe, die auf erneuerbaren Energien beruhen.

    Praktisch läuft dieser Vorwurf aber ins Leere. Das GEG nennt keine spezielle Heizungsart, die Hausbesitzer installieren müssen. Die einzige Vorgabe ist, dass die neue Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Ob Sie das mit einer Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse-Anlagen wie Holzpelletöfen oder überspitzt ausgedrückt Ihrem eigenen Kernfusionsreaktor im Keller erreichen, spielt für das Gesetz keine Rolle. Wärmepumpen haben sich lediglich in der Praxis als die beste Variante erwiesen, was Kosten und Nutzen angeht.

Verbände wie etwa der Verband Bioenergie wünschen sich lediglich Detailänderungen, etwa die Aufhebung von Begrenzungen von Energie aus Biomasse in bestimmten Fernwärmenetzen oder eine Gleichbehandlung von grünem Methan gegenüber grünem Wasserstoff. Wir wollen jetzt nicht ins Detail gehen, wie sinnvoll diese Forderungen sind, aber es ist offensichtlich, dass es hier nicht um großartige Änderungen des GEG geht.

So dürfte sich am Grundsatz der Technologieoffenheit in einer Neufassung des GEG nichts Wesentliches für Hausbesitzer ändern.


  • Die 65-Prozent-Regel

    Die Unionsparteien würden die Regel, nach der eine neue Heizungsanlage zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien arbeiten muss, gerne streichen.
    Ersetzt werden soll sie durch eine Regel, wonach Hausbesitzer dazu verpflichtet sind, ihren Schadstoffausstoß, gemessen in CO2-Äquivalenten, um einen bestimmten Prozentsatz zu begrenzen. Der Unterschied der beiden Formulierungen wäre, dass Sie letzteres Ziel vielleicht auch mit einer Gasheizung erreichen könnten, wenn Sie stattdessen in bessere Dämmung oder eine ergänzende Photovoltaikanlage investieren.

    Möglich wäre auch eine Kombination aus beiden Vorgaben. Dann müssten Sie vielleicht einen bestimmten Anteil an CO2-Emissionen einsparen, gleichzeitig aber auch eine Heizungsanlage besitzen, die zu einem bestimmten Teil mit erneuerbaren Energien läuft – aber weniger als den aktuell geltenden 65 Prozent.

    Experten sind fast einstimmig dagegen, diesen Grenzwert zu ändern. Ein Bündnis aus 14 Verbänden, darunter der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) appellierten im November öffentlich an die Bundesregierung, die 65-Prozent-Regel beizubehalten. Eine Abschwächung dürfte auch sofort zum nächsten Problem führen.


  • Die Klimaneutralität 2045

    Das neue GEG wurde vor allem deshalb verabschiedet, um den Gebäudebereich dazu zu verpflichten, seinen Beitrag dazu zu leisten, dass Deutschland ab dem Jahr 2045 nicht mehr CO2-Äquivalente an Schadstoffen ausstößt, als aus der Luft entnommen werden.

    Diese Klimaneutralität ist in einem Gesetz festgeschrieben und das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung bereits dazu verpflichtet, dafür auch schon vor 2030 entsprechende Maßnahmen zu treffen.

    Obwohl Deutschland auf dem Weg ist, seine Zwischenziele für 2030 zu verfehlen, was übrigens hohe Geldstrafen an die EU nach sich ziehen wird, wollen Teile der CDU das Ziel aufweichen. Anstatt eine vollständige Neutralität anzustreben, sollten nur noch 90 Prozent der Emissionen gegenüber dem Stand von 1990 eingespart werden – und das auch nicht bis 2045, sondern erst bis 2050. Der Wirtschaftsflügel der Partei hat einen entsprechenden Antrag für den Bundesparteitag vorbereitet.

    Ob eine solche Änderung eine Mehrheit im Bundestag fände, ist fraglich. Selbst wenn dies geschehen sollte, würde sie wohl sofort vom Bundesverfassungsgericht gekippt werden. Denn wie bereits erwähnt, lautet dessen Vorgabe, dass die Klimaneutralität bis 2045 nicht verhandelbar ist und entsprechende Maßnahmen nicht aufgeschoben werden dürfen.
    Die Deutsche Umwelthilfe hatte zuletzt vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen das schleppende Tempo geklagt und Recht bekommen. Die Bundesregierung muss ihre Anstrengungen also noch verschärfen.


  • Die Fördermittel

    Weil der Heizungsaustausch an sich schon teuer ist und moderne Anlagen wie Wärmepumpen zwar im Betrieb günstiger, in der Anschaffung aber deutlich teurer als etwa Gasheizungen sind, wird das GEG von einem Förderprogramm begleitet. Dabei erhalten Hausbesitzer für die neue Heizung bis zu 70 Prozent der Kosten von maximal 30.000 Euro erstattet. Die höheren Fördersätze gibt es für Haushalte mit niedrigen Einkommen und solche, die Anlagen austauschen, bevor sie es technisch müssten.

    Die SPD pocht darauf, dass dieses Förderprogramm bestehen bleibt und eher noch für Haushalte mit niedrigen Einkommen ausgebaut wird. Sie hatte das auch als Punkt in den Koalitionsvertrag mit aufnehmen lassen. Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche (CDU) sieht das anders. Sie erklärte im vergangenen Jahr, beim Heizungstausch sei „mehr Eigenverantwortung gefragt“. Praktisch würde das weniger Fördermittel bedeuten. Dabei zeigen gerade diese einen großen Effekt auf das tatsächliche Verhalten von Hausbesitzern.

    Möglich sind aber Detailänderungen. So würde die SPD die Förderung gerne stärker sozial staffeln. Das bedeutet im Klartext, dass Menschen mit geringem Einkommen eine höhere Förderung bekommen sollen, Menschen mit hohem Einkommen hingegen weniger. Würden CDU und CSU dem zustimmen, wäre auch Reiches Wunsch nach mehr Eigenverantwortung abgedeckt.


So geht es weiter

An den Verhandlungen um das neue GEG sind gleich mehrere Ministerin beteiligt. Neben Reiche sitzen etwa auch Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) und Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) mit am Tisch, wobei Hubertz derzeit wegen ihres Mutterschutzes meist von anderen Mitarbeitern vertreten wird. Auch die Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn (CDU) und Matthias Miersch (SPD) verhandeln mit. Die Treffen dauern nun schon Monate an, alle bisher gesetzten Deadlines für einen Gesetzesentwurf verstrichen ergebnislos. Zuletzt sollten bis Ende Januar zumindest Eckpunkte feststehen.

Für Hausbesitzer ist das unbefriedigend, denn sie wissen nicht, welche Regeln künftig gelten werden. Jetzt den Austausch einer Heizung zu planen, ist also ein finanzielles Wagnis, besonders, wenn die Zukunft von Förderprogrammen nicht feststeht. Entsprechend ist der Heizungsaustausch eingebrochen. 2025 wurden nach Berechnungen des Bundesverbandes der Heizungsbauer so wenige neue Heizungen installiert wie seit 15 Jahren nicht mehr. Gleichwohl zeigt das bisherige GEG Wirkung. Die Installation von Wärmepumpen stieg gegenüber dem Vorjahr um 55 Prozent auf 299.000 Anlagen. Das ist aber immer noch viel zu wenig. Ex-Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte beim Start des GEG mit 500.000 Wärmepumpen pro Jahr gerechnet.

Doch so lange das bisherige Gesetz in der Schwebe hängt, können Sie als Hausbesitzer nur abwarten. Wer auf die Förderung nicht zwingend angewiesen ist, kann das Wagnis eingehen und jetzt eine Wärmepumpe einbauen. Die wird auf jeden Fall auch unter dem neuen GMG eine gute Wahl sein – alle anderen müssen sich gedulden.



Claudia Kemfert 

„Heizungsgesetz abschaffen“ – das klingt laut, ist aber kaum realistisch.

Faktisch lässt sich das Gesetz nicht zurückdrehen, sondern höchstens umwidmen, etwa in ein Gebäudemodernisierungsgesetz.

Klimaziele und europäisches Recht setzen den Rahmen eindeutig.

Technologieoffenheit heißt Zielklarheit, nicht Beliebigkeit.

Das Ziel ist klimaneutrale Wärme. Die Wege dorthin können unterschiedlich sein,
fossile Heizungen als Dauerlösung gehören nicht dazu.

Was diese Debatte aktuell vor allem erzeugt, ist Verunsicherung:
bei Haushalten, im Handwerk und bei Investitionen.

Statt Namensdebatten braucht es jetzt Planungssicherheit, soziale Förderung und eine pragmatische Umsetzung der Gebäudemodernisierung.

Die entscheidende Frage lautet nicht ob, sondern wie wir modernisieren – bezahlbar, verlässlich und sozial gerecht.



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