Mittwoch, 17. Juni 2026

Erst mal abschaffen bevor man sich irgendwann mal Gedanken dazu machen muss, wie es weitergeht

Daniel Mautz LinkedIn

Ein CSU-Minister schafft Umweltschutz per Federstrich ab. Der Bundestag erfährt davon aus der Zeitung.

Nitrat im Grundwasser ist ein dokumentiertes Problem. Die EU mahnt Deutschland seit Jahren, die Belastung von Böden und Gewässern zu reduzieren. 

Die Stoffstrombilanzverordnung war eine Antwort darauf. Sie verpflichtete Landwirt:innen, transparent zu dokumentieren, welche Nährstoffe auf ihren Höfen ankommen und welche die Umwelt belasten. Keine Schikane, sondern ein Mindestmaß an Nachvollziehbarkeit in einer Branche, deren Stickstoff- und Phosphoreinträge nachweislich Ökosysteme schädigen.

Dann kam Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer von der Christlich-Soziale Union. Im Sommer 2025 hob er die Verordnung einfach auf. Ohne Bundestagsbeteiligung. Ohne parlamentarische Debatte. 


Ein Minister entscheidet im Alleingang,
dass Umweltdokumentation nicht mehr nötig ist,
obwohl das Düngegesetz ausdrücklich vorsieht,
dass der Bundestag bei Änderungen dieser Verordnung
beteiligt werden muss.


Die Grünen nennen das zu Recht Politik im Trump-Stil. Per Dekret am Gesetzgeber vorbei. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt jetzt darüber, ob dieser Vorgang die Rechte des Bundestags verletzt hat. 

Die Frage ist nicht nur juristisch relevant, sondern politisch entlarvend. Denn hier zeigt sich ein Muster. Umweltschutzregulierung wird nicht inhaltlich widerlegt, sondern als Bürokratie geframt und dann auf dem kurzen Dienstweg entsorgt. Die Bauernverbände liefern das Narrativ. Das Ministerium liefert die Exekution. Das Parlament wird übergangen.

Wer Transparenzpflichten bei Nährstoffeinträgen als bürokratischen Aufwand abtut, hat kein Interesse an sauberen Böden. Sondern an ungestörtem Weitermachen. Das nennt man dann wohl Entbürokratisierung.


ARD hier 16.06.2026  Von Antonetta Stephany, ARD-Rechtsredaktion

Verhandlung zu Stoffstrombilanz

War die Abschaffung ohne Bundestag rechtens?

Dünger, Futter oder Saatgut: Über solche Wege gelangen Nährstoffe in die Umwelt. Bauern mussten darüber Bilanzen führen - bis die sogenannte Stoffstrombilanzverordnung gestrichen wurde. Der Bundestag blieb dabei außen vor.

Schon seit einigen Jahren weist die EU-Kommission Deutschland immer wieder darauf hin, dass die Belastung von deutschen Böden und Gewässern verringert werden müsse. Insbesondere die Nitratwerte im Grundwasser seien zu hoch. 

Um diesem Problem zu begegnen, schuf der Gesetzgeber eine Regelung im deutschen Düngegesetz, die festlegte, dass so wenig Nährstoffe - beispielsweise Düngemittel - in die Umwelt gelangen sollen wie möglich.

Wichtig dafür ist eine sogenannte Stoffstrombilanz. Jeder Bauer sollte dazu dokumentieren, welche Nährstoffe auf seinem Hof kommen, beispielsweise durch eingekaufte Düngemittel, und welche den Hof wieder verlassen, zum Beispiel durch die verkaufte Ernte. Das sollte erst einmal sichtbar machen, welche Nährstoffe - wie Stickstoff oder Phosphor - unterm Strich an die Umwelt abgeben werden, welche Ströme dieser Nährstoffe es also in der deutschen Landwirtschaft gibt.

Welche Stoffe wie erfasst werden sollten, sollte in der Stoffstrombilanzverordnung geregelt werden. 2018 trat die Verordnung in Kraft. Bei vielen Landwirten sorgte sie aber für Unmut, Bauernverbände kritisierten einen zu hohen bürokratischen Aufwand. Im Sommer 2025 hob Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) die Verordnung auf.

Grüne ziehen vor das Bundesverfassungsgericht

Die Verordnung wurde ohne eine Beteiligung des Bundestages aufgehoben. Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen erinnert dieses Vorgehen an "Politik im Trump-Stil" - per Dekret am Gesetzgeber vorbei.

Sie meinen, dass das Ministerium die Rechte des Bundestags verletzt habe, indem es die Verordnung einfach aufhob, ohne das Parlament zu beteiligen. Denn als Gesetzgeber habe das Parlament entschieden, dass es eine solche Verordnung geben solle, so lege es das Düngegesetz ausdrücklich fest. Außerdem sei dort geregelt, dass der Bundestag bei Änderungen der Verordnung beteiligt werden müsse. Durch die Aufhebung der Verordnung und die fehlende Beteiligung des Bundestags habe der Landwirtschaftsminister gegen den Willen des Gesetzgebers gehandelt und Rechte des Bundestages verletzt.

Die Grünen zogen deshalb vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Nun verhandelt das Gericht. Eine Entscheidung kommt dann in einigen Monaten.


Kommentar Dagmar Freye •

gerade die damit auch verbundene Belastung des Grundwassers interessiert Alois Rainer wohl überhaupt nicht, diese angebliche "Bürokratie" ist Gesundheits- und Verbraucherschutz, das Grundwasser ist sowieso schon extrem Nitrat belastet, die Folgekosten zahlt wieder der Bürger


siehe auch den Beitrag im Tagesspiegel hier

Bundesverfassungsgericht: „Politik im Trump-Stil“? Karlsruhe prüft Minister-Alleingang"

....Was sagt das Landwirtschaftsministerium dazu?

Ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums teilte auf Anfrage mit, dass man sich vor der Abschaffung der Verordnung mit dem Innen- und dem Justizministerium abgestimmt habe. „Beide Verfassungsressorts haben bestätigt, dass aus ihrer Sicht die Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung weder der Zustimmung des Bundesrats noch der Beteiligung des Bundestages bedarf.“ Daraufhin sei man dieser Einschätzung gefolgt. 

Eine Mehrheit der Länder habe den Entschluss befürwortet, so der Sprecher. Die Abschaffung der Verordnung sei bereits im schwarz-roten Koalitionsvertrag vereinbart gewesen.

Landwirtschaftsminister Rainer war selbst nicht bei der Verhandlung in Karlsruhe. Er befindet sich aktuell auf einer mehrtägigen Asienreise. Am Tag der Verhandlung war er in Japan.


... Gab es auch inhaltliche Kritik an der Abschaffung?

Die Verpflichtung zur Dokumentation von Nährstoffen war eingeführt worden, weil das Grundwasser in Deutschland durch Düngemittel zu stark belastet war und so ein ressourcenschonender Umgang herbeigeführt werden sollte. Die Grünen kritisierten die Abschaffung als Absage an die Verursachergerechtigkeit und befürchten außerdem eine Gefahr fürs Grundwasser. Der Deutsche Naturschutzring kritisierte zudem, dass durch die Abschaffung vor allem die Betriebe abgestraft würden, die bereits umweltschonend handeln.


...Wie geht es mit dem Düngegesetz weiter?

Die Vorschrift im Düngegesetz, um die in Karlsruhe geht, soll im Zuge einer Reform des Düngerechts gestrichen werden, wie Richterin Kaufhold in der Verhandlung anmerkte. „Inhaltlich ist die Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung kein Endpunkt, sondern es ist der Anfang einer neuen Regelung im Düngegesetz“, sagte Staatssekretärin Breher. Das Düngerecht müsse Erträge sichern, das Grundwasser schützen, den Betrieben aber auch den Rücken stärken. „Dafür wollen wir ein vernünftiges Wirkungsmonitoring schaffen“, so Breher. Mit der Reform, die sich im parlamentarischen Prozess befinde, habe man dazu die Grundlage gelegt.


© dpa-infocom, dpa:260616-930-229005/2

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