Gabriele Obser / LinkedIn
Danke mal wieder für diese Anstalt
Quelle: ZDF https://lnkd.in/d3mVa9Sx
Werner Koller, LL.M LinkedIn
Ob, wann und in welchem Gewand das künftige Heizungsgesetz kommt, ist völlig offen. Denn der Regierungsentwurf hat sowohl inhaltlich wie formal massive Probleme.
Der große Widerspruch: Einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts folgend, ist das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 gesetzlich verankert.
Das geht auf einen Beschluss der damaligen schwarz-roten Koalition unter Angela Merkel zurück. Ein Rechtsgutachten (übrigens im Auftrag der CDU) kommt nun zu dem Schluss, dass es ohne eine verbindliche gesetzliche Ausstiegsregelung bis Ende 2044 nicht geht.
In der geplanten Form sei das GModG durch die Öffnung für den Weiterbetrieb fossiler Heizungen nahezu sicher verfassungswidrig.
Zudem hatten die Richter in Karlsruhe schon 2021 geurteilt, dass die größten Schritte hin zur Klimaneutralität nicht allein auf die letzten Jahre vor 2045 entfallen dürfen. Denn das würde die Jüngeren im Land einseitig belasten. Das Gutachten liegt dem Bundeswirtschaftsministerium seit Beginn des Gesetzgebungsverfahrens vor. Frau Reiche war aber an einer vertieften rechtlichen Prüfung offenbar nicht interessiert.
Hinzu kommt, dass Schwarz-Rot einen maßgeblichen Gesetzgebungsfehler der Ampel wiederholt. Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes aus dem Hause Habeck sollte unbedingt vor der Sommerpause 2023 verabschiedet werden. Weil aber nach der ersten Lesung noch tiefgreifende Änderungen vorgenommen wurden, bis zur finalen Abstimmung aber wenig Zeit zum Gegenlesen blieb, rief die CDU das Bundesverfassungsgericht an. Karlsruhe gab dem Eilantrag statt und stoppte das Gesetzgebungsverfahren, weil eine derart kurze Frist die Abgeordnetenrechte verletzt.
Das ist der aktuellen Regierung überraschenderweise kein mahnendes Beispiel: Bis zum letzten Sitzungstag vor der parlamentarischen Sommerpause, dem 10. Juli, soll das GModG verabschiedet sein. Weil das Gesetz aber nicht in der laufenden Woche in den Bundestag eingebracht wurde, bleiben für die parlamentarische Behandlung nur noch die drei Sitzungswochen im Juni und Anfang Juli. Der verbleibende Zeitraum ist nun sogar kürzer als der, an dem die Ampel seinerzeit verfassungsrechtlich gescheitert ist.
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