Na, aufschlußreich ist die Wortwahl auf jeden Fall: Sobald das Wort "Zukunft" in der aktuellen Gesetzgebung auftaucht, muss man wohl von zentralen Rückschritten ausgehen....
Jens Hilgenberg /BUNDDas #InfrastrukturZukunftsgesetz soll es erleichtern, trotz massiven Eingriffen in die Natur, neue zusätzliche #Autobahnen bauen zu können. Dafür soll auch die Öffentlichkeitsbeteiligung der Betroffenen vor Ort eingeschränkt werden.
Ich habe der Frankfurter Rundschau Rede und Antwort gestanden und die Position des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND Bundesgeschäftsstelle) aufgezeigt.
Frankfurter Rundschau hier 12.03.2026 Von: Joachim Wille
BUND warnt vor „Frontalangriff auf die Natur“ durch Infrastruktur-Gesetz
Das „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ soll den Autobahnbau beschleunigen. BUND-Verkehrsexperte Jens Hilgenberg warnt vor Rückschritten beim Umweltschutz und bei der Beteiligung vor Ort.
Die schwarz-rote Bundesregierung will den Bau neuer Autobahnen und Bundesstraßen beschleunigen. Dafür ist ein „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ geplant, das geltende Umweltstandards und Möglichkeiten der Öffentlichkeitsbeteiligung beschränkt. Zahlreiche Projekte sollen zusätzlich den Status des überragenden öffentlichen Interesses bekommen. Der Verkehrsexperte Jens Hilgenberg vom Umweltverband BUND hält das für fatal und schlägt andere Schritte zur Beschleunigung umweltfreundlicherer Verkehrsprojekte vor.
Herr Hilgenberg, Umweltverbände wie der BUND opponieren gegen das „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“, das ja helfen soll, die marode Infrastruktur zu verbessern?
Aus unserer Sicht ist schon der Titel irreführend.
Das Gesetz ist alles andere als in die Zukunft weisend.
Es ist vielmehr ein Naturzerstörungsgesetz
oder ein Autobahnbaugesetz.
Warum?
Nehmen wir zum Beispiel die geplante Einordnung zahlreicher Neubauprojekte von Autobahnen und vierspurigen Bundesstraßen ins „überragende öffentliche Interesse“. Hinzu kommen mögliche deutliche Erweiterungen von rund 700 Rastanlagen an Fernstraßen. Bisher gibt es nur gut 150 Projekte in dieser Kategorie und bislang geht es hier vor allem um solche bei der Schiene und zur sogenannten Engpassbeseitigung bei Autobahnen, wo also zusätzliche Spuren vorgesehen sind.
Was genau ist das Problem dabei?
Schon bei der Einstufung der Projekte der Engpassbeseitigung hatten wir Bauchschmerzen, denn diese zerstören natürlich auch Natur und belasten teilweise Wohngebiete. Zudem erzeugen sie, wie jeder weiß, am Ende zusätzlichen Verkehr – kontraproduktiv beim Klimaschutz. Wenn jetzt aber viele zusätzliche Projekte des kompletten Neubaus den gleichen Status bekommen, würde das dazu führen, dass es attraktiver wird, Geld in neue Autobahnen und vierspurige Bundesstraßen zu stecken, als bestehende Straßen und Schienen endlich in einen ordentlichen Zustand zu versetzen sowie marode Brücken zu sanieren.
Jens Hilgenberg leitet den Verkehrsbereich beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Eine Anhörung zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz findet am nächsten Montag (16. März) im Verkehrsausschuss des Bundestages statt. jw
Wie groß ist die Gefahr der Naturzerstörung?
Es sollen jahrzehntelang bewährte Schutzmechanismen für Menschen, Tiere und Landschaft eingeschränkt werden.
Mit dem geplanten Wegfall der Raumverträglichkeitsprüfung entfällt die Vorgabe, sich weiträumige Alternativen anzuschauen, um beispielsweise Ortschaften nicht zu belasten oder Naturschutzgebiete nicht zu zerschneiden. Der faktische Wegfall der sogenannten Realkompensation bedeutet, dass die Zerstörung und Versiegelung von Natur nicht mehr vor Ort ausgeglichen werden müssen. Zukünftig soll es möglich sein, sich mit Geld freizukaufen. Was dann mit dem Geld passieren soll, ist aber noch unklar.
Heißt das: Im Rhein-Main-Gebiet, beispielsweise, wird ein Wald für eine Straße abgeholzt, und dafür wird in Nordhessen irgendwo eine Wiese zum Wald gemacht?
So könnte es aussehen. Aber vielleicht auch in einem anderen Bundesland oder gar international. Hier ist vieles denkbar.
„Vorschnelle Eingriffe wurden bislang vermieden,
weil es schlicht nicht möglich ist,
einen Wald oder ein Moor wiederherzustellen.
Kommt das Gesetz, erleben wir wohl öfter
Zerstörung von Natur.“
Im Gesetzesvorschlag ist darüber hinaus von der Ausweitung „vorläufiger Anordnungen“ bei Infrastrukturprojekten die Rede …
Das bereitet uns noch mehr Sorgen. Damit soll zukünftig ermöglicht werden, dass bereits vor dem Planfeststellungsverfahren und der Öffentlichkeitsbeteiligung massive Eingriffe in Ökosysteme erfolgen dürfen. Bislang konnten Festsetzungen zu vorbereitenden Maßnahmen oder Teilbaumaßnahmen vor Abschluss des Planfeststellungsverfahrens nur dann getroffen werden, wenn die Maßnahmen reversibel waren und eine Planfeststellung wahrscheinlich war.
Was bedeutet das konkret?
Wenn zum Beispiel eine neue Autobahn geplant wird, könnte die Autobahn GmbH politisch schon einmal dazu angehalten werden, Fakten zu schaffen – also etwa Bäume fällen oder Moore trockenlegen zu lassen. Ergeht die beantragte Genehmigung dann doch nicht, muss nicht mehr – wie jetzt – der frühere, sondern dann nur noch ein „im Wesentlichen gleichartiger Zustand“ hergestellt werden. Bislang wurden vorschnelle Eingriffe vermieden, weil es schlicht nicht möglich ist, einen alten Wald oder ein Moor wiederherzustellen. Kommt das Gesetz wie jetzt geplant, werden wir wohl öfter Naturzerstörungen erleben, die sich dann im Nachhinein als nicht genehmigungsfähig herausstellen. Aber dann ist es zu spät.
Was glauben Sie, was werden die Folgen der neuen Regelungen vor Ort sein?
Die aufgezeigten Maßnahmen werden die Akzeptanz vor Ort sicher nicht verbessern. Die Menschen erwarten, dass Verkehrsinfrastruktur verlässlich ist. Aber gegen unnötige Naturzerstörung und fehlende Mitspracherechte wird sich Widerstand formieren.
Der Bundesregierung scheint das egal zu sein. Ich glaube, auf Politik und Verwaltung vor Ort wird da einiges an Protesten zukommen.
Wollen Sie, dass das „Zukunftsgesetz“ komplett gekippt wird? Sie stimmen doch wohl zu, dass neue Gesetze nötig sind, um Planungen zu beschleunigen und Verfahren schneller zu machen. Es geht letztlich ja auch um Verkehrswendeprojekte, darunter auch neue Bahntrassen.
Auch wir beim BUND sehen natürlich, dass die Umsetzung von Projekten hierzulande zu lange dauert. Deshalb haben wir mit anderen Organisationen schon mehrfach Vorschläge für Maßnahmen vorgelegt, wie Planungen beschleunigt werden können, ohne Natur- und Klimaschutz einzuschränken.
Neben der Digitalisierung und gezielten Planungsvereinfachungen, steht vor allem eins ganz oben: eine Priorisierung der wichtigsten Maßnahmen.
Bundesweit gibt es rund 11.000 Brückenbauwerke an Autobahnen und Bundesstraßen, die saniert oder ersetzt werden müssen. Das ist vordringlich. Zudem muss der Verkehr auf der Schiene durch Sanierung und Kapazitätserweiterung insbesondere im Nah- und Güterverkehr attraktiver werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich genau auf diese Punkte zu konzentrieren, um eine verlässliche Mobilität ohne gesperrte Brücken und Strecken zu gewährleisten. Das „Zukunftsgesetz“ braucht es dafür übrigens nicht. Brücken können schon heute im beschleunigten Verfahren neu gebaut werden.

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