Sascha Müller-Kraenner
Der Bayerischer Verwaltungsgerichtshof folgt Auffassung der Deutsche Umwelthilfe:Lebendfallen und Nachtsichttechnik zur Fischotterentnahme verstoßen gegen Artenschutzrecht
Was hat das Gericht entschieden:
Der bedrohte und deswegen streng geschützte Fischotter darf in Bayern vorerst nicht mittels Lebendfallen, unter Zuhilfenahme von Nachtsichttechnik und künstlichen Lichtquellen gefangen und getötet werden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) im Eilverfahren zur Normenkontrolle der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des BUND-Naturschutz in Bayern (BN) gegen die Änderungen der jagdrechtlichen Ausnahmeverordnung (GVBI.2024, S. 397) entschieden.
Meine Meinung dazu:
Bayerns Jagdminister Aiwanger und Fischereiministerin Kaniber müssen jetzt einsehen, dass die tierquälerische Tötung einer streng geschützten Art keine Konfliktlösung sein kann. Es gibt ohnehin keinen Beleg dafür, dass der Abschuss einzelner Tiere die Lage an den Fischteichen verbessert.
Stattdessen müssen Gewässerlebensräume so renaturiert werden, dass sie dem Fischotter genug Nahrung und Lebensraum bieten, um nicht auf künstliche Nahrungsquellen auszuweichen. Mit Ablenkteichen, Schutzzäunen und Vergrämung lassen sich außerdem wirksame Abwehrsysteme etablieren.
Ökologische Leistungen der Karpfenteichwirtschaft müssen besser honoriert werden, damit die Existenz der Betriebe gesichert und ihr gesellschaftlicher Beitrag anerkannt wird. Statt Gräben zwischen Naturschutz und Fischerei zu vertiefen, sollte die bayrische Staatsregierung endlich den Dialog und die Umsetzung wirksamer Lösungen zum Schutz von Natur und Teichwirtschaft fördern.
Die Normenkontrollklage der DUH und des BN richtete sich konkret gegen die jagdrechtlichen Vorgaben zur Fischotter-Bejagung, die die Anwendung nicht-selektiver Lebendfangfallen sowie die Verwendung von Nachtzieltechnik erlauben. Beides wird von der europäischen FFH-Richtline klar ausgeschlossen. Es besteht eine erhebliche Verletzungsgefahr. Insbesondere Muttertiere und von ihnen abhängigen Welpen sind dadurch gefährdet.
Diesen Rechtsbruch hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun im Eilverfahren gestoppt. Wir sind zuversichtlich, dass das Hauptsacheverfahren diesen Beschluss zugunsten des europäischen Naturschutzrechtes bestätigt!
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen