hier Focus
Berlin muss Strafe an Klima-Kleber zurückzahlen - jetzt könnte es richtig teuer werdenEin Urteil mit möglichen Folgen! Die Gebühren für das Entfernen eines Klima-Klebers von der Fahrbahn sind unrechtmäßig - dies urteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin. Obwohl die Entscheidung nur einen Einzelfall betrifft, könnte sie auf weitere Fälle anwendbar sein.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die Berliner Polizei zu Unrecht Gebühren von Klima-Klebern erhoben hat. In einem Beschluss vom Dienstag wies das Gericht die Beschwerde des Landes Berlin gegen ein Urteil aus dem September 2023 zurück.
Wie die „Welt“ berichtet, ging es in diesem konkreten Fall um einen Klimaaktivisten, der weder die Gebühr von 241 Euro noch die Gerichtskosten zahlen muss. Der Beschluss ist rechtskräftig.
Möglicher Präsidenzfall: Berlin muss Geld an Aktivisten zurückzahlen
Die Berliner Polizei hatte laut Senatsinnenverwaltung mehr als 1000 Gebührenbescheide über jeweils 241 Euro an Klimaaktivisten verschickt, die sich von der Fahrbahn hatten lösen lassen. Diese rund 1300 Bescheide könnten nun teilweise als rechtswidrig eingestuft werden, was einer Gesamtsumme von 313.300 Euro entsprechen würde.
Die „Letzte Generation“ betrachtet diesen Fall als Präzedenzfall und erwartet, dass das Urteil auf alle weiteren Straßenblockaden der Gruppe in Berlin anwendbar sein wird. Der Verein schätzt, dass das Land möglicherweise bis zu 300.000 Euro zurückzahlen muss. Oft übernimmt die „Letzte Generation“ solche Gebühren, finanziert durch Spenden.
„Bereits im Beschluss vom September 2023 wurde argumentiert, dass der Erhebung der Kosten keine geeignete Rechtsgrundlage zugrunde liege“, schreibt Lilly Schubert vom Verein RAZ, die die Klage für die „Letzte Generation“ unterstützte.
Obwohl die Aktivisten gegen die Gebührenbescheide Widerspruch einlegten, mussten sie die 241 Euro zunächst zahlen, da der Einspruch keine aufschiebende Wirkung hatte, erklärt Schubert. Der Verein RAZ hatte die Klage organisiert, die schließlich zum Beschluss des Oberverwaltungsgerichts führte. Die Frage, ob das Festkleben als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gewertet wird, wird regelmäßig vor Gericht verhandelt – die Urteile dazu variieren.
Schubert betont, dass es vor Gericht angemessen ist, diese Frage zu verhandeln. Allerdings sei eine generelle Strafgebühr für eine Protest- und Versammlungsform, wie sie das Land Berlin erhoben habe, nicht gerechtfertigt. Sie kritisiert, dass es zu einer finanziellen Frage geworden sei, ob Menschen ihr Grundrecht auf Protest ausüben könnten.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen