Dienstag, 2. Juni 2026

Hoppla, der Bundesrat....

 


Jochen Vorländer / LinkedIn

GModG: die Bundesratsausschüsse haben (59 Seiten) vorgelegt

Die Empfehlungen zur 1066. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2026 des Bundesrats zum

 „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich“




 umfassen insgesamt 59 Seiten und teilweise konkrete Vorschläge und auch klare Positionierungen wie Nr. 61. g):

 „Der Bundesrat stellt fest, dass der Gesetzentwurf in seiner vorgelegten Form handwerklich mangelhaft ist und zu übermäßiger Bürokratie und Beratungsaufwand führt. Wichtige Fragen des Vollzugs bleiben aufgrund der fehlenden Definitionen mehrerer Rechtsbegriffe offen. Der Bundesrat schließt sich der Auffassung des Nationalen Normenkontrollrates an, dass der vorliegende Regelungsentwurf nicht praxistauglich ist.“

Zu den konkreten Vorschlägen gehören als Nr. 1 ein „Flottenansatz für Wohnungsunternehmen und -genossenschaften“ sowie unter Nr. 16 eine eng gestaffelte Bio-Treppe:

  • 2029  10 %
  • 2030  15 %
  • 2031  20 %
  • 2032  25 %
  • 2033  30 %
  • 2034  35 %
  • 2035  40 %
  • 2036  45 %
  • 2037  50 %
  • 2038  55 %
  • 2039  60 %
  • 2040  65 %
  • 2041  70 %
  • 2042  75 %
  • 2043  80 %
  • 2044  90 %
  • 2045 100 %

Welche der 67 einzelnen Beschlussvorlagen vom Bundesrat angenommen und dann der Bundesregierung übermittelt werden, ist bis zum 12. Juni 2026 vollkommen offen. 

Aber sicherlich sind einige davon schon vorher Diskussionsthemen. Einen Tag vorher wird der Bundestag wohl in der 1. Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung an die Ausschüsse überweisen. Die Bundesregierung wird dann die Stellungnahme des Bundesrats, wohl mit einer Gegenäußerung, an den Bundestag weiterleiten. 

Das Dokument mit den Beschlussvorlagen der Ausschüsse: https://lnkd.in/ejpC_8cr


Konkretisierung Jochen Vorländer

Eng beieinander liegende „Eckpunkte“ der beiden Bio-Treppen im Jahr 2029, 2030 sowie 2039/40 könnte zu der Annahme verleiten, dass sie sich ähneln. 

Das wäre dann eine Fehlannahme: Zwei Gas-Heizungen mit einem Gesamtgasverbrauch von 20.000 kWh/a würden von 2029 bis einschließlich 2044  107.000 kWh Grüngas auf der Bio-Treppe des Entwurfs der Bundesregierung und 153.000 kWh Grüngas auf der feingestuften Bio-Treppe der Ausschussempfehlung benötigen.

Nun könnte man annehmen, dass die Ausschussempfehlung die Bereitstellung der grünen Brennstoffe erschweren würde. Das ist allerdings aufgrund der Abschreckungswirkung nicht automatisch anzunehmen, es könnte sogar das Gegenteil eintreten.


Spannend ist übrigens auch Nr. 10. Zu Artikel 1 Nummer 22 (§§ 42 bis 45 GModG) [das ist der im GModG geplante Ersatz für das „Heizungsgesetz“]

„Artikel 1 Nummer 22 ist zu streichen.“

Die Begründung:

„Die Abkehr von verbindlichen Mindestanforderungen an Heizungsanlagen sowie die Ausweitung von Spielräumen für fossile Heiztechnologien stehen im Widerspruch zu den Erfordernissen einer konsequenten und planungssicheren Wärmewende. Vor diesem Hintergrund ist die bewährte Systematik aus ordnungsrechtlichen Anforderungen und kommunaler Wärmeplanung beizubehalten. Die Wiedereinführung der 65 %-EE-Mindestanforderung für neu eingebaute Heizungsanlagen gewährleistet, dass Investitionsentscheidungen frühzeitig auf klimaneutrale Technologien ausgerichtet und klimaschädliche Lock in-Effekte vermieden werden.“

Das wäre dann bei der Annahme durch den Bundesrat eine Empfehlung zur Abschaffung der Abschaffung des Heizungsgesetzes... 


Sebastian Breer /WWF / LinkedIn

Drum roll: Auftritt Bundesrat 

Die zuständigen Ausschüsse dort haben den Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes deutlich kritisiert. Einige Punkte, die ich besonders relevant finde und warum das eine ziemliche Klatsche für die Bundesregierung ist 

Der Bundesrat kann das Gesetz zwar nicht stoppen. Die Stellungnahmen der Ausschüsse zeigen jedoch, dass zentrale Kritikpunkte am Gesetzentwurf keineswegs Einzelmeinungen sind, sondern auch von den Fachgremien der Länderkammer geteilt werden.

Klimaschutz

Es wird bezweifelt, dass die Klimaziele mit den vorgesehenen Änderungen erreicht werden können. Besonders kritisch: Streichung des fossilen Betriebsverbots ab 2045. Nach ihrer Einschätzung ist damit das Erreichen der Klimaneutralität nicht sichergestellt. So wird die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben bezweifelt. 

Praxistauglichkeit

... wird massiv infrage gestellt. Die vorgesehene Bio-Treppe sei unrealistisch, praxisfern und mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit kaum vereinbar. Kritisiert wird zudem, dass private Haushalte zumindest teilweise den Wasserstoffhochlauf der Industrie mitfinanzieren sollen. 

Verbraucherfreundlichkeit 

Hohe Kosten, begrenzte Rohstoffverfügbarkeit und fehlende Planungssicherheit seien ebenfalls als zentrale Probleme. Die geplante Abschaffung der verpflichtenden Beratung beim Einbau fossiler Heizungen wird kritisiert. 

Anders als von der Bundesregierung dargestellt, sehen die Ausschüsse darin kein Hindernis für flexible Entscheidungen beim Heizungstausch. Im Gegenteil: Eine qualifizierte Beratung trage wesentlich zur Entscheidungs- und Investitionssicherheit von Eigentümer:innen bei. Auch bei der Sozialverträglichkeit müsse nachgebessert werden!

Besonders deutlich wird die Kritik in einem Satz aus dem Empfehlungspapier der Ausschüsse: „Der Bundesrat stellt fest, dass der Gesetzentwurf in seiner vorgelegten Form handwerklich mangelhaft ist und zu übermäßiger Bürokratie und Beratungsaufwand führt.“

Mein Fazit: Die Kritik am GModG kommt aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Aus Sicht der Fachgremien weist der vorgelegte Entwurf erhebliche Schwächen auf – sowohl hinsichtlich seiner praktischen Umsetzbarkeit als auch mit Blick auf Wirtschaftlichkeit, Bürokratieaufwand und rechtliche Belastbarkeit. Kommende Woche soll nun genau dieser Entwurf zur 1. Lesung im Bundestag eingebracht werden, noch vor der Sommerpause soll es verabschiedet werden. Es bleibt zu hoffen, dass die Verhandler:innen im Bundestag massiv an entscheidenden Stellen nachbessern. 

Die ganzen Empfehlungen der Ausschüsse sind hier nachzulesen

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