Freitag, 13. September 2024

Das erste Klimaurteil ist rechtskräftig, das andere ist in Revision gegangen

 



Über diese wichtigen Themen möchten wir Sie informieren:

Durchbruch fürs Klima: Erstes Klimaurteil gegen die Bundesregierung ab sofort rechtskräftig

Vier Monate ist es her, dass die Ampel in zwei von uns angestrengten Klimaklagen zu mehr Klimaschutz in nahezu allen Sektoren verpflichtet wurde – jetzt ist das erste dieser wegweisenden Urteile rechtskräftig! 

Es geht um einen Sektor, in dem die Klimaschutzlücke besonders groß ist: Im Landnutzungssektor werden die Klimaziele mit den bisher geplanten Maßnahmen zu praktisch 100 Prozent verfehlt. Im Jahr 2045 soll der Sektor eigentlich 40 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente speichern, laut Berechnungen wird er aber sogar 2045 noch CO2 ausstoßen. Umweltministerin Steffi Lemke hat verstanden, dass wirksame Klimaschutzmaßnahmen nicht nur dringend notwendig, sondern auch rechtlich unvermeidlich sind und von einer Revision abgesehen. Dieses Rückgrat sucht man sonst im Kabinett vergebens, aber dazu später mehr.

Es ist das erste Mal, dass ein Umweltverband eine Verurteilung der Bundesregierung zu sofortigen Klimaschutzmaßnahmen erreicht. Wie geht es weiter? Wir fordern Steffi Lemke und Landwirtschaftsminister Cem Özdemir auf, bis zum 31. Oktober 2024 einen Entwurf mit geplanten Maßnahmen vorzulegen. Dieser muss innerhalb von sechs Monaten verabschiedet werden. Andernfalls werden wir ein Zwangsvollstreckungsverfahren gegen die Bundesregierung einleiten.

Für uns ist klar, welche Maßnahmen notwendig sind: Darunter sind die nasse Bewirtschaftung und Wiedervernässung von Mooren, mehr Unterstützung für die ökologische Landwirtschaft und die Reduktion des Holzeinschlags in unseren Wäldern. Wir bleiben weiter hartnäckig für den Klimaschutz. Machen Sie sich mit uns dafür stark – mit einer Spende oder indem Sie eine Klimaklagen-Patenschaft übernehmen!


Weiteres Klimaurteil in Revision: Ausgerechnet Klimaminister Habeck weigert sich, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zu akzeptieren

Ausgerechnet der Klimaschutzminister hat gegen das zweite Urteil, das das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Mai gegen die Bundesregierung gefällt hatte, Revision eingelegt. Mit der Revision beim Klimaschutzprogramm verweigert der Klimaschutzminister effektiven Klimaschutz. Der Richterspruch besagt, dass die Ampel ihr Klimaschutzprogramm auch für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Abfallwirtschaft und Sonstiges nachschärfen muss. Nun muss das Bundesverwaltungsgericht im Revisionsverfahren entscheiden.

Robert Habeck hätte es mit dem Akzeptieren des Urteils in der Hand gehabt, endlich wirksame Klimaschutzmaßnahmen in Deutschland durchzusetzen. Möglich wäre damit zum Beispiel im Verkehrsbereich ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen, 80 km/h außerorts und Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in der Stadt. Doch dieses unverantwortliche Spiel auf Zeit wird ihm auf die Füße fallen: Mit einer Zurückweisung der Revision und damit Rechtswirksamkeit der Gerichtsentscheidung ist noch vor der Bundestagswahl im September 2025 zu rechnen. Auch durch das geänderte Klimaschutzgesetz ergibt sich für den Anspruch auf ein ausreichendes Klimaschutzprogramm nichts anderes.

Wir setzen auch für die restlichen Sektoren Klimaschutz durch! Unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende oder Klimaklagen-Patenschaft beim anstehenden Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen