Das mediale Urteil auf die parlamentarische Entkernung des Klimaschutzgesetzes war für die Abgeordneten der SPD aber insbesondere für die GRÜNEN verheerend:
Ihr Versuch, sich für die nächsten Jahre von allen zusätzlichen Verpflichtungen im Klimaschutz zu befreien, wurde von Medien, Experten und von den Bürgerinnen und Bürgern als das durchschaut was es war: ein erneutes Kuschen vor einer FDP, die eine Verkehrswende rückwärts und ein Ende wirksamer Klimaschutzmaßnahmen eingefordert hat.
Doch die Entscheidung im Bundesrat kommt zu spät. Ursprünglich sollte sie lange vor unserer alles entscheidenden Gerichtsverhandlung zum Versagen der Ampel-Regierung im Klimaschutz am 16. Mai das Klimaschutzgesetz entschärfen. Es ist uns gelungen, die Befassung im Bundestag um Monate zu verzögern und jetzt steht fest, dass der Bundesrat sich erst am Tag nach der Gerichtsverhandlung mit dem Klimaschutzgesetz befasst. Und damit stehen die konkreten Maßnahmen im Gebäude-, vor allem aber Verkehrsbereich wieder auf der Tagesordnung des Oberverwaltungsgerichts.
Unter dem auch bei der Verhandlung noch geltenden Klimaschutzgesetzes muss FDP-Minister Wissing im Verkehrssektor wirksame Maßnahmen beschließen und kurzfristig umsetzen. Gemeinsam mit unseren Anwälten, unserem Expertenteam zum Klimaschutz in den DUH-Fachbereichen und zahlreichen externen Fachleuten bereiten wir uns auf diese entscheidende Verhandlung vor.
Haben Sie bemerkt, dass die Jubelrufe der FDP nach der Entscheidung ausblieben? Es ist ja nicht nur die Befassung des Bundesrats am 17. Mai, die ja auch scheitern könnte oder die rechtliche Prüfung des Bundespräsidialamtes vor der Unterschrift durch den Bundespräsidenten die fehlt. Anschließend muss das Gesetz auch noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Ausreichend Zeit also für eine gründliche rechtliche Prüfung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Damit ist FDP-Minister Wissing jetzt schon gescheitert! Er wollte verhindern, dass er zu konkreten Maßnahmen im Verkehrssektor verurteilt werden kann. Vor einem Jahr forderte er von SPD und GRÜNEN die Änderung des Klimaschutzgesetzes mit der Begründung, ansonsten durch die DUH-Klage zu einem Tempolimit gezwungen zu werden. Und genau um die von uns geforderten Klimaschutz-Maßnahmen im Gebäudesektor und im Verkehrsbereich geht es nun am 16. Mai auf der Basis des geltenden Gesetzes vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg!
Wie ernst das Gericht unsere Klage nimmt, sehe ich an einer Entscheidung, die es vor genau einer Woche bekanntgab:
Zur Verhandlung unserer Klimaklage am 16. Mai ordnete gerade die Vorsitzende Richterin Holle das Erscheinen von Vertretern des Umweltbundesamtes und Klima-Expertenrates der Bundesregierung an. Damit macht dieser aus drei Richterinnen bestehende Senat unmissverständlich deutlich, sich nicht von diesem schäbigen Versuch der Ampel-Regierung ablenken lassen zu wollen, vor einer Entscheidung einfach das Gesetz zu verändern.
Nein, wie auch bereits in dem von uns am 30. November letzten Jahres gewonnenen Verfahren zu den verweigerten Sofortprogrammen sieht das Gericht unsere aktuelle Klage um das Klimaschutz-Gesamtprogramm bis 2030 als entscheidend für den Klimaschutz in Deutschland.
Ich möchte Ihnen die sehr komplexen rechtlichen und verfassungsrechtlichen Fragestellungen in einfachen Worten erklären: Es geht darum, ob eine Bundesregierung Recht und Gesetz beachtet und die notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung des Pariser Klimaabkommens ergreift. Oder ob sie sich aus der Verantwortung im Klimaschutz herausstehlen kann und Porsche-Minister Wissing einen Freibrief fürs Nichtstun erhält.
Die Ampel-Regierung hat heute das Gesetz so weit abgeschwächt, dass bis zum Jahr 2030 keinerlei zusätzliche Klimaschutz-Maßnahmen im Verkehrsbereich mehr ergriffen werden müssen! Und das, obwohl die Bundesregierung einräumt, dass die Lücke im Verkehr allein bis 2030 mindestens 180 Mio. Tonnen CO2 beträgt, was nicht zuletzt bereits heute absehbar Strafzahlungen an die EU zweistelliger Milliardenhöhe verursachen wird. Natürlich nicht zulasten der Verursacher der fossilen Industrie, sondern auf Kosten von Bürgerinnen und Bürgern. Statt das Klimaschutz-gesetz zu schwächen, muss es in seinen Ambitionen verschärft werden! Und dafür kämpfen wir – bisher erfolgreich – mit unseren Klimaklagen.
Andere Länder nehmen den Klimaschutz im Verkehrsbereich ernst. Auch sie standen vor der Frage, die von Wissing angedrohten Wochenend-Fahrverbote einzuführen. Aber sie haben sich für geeignetere Maßnahmen entschieden, um die CO2-Emissionen zu senken. Alle zivilisierten Staaten haben ein Tempolimit auf Autobahnen. Kein Industriestaat fördert wie Deutschland den Ankauf oder das Leasing von Klimakiller-Dienstwagen mit bis zu knapp 60 Prozent der Kosten durch den Finanzminister. Und nirgendwo in Europa wird der Schienen-Güterverkehr so ausgebremst und die Diesel-Lkw dafür im Ankauf subventioniert wie in Deutschland.
Auf der Gegenseite steht nicht nur eine aktiv gegen den Klimaschutz kämpfende FDP, sondern Öl- und Automobilkonzerne, die derzeit für einen Wiedereinstieg in den Verbrennungsmotor kämpfen. Für eine Fortsetzung des besinnungslosen Rasens auf deutschen Autobahnen gegen den Klimaschutz. Und für eine Rückverlagerung von Gütertransporten von der Schiene auf die Straße!
Wir fordern die sofortige Umsetzung der Maßnahmen, die nun schon im dritten Jahr trotz der Rechtsverpflichtung nicht umgesetzt werden: Allein ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen, 80 km/h außerorts und 30 km/h in der Stadt spart mit über 11 Millionen Tonnen mehr als die Hälfte der diesjährigen Emissions-Lücke im Verkehrssektor ein. Die Beendigung der steuerlichen Absetzbarkeit und damit bis zu 59-prozentige Subvention von spritdurstigen Klimakiller-Dienstwagen durch den Finanzminister und eine Senkung statt Erhöhung der Schienenbenutzungsgebühr für Gütertransporte.
Ich bitte Sie ganz persönlich und sehr herzlich: Unterstützen Sie uns bei unserem Einsatz für die Einhaltung der Pariser Klimaziele! Wir werden unseren Kampf vor Gericht weiter erfolgreich fortsetzen. Gegen fossile Energie- und Automobilkonzerne. Und gegen eine Bundesregierung, die gerade dabei ist, unsere und die Zukunft unserer Kinder zu verspielen.
Mit herzlichen Grüßen
Jürgen Resch
Bundesgeschäftsführer
PS: Sie können uns auch direkt per Banküberweisung spenden. Spendenkonto: SozialBank Köln, IBAN: DE45 3702 0500 0008 1900 02, BIC: BFSWDE33XXX, Stichwort: Klimaschutzgesetz
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