Donnerstag, 19. März 2026

Die DUH kündigt an, das Urteil noch im Jahr 2026 vollstrecken zu lassen.

 


hier  Dienstag, 17.03.2026

Pressemitteilung

Bundesregierung nach schriftlichem Urteil und Projektionsdaten unter Druck: Deutsche Umwelthilfe fordert Klimaschutzprogramm im Einklang mit Klimaziel 2030

  • Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts: Klimaschutzprogramm muss Maßnahmen enthalten, die in ihrer Gesamtheit die Zielerreichung bis 2030 sicherstellen

  • Neues Klimaschutzprogramm am 25. März fällig, aktuelle Projektionsdaten zeigen gewachsene Klimaschutzlücke von rund 30 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2030

  • DUH kündigt Prüfung und mögliche Vollstreckung des Urteils an, sollte das Klimaschutzprogramm die Klimaziele weiterhin verfehlen

Berlin, 17.3.2026: Das nationale Klimaziel für 2030 ist verbindlich – und das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung muss dementsprechend Maßnahmen enthalten, mit denen die Emissionen bis 2030 insgesamt um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 sinken. Das stellt das Bundesverwaltungsgericht in seiner schriftlichen Urteilsbegründung zur erfolgreichen Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) klar. Die Umsetzung des Urteils muss auf Grundlage der aktuellsten Daten erfolgen.

Die DUH fordert die Bundesregierung auf, dem Urteil schnellstmöglich zu folgen und alle notwendigen Maßnahmen bereits im Klimaschutzprogramm 2026 zu beschließen, das die Bundesregierung bis zum 25. März vorlegen muss

Dass deutliche Nachbesserungen notwendig sind, belegt auch der neueste Projektionsbericht der Bundesregierung. Demnach ist die Verfehlung des Klimaziels 2030 auf circa 30 Millionen Tonnen CO2 angewachsen. 


Für den Fall,
dass die Bundesregierung das Urteil nur unzureichend umsetzt und eine Klimaschutzlücke im Jahr 2030 verbleibt,
kündigt die DUH an,
das Urteil noch im Jahr 2026 vollstrecken zu lassen.


Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Das Klimaziel 2030 ist verbindliches Recht und kein nice-to-have. Die Bundesregierung muss jetzt ihren Klimarechtsbruch beenden und ein Klimaschutzprogramm mit effektiven Maßnahmen wie einem Tempolimit von 100 auf Autobahnen und 80 außerorts beschließen. 

Die absurde geplante Förderung spritdurstiger Fahrzeuge mit bis zu 599 PS V8-Benzinmotor und kleinem elektrischen Hilfsmotor aus Klimamitteln darf nicht umgesetzt werden. Durch jahrelange Geschenke an die Autoindustrie sind die Emissionen insbesondere im Verkehrssektor deutlich zu hoch und führen dazu, dass wir uns im letzten Jahr noch weiter von einer Erreichung des Klimaziels entfernt haben. 

Wir sind jederzeit dazu in der Lage, das Urteil gegen die Bundesregierung vollstrecken zu lassen, sollte die Klimaschutzlücke nicht vollständig geschlossen werden.“

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Die Bundesregierung muss nach jahrelangem Wegducken im Gebäudebereich endlich das Ruder rumreißen – aber sie tut genau das Gegenteil.
Die Eckpunkte des Gebäudemodernisierungsgesetzes würden die ohnehin bestehende Klimaziellücke massiv vergrößern. Wichtige Weichen, etwa beim Netzausbau und bei Sanierungen, müssen jetzt gestellt werden. Stattdessen verlagert die Bundesregierung die Belastung auf die Zeit nach 2030, wenn wichtige Kipppunkte bereits unwiderruflich überschritten sind. Wir werden umfassend prüfen, inwieweit das neue Klimaschutzprogramm die Klimaziellücke schließt und wenn nötig gegen das neue Gebäudemodernisierungsgesetz vors Verfassungsgericht ziehen.“

Remo Klinger, Rechtsanwalt und Prozessbevollmächtigter der DUH: „Das Gericht hat klar festgestellt, dass die Bundesregierung eine Ergebnisverpflichtung trifft:
Das Klimaschutzprogramm muss Maßnahmen enthalten, deren prognostizierte Wirkung ausreicht, um das gesetzliche Ziel für 2030 zu erreichen. Dabei hat die Bundesregierung zwar Spielraum bei der Auswahl der Maßnahmen, nicht aber beim Ergebnis. Wenn ein Programm diese Anforderungen nicht erfüllt, kann seine Ergänzung gerichtlich verlangt werden.“


Die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts 

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Offenbarungseid beim Klimaschutz der Bundesregierung! 

am kommenden Mittwoch, den 25. März, wird die Bundesregierung ein voraussichtlich rechtswidriges Klimaschutzprogramm vorlegen. 

Darauf können wir nun aus einer Position der Stärke reagieren: Mit dem rechtskräftigen Urteil im Rücken haben wir einen vollstreckbaren Rechtsanspruch auf weitere konkrete Maßnahmen zur Erfüllung der Klimaziele. Und diese werden wir notfalls mit Zwangsgeldern gegen die Bundesregierung durchsetzen.

 Vor acht Wochen war noch alles offen: Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kämpfte die durch Kanzleramt und Umweltministerium mit zahlreichen Funktionsträgern und Anwälten vertretene Bundesregierung erfolglos gegen eine Verurteilung an. Schlussendlich gibt uns das höchste deutsche Verwaltungsgericht Recht und wir erhalten dadurch einen so genannten „Titel“ auf Durchsetzung des Urteils im vereinfachten und schnellen Rechtsverfahren der Vollstreckung.

Noch im großen Sitzungssaal des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts am 29. Januar wurde mir beim Blick in die versteinerten Gesichter der besiegten Rechtsanwälte und Regierungsvertreter klar, wie sehr dieses Urteil die Pläne der Bundesregierung erschüttert. Gleichzeitg ahnte ich, was nun von verschiedenen Seiten auf die Deutsche Umwelthilfe an Angriffen und persönliche Bedrohungen zukommen wird.


Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik
hat ein Naturschutzverband einen vollstreckbaren Anspruch gegen die Regierung auf Nachbesserungen
im Klimaschutzprogramm
in Höhe von 200 Millionen Tonnen CO2 bis zum Jahr 2030


Die Durchsetzung des Tempolimits, eine energetische Sanierungsoffensive für Schulen und Kindergärten sowie eine Beschleunigung der Energiewende mit Ausstieg aus Gas und Öl ist damit realisierbar.

Doch diese von der fossilen Industrielobby gesteuerte Bundesregierung wagt es trotz Urteil offensichtlich nicht, von sich aus die notwendigen Klimaschutzmaßnahmen zu erlassen. 

Deshalb werden wir über die rechtliche Urteilsvollstreckung die Bundesregierung zwingen, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Und dafür bitte ich Sie persönlich um Ihre Unterstützung in Form einer Spende.

Die Erfolge, die wir mit unseren Klagen erzielen, machen uns zur Zielscheibe für Hetzkampagnen, die bewusst darauf abzielen, uns einzuschüchtern und unsere Glaubwürdigkeit zu untergraben. Kontrolliert werden diese Kampagnen unter anderem von ultrarechten Portalen wie NIUS, betrieben von Milliardär Frank Gotthardt, oder Organisationen wie der Initiative Transparente Demokratie (ITD), die uns als rabiat auftretende Extremisten betiteln.

Parallel besetzt die dem Klimaschutz grundsätzlich feindlich gegenüberstehende AfD aktuell eine Stelle für die systematische Beobachtung von NGOs und plant damit wohl die Überwachung der Umweltverbände. 

Kurz gesagt: Wir erleben gerade, wie sich fossile Konzerne mit ultrarechten Stimmen nach amerikanischem Vorbild formieren, um die Zivilgesellschaft zu schwächen und uns als Organisation einzuschüchtern, die Gerichte, die uns Recht geben, in den Dreck zu ziehen und Lobbyisten wie Katharina Reiche in der Politik zu installieren. Aber das wird ihnen nicht gelingen!

Infolge der erfolgreichen Verteidigung des Pariser Klimaabkommens vor dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht müssen wir zwar unter verstärkten Sicherheitsvorkehrungen arbeiten – vor allem bei öffentlichen Auftritten, aber ich verspreche Ihnen: Wir lassen uns nicht einschüchtern und werden gegenüber der Bundesregierung konsequent weitere konkrete Klimaschutzmaßnahmen einfordern wie eben ein Tempolimit, energetische Gebäudesanierungen und für den Erhalt von intakten Mooren und gesunden Wäldern kämpfen. 

Diese klimafeindlichen Kampfansagen halten uns nicht auf: Bereits Ende Februar haben wir mit einem neuen Rechtsverfahren und Antrag an die Bundesregierung den Druck für ein rechtskonformes Klimaschutzprogramm erhöht. Wir beharren darauf: Das Klimaschutzprogramm muss die Erreichung der Klimaziele nicht nur für 2030, sondern insbesondere für die Jahre bis 2040 sicherstellen und zusätzlich dafür sorgen, dass die Emissionsobergrenzen in den Jahren zwischen 2031 und 2040 nicht überschritten werden. Laut aktueller Projektion ist dies mit den bestehenden Maßnahmen nicht erreichbar.

 Und der nächste Stichtag steht kurz bevor. Die Pressekonferenz von Bundesumweltminister Schneider von vergangenem Samstag zeigt einmal mehr, dass die Bundesregierung das höchstrichterliche Urteil des Bundesverfassungsgerichts ignoriert und stattdessen sogar Klimaschutz im Verkehrs-, Gebäude- und nicht zuletzt im Energiesektor aktiv abbaut. 


Für uns steht fest: 

Wird am 25.03. das Klimaschutzprogramm
 in dieser Form veröffentlicht, werden wir die Einhaltung der CO2-Ziele 2030 per Vollstreckung einklagen.

 

In diesem Schicksalsjahr für den Klimaschutz 2026 kämpfen wir in weiteren Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht für die Saubere Luft und den Klimaschutz gegen Autokonzerne und Verkehrsministerium. Und wir erwarten die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu unserer Beschwerde wegen des entkernten Klimaschutzgesetzes. Mit dem wachsenden Umfang der gegnerischen Schriftsätze, auf die wir mit Gutachten und neuen Schreiben reagieren müssen, erleben wir die zunehmende Härte der Auseinandersetzung mit fossilen Konzernen und ihnen zugeneigten Regierungspolitikern ganz unmittelbar. Auch unser Klagerecht wird immer wieder von Politikern und Konzernen angegriffen, zuletzt forderte die sachsen-anhaltische CDU, dieses komplett abzuschaffen. Diese Nebenbaustellen und aufgeblähten Prozesse kosten uns enorm viel Geld, Zeit und Nerven.

Ich bitte Sie heute ganz persönlich: Stehen Sie mit an unserer Seite und unterstützen Sie uns bei unseren aktuellen Klimaklagen mit einer Spende.

Mit herzlichen Grüßen

 Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer  

 

PS: Sie können uns auch direkt per Banküberweisung spenden. Spendenkonto: SozialBank Köln, IBAN: DE45 3702 0500 0008 1900 02, BIC: BFSWDE33XXX, Empfänger: Deutsche Umwelthilfe,  Stichwort: Klimaschutz durchsetzen

 



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