Donnerstag, 25. Juni 2026

Ein AfD-Verbot hätte Erfolg – dieses Gutachten ändert alles!

Deutschlandfunk hier  25.06.2026


AfD ist verfassungswidrig

Die AfD ist einem juristischen Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte zufolge verfassungswidrig.

Darin heißt es, die Partei verstoße gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürde. Die Autoren verwiesen unter anderem auf ein rassistisch geprägtes politisches Konzept der AfD. Diese definiere unterschiedliche Klassen von Menschen und werte insbesondere Personen mit Migrationshintergrund ab. Die AfD habe ein ethnisch-kulturelles Volksverständnis. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass ein Verbotsantrag gegen die Partei vor dem Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich Erfolg hätte.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte ist ein gemeinnütziger, spendenfinanzierter Verein mit Sitz in Berlin und sieht sich als Verteidigerin der Grund- und Menschenrechte.


Volksverpetzer  von Thomas Laschyk  |  25. Juni 2026 

Ein AfD-Verbot hätte Erfolg – dieses Gutachten ändert alles!

Vor über zwei Jahren haben wir eine Frage gestellt, die inzwischen längst hätte beantwortet werden müssen: Ist die rechtsextreme AfD verfassungswidrig – und müsste das Bundesverfassungsgericht das nicht langsam mal prüfen? 

Rund 1,2 Millionen Menschen haben unsere Petition mit dieser Forderung unterschrieben. Wir haben eure Stimmen an den Bundesrat übergeben, die größte Petition, die jemals an dieses Gremium ging, und später auch an den Bundestag. Aber bisher ist nichts passiert zum Thema AfD-Verbot - obwohl die Zahl der Befürworter immer größer wurde.

Also haben wir uns gesagt: Wenn der Staat zögert, dann prüfen wir es eben als Zivilgesellschaft selbst. Gemeinsam mit euch haben wir fast eine Million Euro von rund 20.000 Menschen gesammelt und es so der Gesellschaft für Freiheitsrechte ermöglicht, ein achtköpfiges Team aus Juristen, Rechtsextremismus-Fachleuten und Datenanalysten zusammenzustellen. 

Dieses Team hat 13 Monate lang über drei Millionen öffentlich einsehbare Datenpunkte gesammelt, ausgewertet und an den strengen Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts gemessen. Herausgekommen ist ein Gutachten von rund 1.500 Seiten mit mehr als 2.500 Belegen. Und heute haben sie das Ergebnis auf der Bundespressekonferenz vorgestellt.

Ein zulässiger Antrag, die AfD zu verbieten, hätte vor dem Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich Erfolg.


Warum die Hürden hoch sind – und die AfD sie trotzdem reißt

Die Hürden für ein Parteiverbot sind zu Recht hoch. Das Grundgesetz erlaubt es nur unter sehr engen Bedingungen. Und das Bundesverfassungsgericht hat diese Bedingungen im NPD-Urteil von 2017 noch einmal verschärft. Aber die AfD erfüllt alle notwendigen Voraussetzungen.

  • Die erste Hürde ist die Verfassungswidrigkeit selbst.
    Eine Partei muss darauf aus sein, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die AfD politische Gegner unterdrücken und damit den demokratischen Wettbewerb aushebeln will – und dass sie unter anderem Muslime, Deutsche mit doppelter Staatsbürgerschaft, Schutzsuchende und trans Personen in ihrer Menschenwürde verletzen würde. Das sind gleich mehrere Gründe, die ein Verbot rechtfertigen würden. Man braucht aber nur einen.

  • Die zweite Hürde ist die sogenannte Potentialität. Eine Partei muss überhaupt das Gewicht haben, ihre Ziele auch durchzusetzen. An genau diesem Punkt ist das NPD-Verbot 2017 gescheitert: Das Gericht hielt die NPD zwar inhaltlich für verfassungsfeindlich, sah aber keine konkreten Anhaltspunkte, dass sie ihre Ziele jemals erreichen könnte. Bei einer Partei, die in Umfragen zur Bundestagswahl stärkste Kraft ist und in fast allen Landtagen sitzt, stellt sich diese Frage offensichtlich nicht.

  • Die dritte Hürde ist, dass die Partei planvoll auf dieses Ziel hinarbeiten muss – ein bloßes Bekenntnis zu verfassungsfeindlichen Ideen reicht nicht, es braucht ein "planvolles" Vorgehen, was fälschlicherweise manchmal "planvoll, kämpferisch" genannt wird, aber nicht Gewalt meinen muss. Auch das, so das Gutachten, lässt sich der AfD nachweisen. Damit sind alle Voraussetzungen erfüllt, die das Grundgesetz an ein Parteiverbot stellt.

Das Gutachten ist ergebnisoffen – und entlastet die AfD teilweise

Dass das Gutachten nicht erstellt wurde, um der AfD Verfassungswidrigkeit nachzuweisen, sieht man auch daran, dass es ausdrücklich erklärt, in welchen Punkte sie der Ansicht waren, dass es nicht für ein Verbot reicht. Es wurde streng ergebnisoffen erstellt, und zwei renommierte Staatsrechts-Professoren haben diese Ergebnisoffenheit ausdrücklich bestätigt. In mehreren Teilfragen – etwa beim Antisemitismus oder bei der Behindertenfeindlichkeit – konnte das Team der Partei keine verfassungsfeindlichen Ziele nachweisen, jedenfalls nicht in einem Maß, das für ein Verbot trägt. Sie weisen der AfD aber durchaus die Verbreitung antisemitischer Narrative nach.

Und das alles stammt ausschließlich aus öffentlichen Quellen. Wer weiß, was noch weitere Belege an Verfassungsschutz-Material ergänzen könnten. Zur Erinnerung: Das Bundesamt für Verfassungsschutz, das eben solches nicht-öffentliche Material auswerten kann, hat die AfD bereits als gesichert rechtsextrem eingestuft. Dagegen klagt die AfD gerade. Die Beweislast könnte also sogar noch erdrückender sein.

Jetzt muss diese Debatte geführt werden

In den jüngsten Umfragen war fast jeder Zweite bereits für ein AfD-Verbot. Und vergessen wir nicht die 1,2 Millionen Menschen, die unsere Petition unterschrieben haben. Die Frage ist also längst keine Randmeinung mehr, sondern ein breites gesellschaftliches Anliegen. Und jetzt zeigt dieses ausführliche Gutachten: Es ist auch juristisch kein Wunschdenken, sondern hat Hand und Fuß.

Niemand von uns kann ein Verbot beschließen, und das ist auch gut so. Über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht.
Es muss aber erst einmal mit der Prüfung beauftragt werden, und das können nur drei Stellen tun: Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Bisher haben sie sich weggeduckt, oft mit dem Argument, die Erfolgsaussichten seien zu unklar. Genau diese Erfolgsaussichten sind durch dieses Gutachten jetzt erhärtet.

Es ist der letzte fehlende Baustein. Es wird Zeit, dass die Verantwortlichen diese Frage endlich ernstnehmen und die Debatte führen, statt sie weiter auszusitzen. Bevor es zu spät ist.

Teile diesen Artikel und das Gutachten, damit diese Information dort ankommt, wo sie hingehört. Und schau auf afd-gutachten.de vorbei, um mehr zu erfahren – und um zu sehen, was du jetzt konkret tun kannst, um unsere Demokratie zu schützen.




Christoph Bautz / Campact 

Dieses Gutachten kann Geschichte schreiben: Die AfD ist verfassungswidrig – nun muss ein Verbotsverfahren kommen.

Was soll eigentlich noch passieren?

Immer mehr Verfassungsschutzämter in Ost und West stufen die AfD gerichtsfest als “gesichert rechtsextrem” ein. Doch Bund und Länder scheuen ein Verbotsverfahren - bis jetzt? 
Denn heute hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) ein umfassendes juristisches Gutachten in der Bundespressekonferenz vorgestellt, das es wirklich in sich hat.
 
Das Gutachten kommt zu einem klaren Ergebnis: Die AfD handelt verfassungswidrig, ein Verbotsverfahren hätte gute Erfolgsaussichten.
Das Besondere daran ist, dass das GFF-Gutachten deutlich weiter geht als die bisher bekannte Bewertung des Verfassungsschutzes.

Denn es betrachtet nicht nur die Bundespartei, sondern bezieht die Landesverbände und die parlamentarische Praxis der AfD systematisch ein. Dadurch entsteht ein vollständigeres Bild der Partei. Und dieses Bild ist düster.

Das Gutachten belegt nicht nur die völkisch-rassistische Ausrichtung der AfD. Es dokumentiert auch ihre Demokratiefeindlichkeit und ihre Bereitschaft, Gegnerinnen und Gegner systematisch auszugrenzen und zu verfolgen. Damit beschreibt es eine Partei, die Grundlagen unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung infrage stellt und mindestens beeinträchtigen will.

Bei Campact e.V. haben wir bisher immer die ernsthafte Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens gefordert. Diese Prüfung liegt nun vor.


Ich lege mich daher fest:
Es braucht jetzt die Einleitung eines Verbotsverfahrens


Spätestens jetzt ist auch die Zeit der Ausreden vorbei. Seit Jahren wird darüber diskutiert, ob ein Verbotsverfahren klug ist. Ob es der AfD nutzen könnte. Ob der Zeitpunkt der richtige ist.

Aber nun muss man die Gegenfrage stellen: Wann wäre der Zeitpunkt denn richtig?

Wenn eine Partei immer stärker wird, deren führende Köpfe die Menschenwürde angreifen, Minderheiten entrechten wollen und offen gegen die Grundprinzipien unserer Verfassung agitieren, sollte die Demokratie sich verteidigen. Eine wehrhafte Demokratie muss handeln, bevor es zu spät ist.

Ja, die Frage, wie wir Menschen für die Demokratie zurückgewinnen, wird uns noch viele Jahre beschäftigen. Wir müssen diskutieren, warum so viele das Vertrauen verloren haben. Welche Fehler wir als Demokrat*innen und auch als progressive Kräfte gemacht haben.

Diese Debatten sind wichtig. Aber sie helfen nicht, wenn wir gleichzeitig zulassen, dass eine rechtsextreme Partei die demokratischen Spielregeln selbst außer Kraft zu setzt.

Debatten über die Zukunft unserer Demokratie können wir nur führen, wenn die Demokratie sicher ist. Die Verteidigung unserer Demokratie heute ist die Voraussetzung für ihre Erneuerung morgen.

Deshalb halte ich ein AfD-Verbotsverfahren nicht länger für eine Option. Mit den Erkenntnissen des heutigen Gutachtens halte ich sie für eine demokratische Pflicht.

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