Dienstag, 23. Juni 2026

Gesetz zum Schutz der grünen Infrastruktur in Gefahr

Tagesspiegel Background Agrar & Ernährung

Union und SPD ringen weiter um Umweltminister Carsten Schneiders Gesetz zum Schutz der grünen Infrastruktur. Schon jetzt zeichnen sich Änderungen am Entwurf ab. 

So soll zum Beispiel das überragende öffentliche Interesse für Naturschutzflächen eingeschränkt werden. Umweltverbände sind besorgt.

Hier geht’s zum Artikel von Nora Zaremba   (hinter Bezahlschranke) am 22.06.2026

Schneiders Naturflächengesetz: Vorrang der grünen Infrastruktur soll eingeschränkt werden

Union und SPD ringen weiter um Umweltminister Carsten Schneiders Gesetz zum Schutz der grünen Infrastruktur. Schon jetzt zeichnen sich Änderungen am Entwurf ab. So soll zum Beispiel das überragende öffentliche Interesse für Naturschutzflächen eingeschränkt werden. Umweltverbände sind besorgt.

Mit dem "Bundeskonzept Grüne Infrastruktur" werden die bestehenden Fachkonzepte und Leitbilder des Naturschutzes und der Landschaftspflege der Bundesebene in einem Gesamtkonzept dargestellt. 

Ziel ist, mit einer solchen Zusammenstellung die Planungen des Bundes in den verschiedenen Politikbereichen zu unterstützen. Damit sollen die gesellschaftlichen Leistungen der Naturausstattung auch für die wirtschaftliche Entwicklung genutzt werden. Das Bundeskonzept wurde vom Bundesamt für Naturschutz erarbeitet und am 22. März 2017 veröffentlicht.

Die Union soll sich in den Verhandlungen zum Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur (NatIf) offenbar mit erheblichen Einschnitten bei der Vorrangsregelung für den Naturschutz durchgesetzt haben. Das im Entwurf ursprünglich breit angelegte „überragende öffentliche Interesse“ für zahlreiche Naturschutzgüter soll nach aktuellem Stand deutlich enger gefasst werden.


Broschüre des BfN: Bundeskonzept Grüne Infrastruktur  hier

Das Bundeskonzept Grüne Infrastruktur dient auch der nationalen Umsetzung der EU-Strategie "Grüne Infrastruktur (GI) – Aufwertung des europäischen Naturkapitals".
Die Strategie sieht zur Erhaltung und Verbesserung der Ökosysteme und ihrer Leistungen den Aufbau einer "grünen Infrastruktur" vor, die ebenso wie die "graue Infrastruktur" für die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes unverzichtbar ist. Zum Beispiel tragen intakte Auen erheblich zur Reinigung der Gewässer und des Trinkwassers sowie als Kohlenstoffsenke zum Klimaschutz bei. Herausragendes Beispiel für den gesellschaftlichen Nutzen intakter Auen ist deren Bedeutung für die Hochwasservorsorge und damit für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels.

EU-Mitteilung "Grüne Infrastruktur (GI) – Aufwertung des europäischen Naturkapitals" hier


 

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