Mittwoch, 18. März 2026

Energiegemeinschaften - der Traum einer sozialen und tiefgreifenden Wende

Klimareporter hier von Stefan Schroeter  17.3.26


EU-Rechnungshofbericht: 

Zu viele Hürden für Energiegemeinschaften

Nur sehr langsam kommt die "Energiewende von unten" in der EU voran, stellt der Europäische Rechnungshof in einem neuen Sonderbericht fest. Gründe seien rechtliche Hürden sowie technische Hindernisse für Energiegemeinschaften.

In Energiegemeinschaften sollen Bürgerinnen und Bürger, lokale Behörden und kleine Unternehmen ihre Energie zunehmend selbst erzeugen und gemeinschaftlich nutzen. So können sie Solaranlagen auf gemeinsam genutzten Dächern oder gemeinsame Windkraftanlagen betreiben, um sich und die Nachbarschaft mit Strom zu versorgen.


Die Europäische Union unterstützt solche Initiativen
politisch und finanziell.
Dazu beschloss sie 2018 und 2019 zwei Richtlinien,
die von den Mitgliedsstaaten zügig
in nationales Recht umgesetzt werden sollten.
Außerdem stellte die EU mehrere Milliarden Euro Fördermittel für die Energiegemeinschaften bereit


Die EU betrachtet Energiegemeinschaften als wirksames Mittel, um ihre Klima- und Energieziele zu erreichen. Die Erwartung ist, dass diese Gemeinschaften 2030 nicht weniger als 17 Prozent der Wind- und 21 Prozent der Solarleistung Europas bereitstellen.

Diese Annahmen sind jedoch viel zu optimistisch, wie der Europäische Rechnungshof in einem jetzt veröffentlichten Sonderbericht feststellt. Dazu gebe es in der EU schlicht und ergreifend zu wenige Energiegemeinschaften.

So hatte die EU 2022 in ihrer Strategie für Solarenergie angepeilt, dass es 2025 in jeder Gemeinde mit mehr als 10.000 Einwohnern mindestens eine Energiegemeinschaft zur Erzeugung erneuerbarer Energien geben sollte.
Dieses Ziel ist insgesamt weitgehend verfehlt worden, stellen die EU-Prüfer in ihrem Bericht fest.

Länder setzen EU-Richtlinien nur sehr schleppend um

Dabei ist das Bild in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich: So haben Dänemark, die Niederlande und Irland gute Fortschritte erzielt, Deutschland liegt nicht weit dahinter.

Dagegen sind Polen und Italien noch sehr weit von dem EU-Ziel für Energiegemeinschaften entfernt. In Rumänien fanden die Prüferinnen und Prüfer sogar nur eine einzige Energiegemeinschaft, die auch noch keine eigenen Energieanlagen betreibt. 

"Die Erreichung der Klima- und Energieziele ist für die EU ein Wettlauf mit der Zeit. Von Bürgern erzeugte Energie stellt in der Theorie die ideale Lösung dar, ist aber in der Praxis schwer umzusetzen", erklärte João Leão, der als Mitglied des Rechnungshofs für die Prüfung zuständig war.

"Die EU muss nun rechtliche Hürden und technische Hindernisse beseitigen, damit das Konzept der Bürgerenergie auch tatsächlich funktioniert", fordert der Prüfer.


Mit zwei Richtlinien zu erneuerbaren Energien und zum Strommarkt wollte die EU rechtliche Grundlagen schaffen,
die den Energiegemeinschaften ihre Arbeit erleichtern. 

Die beiden Richtlinien hätten bis Ende 2020 und Mitte 2021 in nationales Recht der Mitgliedsstaaten umgesetzt werden sollen


Für Italien, die Niederlande, Polen und Rumänien sah sich der Rechnungshof das näher an. Im Juli 2025 hatte hier nur Italien alle Artikel zu Energiegemeinschaften aus den beiden Richtlinien in eigenes Recht gefasst. In den drei anderen Ländern gab es auch vier Jahre nach Fristende immer noch mehr oder weniger große Lücken.

Rechtliche Unsicherheiten bremsen

Die EU-Kommission reagierte auf die Fehlstellen allerdings zurückhaltend und nachsichtig – mit Aufforderungsschreiben und Stellungnahmen. Sie hätte diese Fälle auch zügig dem Gerichtshof der Europäischen Union vorlegen können. Diese Möglichkeit nutzte sie zumindest bis Juli 2025 nicht.

Wie die rechtlichen Bestimmungen zu Energiegemeinschaften in Deutschland umgesetzt wurden, hat der Rechnungshof nicht untersucht. Es ist allerdings bekannt, dass es hier ebenfalls Verzögerungen gab. Eine entsprechende Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinien wurde erst im November 2025 von Bundestag und Bundesrat beschlossen. 

Rechtliche Probleme ergeben sich EU-weit auch aus Unklarheiten darüber, was überhaupt unter einer Energiegemeinschaft zu verstehen ist. Nach Einschätzung der Prüfer sind die Definitionen der EU ungenau und führten zu Verwirrung.

Unklar sei nicht nur, welche Zusammenschlüsse als Energiegemeinschaft gelten, sondern auch, wie eine solche aufgebaut sein soll, wie der von ihr erzeugte Strom gemeinsam genutzt und wie überschüssiger Strom verkauft werden soll. Diese rechtliche Ungewissheit berge die Gefahr, dass die Bürger sich nicht beteiligen, und behindere letztlich die Gründung von Energiegemeinschaften, heißt es.

Dies gelte ganz besonders für Mehrfamilienhäuser, in denen fast die Hälfte der EU-Bevölkerung lebe. Neben den bestehenden Eigentümergemeinschaften, die mit der Verwaltung der Gebäude betraut seien, müsse ein zusätzlicher Rechtsträger geschaffen werden. Dies erhöhe den Verwaltungsaufwand, bemängelt der Bericht.

Engpässe bei Netzen und Speichern

Dazu kommen technische Schwierigkeiten: Neue Anlagen werden aufgrund von Netzüberlastungen nur verzögert oder gar nicht ans Netz angeschlossen, was die Entstehung von Energiegemeinschaften verlangsamt.

Der Rechnungshof erklärt das zum Teil damit, dass Stromerzeugung und ‑verbrauch nicht gleichzeitig erfolgen. Solaranlagen erzeugen rund um die Mittagszeit am meisten Strom, während die Nachfrage der Haushalte am frühen Morgen und am Abend am größten ist.

Neben Projekten für erneuerbare Energien sollten daher nach Ansicht der Rechnungsprüfer Lösungen für mehr Netzflexibilität, speziell Energiespeicher, eingeplant werden. Dies könne dazu beitragen, Angebot und Nachfrage in Echtzeit miteinander in Einklang zu bringen, die Netzlast zu verringern und den Verbrauch von selbst erzeugtem Strom zu fördern.

Die EU-Kommission habe jedoch die Energiegemeinschaften bislang nicht ausreichend dabei unterstützt, Speicherkapazitäten zu schaffen. Dadurch sei die Chance verpasst worden, den Energiegemeinschaften Auftrieb zu verleihen.

Der Rechnungshof weist auch darauf hin, dass Energiegemeinschaften europäische Fördermittel aus verschiedenen Quellen nutzen können. Dazu gehören der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF).

Allein in der ARF sollen 5,2 Milliarden Euro für Energiegemeinschaften vorgesehen sein, die Solaranlagen, Windräder oder andere Anlagen für erneuerbare Energien errichten wollen. Diese Gelder müssten bis Dezember 2026 ausgezahlt werden.


Stefan Schroeter

hier Jakob Pallinger 9. März 2026

Wende von unten

Warum sich Energiegemeinschaften in der EU noch nicht durchgesetzt haben

Der Ausbau von Energiegemeinschaften in der EU liegt weit hinter den Erwartungen, so ein Bericht des Europäischen Rechnungshofs. Es scheitere vor allem an rechtlichen und technischen Hürden


Energiegemeinschaften – für viele klang das wie der Traum einer sozialen und tiefgreifenden Wende. Bürgerinnen und Bürger, kleinere Unternehmen und lokale Behörden sollten sich zusammentun, gemeinsam Strom produzieren, verwalten und nutzen und so zu einer "Energiewende von unten" beitragen. So kann man etwa PV-Module auf einem gemeinsam genutzten Dach im Wohnhaus betreiben, oder eine kleinere Windkraftanlage nutzen, um die Nachbarschaft oder den Ort mit Strom zu versorgen.

In Österreich profitieren Energiegemeinschaften von niedrigeren Netzentgelten, Steuern und Abgaben, können ihren Strompreis gemeinsam festlegen und sich mit ihren Anlagen teilweise oder sogar ganz vom Strommarkt unabhängig machen.

Auch die EU sieht Energiegemeinschaften als wichtigen Schritt, um die eigenen Klima- und Energieziele zu erreichen, die Energiewende vor Ort voranzutreiben und diese für alle erschwinglich zu machen. Mehrere Milliarden Euro an Fördergeldern stellte die EU für diese Initiativen zur Verfügung. Bis 2025 sollte jede Gemeinde mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern über zumindest eine Energiegemeinschaft verfügen. Bis 2030 sollen Energiegemeinschaften dann bereits 17 Prozent der Windkapazität und 21 Prozent der Solarkapazität Europas bereitstellen.

Über Energiegemeinschaften sollen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, Strom aus PV- oder Windanlagen lokal oder regional zu teilen und zu nutzen.

Ziele verfehlt

Es ist ein Ziel, das wohl weitgehend verfehlt werden dürfte. Zu diesem Ergebnis kommt ein aktueller Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs, der am Montag veröffentlicht wurde. Das EU-Kontrollgremium hat dafür insbesondere die Situation in vier EU-Mitgliedsstaaten, darunter Niederlande, Polen, Italien und Rumänien, genauer untersucht. Statt 17 beziehungsweise 21 Prozent der Wind- und Solarkapazität dürften Energiegemeinschaften bis 2030 lediglich vier Prozent der Kapazität in Europa erzeugen, prognostiziert der Rechnungshof.

Der Grund: Es gebe in der EU schlicht noch viel zu wenige Energiegemeinschaften. Das Konzept der Bürgerenergie scheitere vor allem an rechtlichen und technischen Hürden. In der Praxis seien solche Gemeinschaften in vielen EU-Ländern schwer umzusetzen.

Rechtliche Unklarheiten

Laut dem Bericht sei schon die rechtliche Definition, was eine Energiegemeinschaft ist, ungenau und habe zu Verwirrung geführt. So unterscheide sich die Definition von Energiegemeinschaften etwa zwischen einigen nationalen Regierungen und der EU. Es sei unklar, welche Zusammenschlüsse als Energiegemeinschaften gelten, wie diese aufgebaut sein sollte, wie der Strom gemeinsam genutzt wird und wie überschüssiger Strom verkauft werden sollte.

Rechtliche Unsicherheit gebe es vor allem bei Mehrfamilienhäusern. Diese bieten oft große Flächen für die Installation von PV-Anlagen, sind aber häufig nicht an Energiegemeinschaften beteiligt. Oft müsse für die Einrichtung von Energiegemeinschaften neben den Eigentümergemeinschaften ein zusätzlicher Rechtsträger – etwa ein Verein – geschaffen werden, was den Verwaltungsaufwand erhöhe und letztlich die Gründung vieler Energiegemeinschaften behindere.

Um Energiegemeinschaften künftig mehr zu fördern, sollte die EU-Kommission Leitlinien und eine Liste zu bewährten Verfahren veröffentlichen, wie sich Wohnungseigentümer in Energiegemeinschaften einbinden und auch bedürftige Haushalte mehr profitieren können, so die Empfehlung des Berichts. Zudem sollten Ziele für Energiegemeinschaften möglicherweise auch in den nationalen Energie- und Klimaplänen der Länder enthalten sein.

Zu wenige Speicher

Eine weitere Hürde: Aufgrund von Netzüberlastungen würden viele neue Anlagen nur langsam oder gar nicht ans Netz angeschlossen. Denn viele Stromnetze seien durch die zunehmende Stromproduktion von PV- und Windanlagen, die über den Tag stark schwankt, überlastet. Gäbe es mehr Energiespeicher, auch innerhalb von Energiegemeinschaften, könnten diese Schwankungen besser ausgeglichen werden und Bürgerinnen und Bürger mehr ihres eigenen Stroms verbrauchen. Jedoch habe die EU-Kommission Energiegemeinschaften bislang nicht ausreichend dabei unterstützt, Speicherkapazitäten zu schaffen, und es fehle an Anreizen dafür, heißt es in dem Rechnungshof-Bericht.

Im EU-Vergleich hatten Dänemark, gefolgt von den Niederlanden, Irland und Deutschland, den höchsten Prozentsatz an Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern, in denen es mindestens eine Energiegemeinschaft gibt. Österreich scheint in den Daten des Berichts nicht auf. Wie ist die Situation hierzulande?

Aufklärung nötig

Energiegemeinschaften sind in Österreich seit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz 2021 rechtlich möglich. Laut der Regulierungsbehörde E-Control gab es mit Stand Juli 2025 knapp 3900 erneuerbare Energiegemeinschaften in Österreich – 3500 mehr als noch zwei Jahre zuvor. Gleichzeitig gab es rund 5000 Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen – gewissermaßen die kleinen Vorläufer der Energiegemeinschaften –, sowie rund 740 Bürgerenergiegemeinschaften, die sich über ganz Österreich erstrecken und an denen sich auch Großunternehmen beteiligen können.

Allerdings gibt es auch hierzulande noch einige Unklarheiten bei Energiegemeinschaften und mehr Aufklärungsbedarf in der Bevölkerung, so das Ergebnis eines aktuellen europäischen Forschungsprojekts. Bewohnerinnen und Bewohner in Mehrparteienhäusern und ältere Menschen werden von Energiegemeinschaften derzeit kaum erreicht. Vielen sei unklar, was eine Energiegemeinschaft überhaupt ist, wie sie funktioniert und wie sich der Alltag dadurch verändert.

Demnach wünschen sich private Haushalte einfache, schrittweise Erklärungen und Praxisbeispiele. Zudem möchten sie wissen, wie viel Geld sie sich damit konkret einsparen können und wie Energieteilung im Alltag konkret funktioniert. Manchmal scheitert die Anmeldung auch an einer fehlenden E-Mail-Adresse. (Jakob Pallinger, 9.3.2026)

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