Dienstag, 16. April 2024

Nachgefragt vom Energiestammtisch Salem: Thema Kachelöfen

 

Vom Energiestammtisch kommt folgender Hinweis:

Nachdem neulich über die Emission und Zulassung von Kachelöfen kontrovers diskutiert wurde, hier noch ein aufschlussreicher Beitrag von Detlef Weier:

Ich hatte heute ein interessantes Gespräch zum Thema Kachelöfen mit Markus Ebert (Dipl-Ing. heute Technischer Leiter der Fa. Schiedel GmbH, früher Schornsteinfegermeister).

Bei Kachelöfen muss unterschieden werden zwischen gemauerten und solchen mit Einsätzen.

Der Gesetzgeber fordert bei Kachelöfen den Austausch alter Einsätze in neue, emissionsarme Geräte. Deutschlandweit sind schätzungsweise vier Millionen Anlagen betroffen. 

Die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) legt Grenzwerte fest, die von Feuerungsanlagen nicht mehr überschritten werden dürfen. Dies betrifft auch Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen. 

Alte Anlagen mit einer Typprüfung vor 1985 mussten zum Ende letzten Jahres bereits stillgelegt werden, sofern sie die Grenzwerte nicht eingehalten haben.

Auch neuere Anlagen, die zwischen 1985 und 2010 eingebaut wurden, aber die Grenzwerte nicht erfüllen, müssen nachgerüstet werden. Der Gesetzgeber sieht dafür zwei Fristen vor:

1. Inbetriebnahme zwischen 1985 und 1994: Austausch notwendig bis spätestens 31.12.2020

2. Inbetriebnahme zwischen 1995 und 2010: Austausch notwendig bis spätestens 31.12.2024

Anhand des Typenschildes am Ofen, Kamin oder Holzbrandeinsatz kann man Art und Modell ablesen. Mit diesem Typenschild lässt sich auf der Webseite der HKI (Industrieverband Haus-, Heiz und Küchentechnik e.V.) http://www.cert.hki-online.de/ prüfen, ob und wann der Kachelofenaustausch beziehungsweise die Erneuerung der Anlage notwendig ist. Sollte das Gerät kein Typenschild besitzen, kann der Hersteller Auskunft geben oder der Schornsteinfeger weiterhelfen.

Ausgenommen von der Nachrüstungspflicht oder der Außerbetriebnahme sind:

gemauerte Grundöfen

offene Kamine

nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen

Einzelraumfeuerungsanlagen die zur ausschließlichen Wärmeversorgung in Wohneinheiten
        genutzt  werden

Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor 1950 hergestellt oder errichtet wurden


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