Die Bundesnetzagentur stellt neue Regeln für Batteriespeicher vor.
Die wichtigsten hat mir Klaus Müller schon vorab verraten.
⚡️Bestandsspeicher zahlen weiterhin keine Netzentgelte
-> Bestand heißt: bis 4. August 2029 in Betrieb genommen + FID vor Inkrafttreten der neuen Regelung (was frühestens 2027 der Fall ist)
⚡️Heimspeicher bleiben auch in Zukunft von den Netzentgelten ausgenommen
⚡️ Dynamische Netzentgelte für Speicher gibt's erst irgendwann später (aktuell geplant zwischen 2030 und 2033).
Harald M. Depta ⚡️
𝗗𝗶𝗲 𝗕𝘂𝗻𝗱𝗲𝘀𝗻𝗲𝘁𝘇𝗮𝗴𝗲𝗻𝘁𝘂𝗿 𝘄𝗶𝗹𝗹 𝗱𝗶𝗲 𝗡𝗲𝘁𝘇𝗲𝗻𝘁𝗴𝗲𝗹𝘁-𝗯𝗲𝗳𝗿𝗲𝗶𝘂𝗻𝗴 𝗳𝘂̈𝗿 𝗕𝗮𝘁𝘁𝗲𝗿𝗶𝗲𝘀𝗽𝗲𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝘃𝗼𝗿𝘇𝗲𝗶𝘁𝗶𝗴 𝗸𝗶𝗽𝗽𝗲𝗻.
Damit bleibt vorerst bestehen, dass Speicher, die bis zum 4. August 2029 in Betrieb gehen, grundsätzlich 20 Jahre lang keine Netzentgelte zahlen müssen.
Der Hintergrund ist eindeutig: Die Behörde hat nach eigener Aussage den Vertrauensschutz höher gewichtet als eine schnelle Neuregelung.
Gleichzeitig arbeitet sie im AgNes-Verfahren an einer neuen Systematik, bei der neue Speicher künftig nicht mehr pauschal befreit wären, sondern über einen Kapazitätspreis an den Netzkosten beteiligt werden sollen.
Für den Markt ist das ein wichtiges Signal. Investitionsentscheidungen brauchen Planbarkeit, und genau diese war in den vergangenen Monaten durch die Debatte über ein vorzeitiges Ende der Befreiung unter Druck geraten. Positiv ist zudem: Heimspeicher sollen laut aktuellem Stand weiter keine Netzentgelte zahlen.
Spannend bleibt nun die konkrete Ausgestaltung der neuen Regeln. Denn während die Bundesnetzagentur auf mehr Netzdienlichkeit und eine fairere Kostenverteilung zielt, muss das Modell gleichzeitig praktikabel bleiben, damit Speicherinvestitionen nicht ausgebremst werden.
Handelsblatt hier Catiana Krapp 27.05.2026
Bundesnetzagentur lässt Netzprivileg für Batteriespeicher bestehen
Batteriespeicherbetreiber müssen bislang 20 Jahre lang keine Netzentgelte bezahlen. Diese Befreiung wollte die Bundesnetzagentur vorzeitig abschaffen – entscheidet sich jetzt aber anders.
Die Bundesnetzagentur will die Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher nicht vorzeitig beenden. Das sagte Behördenchef Klaus Müller dem Handelsblatt. Am Mittwoch will er einen Zwischenstand zu einer Reihe von Regelungen bekannt geben, die aktuell unter der Abkürzung AgNes verhandelt werden.
„Beim Thema Kapazitätsentgelte für Speicher standen wir vor einer schwierigen Abwägung zwischen Wirksamkeit und Vertrauensschutz und haben uns entschieden, den Vertrauensschutz höher zu gewichten“, sagte Müller. Damit entschärft die Behörde einen Vorgang, der für Aufruhr gesorgt hatte.
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Bislang gilt, dass Betreiber von Batteriespeichern, die bis zum 4. August 2029 in Betrieb gehen, 20 Jahre lang keine Entgelte für die Nutzung der Stromnetze zahlen müssen. Das ist ein Privileg, denn normalerweise muss sich jeder, der Strom aus dem Netz zieht, an den Stromnetzkosten beteiligen.
Da es auch aufgrund dieser günstigen Bedingungen zuletzt einen regelrechten Boom neuer Batteriespeicher gab, erschien der Bundesnetzagentur dieses Privileg nicht mehr zeitgemäß – und sie wollte es vorzeitig abschaffen. Das Handelsblatt hatte zu Beginn des Jahres darüber berichtet.
(der Rest des Artikels ist hinter einer Bezahlschranke)
Tim Meyer
Die große und wichtige AgNEs-Reform der Stromnetzentgelte nimmt Kontouren an. Gestern hat die BNetzA ihre Grundzüge vorgestellt.
Positiv: die angedachten, dann teilweise rückwirkenden Entgelte für Stromspeicher ab 2029 sind vom Tisch. Das nimmt dem Markt eine große Verunsicherung und sollte wieder Schwung in viele pausierte Projekte bringen.
Auch gut: für Verbraucher ab 100.000 kWh soll ab 2029 der arbeitsabhängige Teil des Netzentgeltes (pro bezogene kWh) um einen Kapazitätspreis statt dem bisherigen Leistungspreis ergänzt werden. Netzkunden bestellen eine gewisse Anschlussleistung und zahlen dafür einen Pauschalpreis pro kW. Wird dieser Wert überschritten, wird für die dabei bezogene Strommenge ein zusätzliches arbeitsabhängiges Netzentgelt fällig, das 200% - 350% des Basiswertes beträgt.
Ein sinnvoller Mechanismus, der zugleich die Beschäftigung von Netzkunden mit dem eigenen Lastgang und seiner Optimierung anreizt, aber fehlertolerant ist und die Absicherung durch das Netz aufrecht erhält, wenn doch einmal mehr Leistung benötigt wird.
Diese positiven Punkte dürften aber nicht darüber hinweg täuschen: insgesamt springt die BNetzA mit AgNes viel zu kurz. Denn eine grundlegende Modernisierung der Netzentgelte und damit der Anreize im Niederspannungsnetz bleibt aus.
Auch für Verbraucher unter 100.000 kWh Verbrauch wäre ein Mechanismus wie der oben Beschriebene wünschenswert und notwendig. Den soll es aber auf absehbare Zeit nicht geben.
Stattdessen sollen private und gewerbliche Prosumer mit eigener Stromerzeugung einen festen Grundbetrag für die Netznutzung zahlen. Steuerungswirkung: null.
Zig Millionen Eigenerzeuger und GW Heimspeicher werden auf Jahre im Netz weiter als starre Masse betrachtet und behandelt.
Und auch der Weg zu wirklich dynamischen Netzentgelten, die eine aktive Bewirtschaftung von Netzengpässen auf den verschiedenen Netzebenen erlauben, ist seeeehr weit in die Länge gezogen (siehe Grafik).
5 Jahre soll es alleine dauern, bis eine Plattform in Betrieb gehen kann, die Netzengpässe transparent ausweist. Kein Wunder, wenn die Daten von 850 verschiedenen Systemen integriert werden müssen. Von dort aus dauert es dann nochmals Jahre, bis dynamische Netzentgelte festgelegt und vor allem: in Softwaresystemen abrechenbar gemacht sind. Bei Erzeugern sollen Sie in vielleicht 7 Jahren eingeführt werden – für Verbraucher gibt es gar keine zeitliche Perspektive.
Das ist mutlos und macht erneut einen großen Bogen um des Pudels Kern: mit einem Flickenteppich aus 850 Systemen wird Digitalisierung nicht gelingen. Viele Verteilnetzbetreiber sind heute strukturell überfordert. Das erklärt auch Worte wie „möglichst“ und „angestrebt“ in dem eigentlich sehr spendablen Zeitplan.
Wollen wir allen Ernstes bis 2035 oder länger warten, bis wir - vielleicht - eine moderne, marktliche Optimierung unserer zentralen Energieinfrastruktur hinbekommen? Und bis dahin vor allem Kupfer vergraben und in Warteschlangen für Netzanschlüsse stehen?
Lars Stephan / LinkedIn
Ich würde sagen, ja die Batteriespeicherbranche ist happy,
allerdings gibt es natürlich auch ein weinendes Auge, weil wir jetzt 5 Monate hinter uns haben, in denen keine Investitionsentscheidungen getroffen werden konnten, und einige Projekte könnten dabei auf der Strecke geblieben sein.
Noch wichtiger, Deutschland sollte happy sein. Es werden auch weiterhin subventionsfreie Investitionen in das deutsche Energiesystem stattfinden, die zu Versorgungssicherheit beitragen, Strompreise dämpfen und Erneuerbare helfen besser zu integrieren.
Und natürlich schade, dass es mit den dynamischen länger dauert.
Handelsblatt hier
Ursprünglich wollte die Bundesnetzagentur ja die Netzentgeltbefreiung vorzeitig abschaffen, wozu mir Simon Hillmann sagte: "Allein die Erwägung hat dazu geführt, dass Investitionsentscheidungen nicht mehr getroffen werden konnten.“
Jetzt macht die Behörde doch einen Rückzieher. Was sagt die Batteriespeicherbetreiber-Bubble dazu? Happy?
Frankfurter Allgemeine Zeitung hier Artikel von Nadine Bös • 31.5.26
Energiewende: Was sich bei Stromnetzentgelten ändern soll
Reformbedarf: Erneuerbare Energien machen auch neue Regeln dafür nötig, wer die Kosten für Ausbau und Unterhalt des Stromnetzes trägt, glaubt die Bundesnetzagentur.
Die Bundesnetzagentur hat am Mittwoch ihren grundsätzlichen Plan veröffentlicht, wie sie von 2029 an die Stromnetzentgelte reformieren möchte. Dabei geht es um den Anteil am Strompreis, der für den Bau und Unterhalt von Leitungen, Umspannwerken und Ähnlichem anfällt.
Die Regeln dafür, wer wie viel Netzentgelt zahlt, laufen Ende 2028 aus. Einst wurden sie für ein System gemacht, das weitgehend auf fossilen Energieträgern basierte. Das System werde daher „der Energieversorgung der Gegenwart und Zukunft nicht mehr gerecht“, sagte Netzagenturchef Klaus Müller in einer Mitteilung. Der Anteil der Erneuerbaren macht in Deutschlands Strommix mittlerweile mehr als die Hälfte aus.
Grundsätzlich versuche die Netzagentur, Nutzergruppen, die zusätzliche Netzkosten verursachen, diese auch stärker selbst tragen zu lassen, so Müller. Nach der neuen „Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom“ (AgNeS) solle es sich zudem künftig mehr lohnen, Strom dann aus dem Netz zu beziehen, wenn gerade viel davon vorhanden ist, zum Beispiel an windigen und sonnigen Tagen. Die Kosten für das Regeln von Engpässen im Netz sollen sinken, Flexibilität soll belohnt werden.
Anders als zuletzt gedacht will die Behörde aber – zum Beispiel mit Blick auf Speicher – stärker berücksichtigen, dass sich Investoren zum Teil auf die jetzigen Regeln verlassen hatten, und ihre Privilegien bei den Netzentgelten doch nicht vorzeitig abschaffen. Auch verschiebt die Behörde die Dynamisierung der Netzentgelte zeitlich nach hinten.
Es geht darum, wie die Kosten verteilt werden
Von den neuen Regeln betroffen sein werden sowohl die rund 40 Millionen deutschen Haushaltskunden als auch Großverbraucher, Stromerzeuger und Speicher. Es geht um viel Geld: Netzentgelte machen nach Angaben der Bundesnetzagentur rund 30 Prozent der Stromkosten eines Haushalts aus. Über ganz Deutschland gerechnet geht es um ein Kostenvolumen von rund 37 Milliarden Euro im Jahr und um die Frage: Auf wessen Schultern wird diese gewaltige Summe wie verteilt?
Eine zentrale Neuerung in den aktuellen Vorschlägen: Die im Vorfeld heiß diskutierten dynamischen Netzentgelte – im Gegensatz zu starren Preisen – hat die Netzagentur zwar als großes Ziel bestätigt, aber aufgeschoben und bloß mit einem Zeitpfad versehen. Für Speicher sollen sie frühestens 2030 kommen, für Einspeiser frühestens 2032. Bei der Dynamisierung geht es grob gesagt um finanzielle Anreize, das Netz weniger zu belasten, wenn ohnehin schon Stress im Netz ist.
Anreize für Großkunden
Für Großkunden, also Unternehmen, die mehr als 100.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen, will die Netzagentur von 2029 an Flexibilität trotzdem stärker belohnen. Das soll so funktionieren: Heute zahlen diese Großkunden einen Leistungspreis, das bedeutet, dass sich ihr Netzentgelt nach ihrer Spitzenlast berechnet, selbst wenn sie bloß einmal im Jahr ungewöhnlich viel Strom bezogen haben. Künftig richten sich die Netzkosten nach einer bestellten Kapazität. Wird diese überschritten, ist ein Aufschlag zu bezahlen. Ist der Strompreis aber gerade extrem niedrig, kann es sich trotzdem lohnen, Anlagen hochzufahren. Innerhalb der bestellten Kapazität gilt ein sogenannter Arbeitspreis, der sich nach dem Verbrauch richtet.
Ein umstrittener Punkt war bislang auch die Frage, was künftig aus dem sogenannten Bandlast-Privileg für Stromkunden aus der Industrie werden soll. Darunter versteht man die bisherige Regel, dass große Stromkunden, die das Netz sehr kontinuierlich und planbar nutzen, vergünstigte Netzentgelte bekommen. Die Bundesnetzagentur wollte hier die Regeln eigentlich anpassen und mehr Flexibilität belohnen. Nun aber hat sie eine Entscheidung darüber erst einmal verschoben und will die bisherige Regelung zur Bandlast für Bestandskunden bis Ende 2031 verlängern.
Privathaushalte mit Solardächern sollen mehr beitragen
Für Privathaushalte schlägt die Netzagentur kaum Änderungen vor, es sei denn, sie erzeugen selbst Strom, zum Beispiel mit einer Dach-Solaranlage. Solche „Prosumer“ sollen sich künftig stärker als bisher an den Netzkosten beteiligen – über einen höheren Grundpreis. Laut Netzagentur werden die zusätzlichen jährlichen Kosten für solche Prosumer bei weniger als 100 Euro im Jahr liegen.
„Wer seinen Strom selbst erzeugt, trägt bisher weniger zur Finanzierung des Netzes bei“, lässt sich Netzagenturchef Müller dazu zitieren. „Aber auch er verlässt sich auf das Netz, wenn die Sonne nicht scheint und der Speicher leer ist.“ Balkonkraftwerke – im Fachjargon „Steckersolaranlagen“ – sollen von der Neuregelung nicht betroffen sein.
Netzagentur geht auf die Speicherbranche zu
In ihren vorläufigen Planungen geht die Bundesnetzagentur zudem anders als in bisherigen Konzepten deutlich auf die Speicherbranche zu. Zwar sollen weiterhin Netzentgelte auch für Speicher kommen, doch „nimmt die Bundesnetzagentur Abstand von ihrer ursprünglichen Überlegung, die Entgelte für alle Speicher bereits ab 1. Januar 2029 einzuführen“, heißt es in der Mitteilung.
Speicher, die jetzt schon in Betrieb sind, im Bau oder für die in den nächsten Monaten eine finale Investitionsentscheidung getroffen wird, bleiben für 20 Jahre nach Inbetriebnahme von Netzentgelten befreit. Generell solle für Speicher nur ein „moderater Kapazitätspreis“ erhoben werden und kein Arbeitspreis; dadurch steigen künftig die Netzentgelte für Speicher nicht mit steigender Auslastung immer weiter an.
Eine weitere geplante Änderung zum Ist-Zustand: Ganz generell sollen neue Erzeuger wie Wind- und Solarparks künftig Einspeise-Netzentgelte zahlen. Ausnahmen soll es aber auch hier für Bestandsanlagen geben, die bei Inkrafttreten der neuen Regeln schon in Betrieb sind oder für die eine finale Investitionsentscheidung getroffen ist; sie sollen ab Betriebsstart 20 Jahre lang keine Netzentgelte zahlen. Die Bundesnetzagentur nennt auch eine Spanne für die Höhe des künftigen Einspeiseentgelts: vier bis sieben Euro je Kilowatt und Jahr. „Ein Entgelt in dieser Höhe wirkt sich kaum auf den Marktpreis aus“, erläutert die Behörde, es könne aber über die Jahre bis zu zwei Milliarden Euro jährlich zu den Netzkosten beitragen.
Die Pläne der Bundesnetzagentur sind noch vorläufig, sie plant aber bis zum Sommer einen offiziellen Entwurf, der bis Jahresende – nach weiteren Diskussionen mit den Betroffenen – zu festen Regeln werden soll. Die Behörde kann die Systematik im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten weitgehend selbst festlegen.
Die Bundesnetzagentur hat im aktuellen AgNes-Zwischenstand beim Thema Speicher erkennbar nachjustiert und das verdient Anerkennung
Nach der Verunsicherung und den Warnungen vieler Investoren über die vergangenen Monate bestand branchenweiter Konsens :
Speicherprojekte brauchen Vertrauensschutz
Schließlich wurden viele Projekte auf Basis der geltenden Regelung zur Netzentgeltbefreiung weit entwickelt. Mit geklärten Netzanschlussanfragen, Flächensicherung, Genehmigungen und erheblichen Vorleistungen.
Dass die BNetzA nun Abstand davon nimmt, Kapazitätsentgelte pauschal ab 2029 für alle Speicher einzuführen, ist deshalb ein wichtiger Schritt. Die weitere Ausgestaltung, gerade bei dynamischen Netzentgelten, wird im weiteren Verlauf aber entscheidend bleiben und über den Fortschritt des dringend benötigten Flexibilitätshochlauf bestimmen.
Insgesamt ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung für das Energiesystem der Zukunft. Danke an alle Mitstreiterinnen und Mitstreiter in der Branche, Politik und Regulierung, die in den vergangenen Monaten sachlich, deutlich und hartnäckig für Investitions- und Vertrauensschutz geworben haben. Beharrlicher fachlicher Widerspruch kann wirken, wichtig ist aber auch die Offenheit sich mit anderen Positionen auseinanderzusetzen. Hier gebührt der BNetzA große Anerkennung
Dieses Foto zeigt keine extrem ordentlich eingeparkten Lkws, die von einer Drohne fotografiert wurden. Es zeigt ein Batteriespeichersystem.
Solche Anlagen brauchen wir für die Energiewende.
Denn sie ermöglichen es, wetterbedingte Schwankungen bei der Stromerzeugung aus Wind und Sonne auszugleichen. Dadurch erhöhen sie die Versorgungssicherheit und unterstützen den stabilen Betrieb des Stromnetzes – ein echter Hebel für den Erfolg der Energiewende.
Die Bundesnetzagentur hat unseren Vorschlag aufgegriffen, dass die Netzentgeltbefreiung für bestehende und in der Planung weit fortgeschrittene Energiespeicher sowie Elektrolyseure weiterhin gelten soll - richtig so! Das ist ein wichtiges Signal für den Bestandsschutz und das Vertrauen in stabile Rahmenbedingungen. Vertrauensschutz ist ein hohes Gut für alle Beteiligten.
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