Dienstag, 23. April 2024

"Das wird für viele ein Schock an der Tankstelle"

 hier  t-online  INTERVIEW  Von Amir Selim 21.04.2024 

Erfolgreiche Klimaklage

Erstmals hatte eine Klimaklage gegen ein Land vor dem Europäischen Gerichtshof Erfolg. Droht Deutschland nun das gleiche Schicksal? (ich persönlich würde das Wort Schicksal ja eher mit dem Begriff Klimakrise verbinden, als mit einem Gerichtsurteil)

Es könnte ein wegweisendes Urteil sein: Vor dem Europäischen Gericht für Menschenrechte wurde zum ersten Mal einer Klimaklage recht gegeben. Zwei (?) Seniorinnen aus der Schweiz hatten beklagt, dass der Klimaschutz ihres Staates nicht ausreicht. Das sei auch für Deutschland ein wichtiges Urteil, sagt die Rechtsanwältin und Umweltrechtlerin Miriam Vollmer.

Sie sieht die Bundesregierung in der Pflicht, stärkere Klimaschutzmaßnahmen vorzunehmen. Denn sonst könnte es ab 2027 teuer werden. Dann greift ein neuer Mechanismus der Europäischen Union.

Im Interview mit t-online erklärt sie, was das Urteil für Auswirkungen hierzulande haben könnte, was die Bundesregierung vorbeugend tun kann und warum die Leute "sich mal ehrlich machen" müssen.

t-online: Frau, Vollmer, kann die gewonnene Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auch für Menschen in Deutschland ein Präzedenzfall werden?

Miriam Vollmer: Das ist für Deutschland ein wichtiges Urteil, denn auch Deutschland ist Partei des zugrunde liegenden Regelwerks – der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Deren Grundrechte gelten damit auch in Deutschland. Es gibt in Europa nämlich drei Grundrechtskataloge. Neben der EMRK haben wir die Grundrechte im Grundgesetz und die Grundrechtscharta der EU. Alle enthalten individuelle Grundrechte, wie beispielsweise eben Leben und Gesundheit. Die erfolgreich klagenden Seniorinnen aus der Schweiz haben sich darauf berufen und vorgetragen, dass die immer höheren Temperaturen sie, gerade weil alte Menschen auf hohe Temperaturen empfindlicher reagieren als jüngere, besonders betreffen. Das stimmt ja auch. Der Kreislauf macht das nicht mehr so mit.

Zur Person

Dr. Miriam Vollmer ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht. Sie berät seit 2006 als Rechtsanwältin und Partnerin der Kanzlei re | Rechtsanwälte Unternehmen der Energiewirtschaft und der Industrie, die öffentliche Hand, Vereine und Verbände vor allem im Umwelt- und Energierecht. Sie lebt und arbeitet in Berlin.

Das könnten auch deutsche Bürger vortragen. Wann steht also die Bundesregierung vor einem europäischen Gericht?

So einfach ist das nicht. Grundsätzlich muss ich erst einmal auf der niedrigsten Ebene bei einem Gericht anfangen und mich dann hocharbeiten. Rechtswegerschöpfung nennt man das. Aber die Frage ist ja: Worum geht's jeweils? Wo, wofür, wogegen wende ich mich? Einfach so klagen, nach dem Motto: 'Ich wünsche mir eine andere Politik' – das geht nicht. Ich brauche immer etwas ganz Konkretes. Wir werden sehen, ob die deutsche Klimaklage aus 2021, die beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig ist, hierfür reicht. Aber ich möchte besonders betonen: Die Wirkung der erfolgreichen Klage ist eine andere, als wenn ich beim Amtsgericht 500 Euro vom Unfallgegner einklage.

Welche?

Zum einen stärkt sie der Klimabewegung den Rücken. Weil die jetzt die auf ihrer Seite hat, die eigentlich gar nicht so leidenschaftlich klimabewegt sind, aber sagen: 'Diese Klimagesetze und -anpassungen müssen wir jetzt einfach haben, um einen rechtlichen Standard einzuhalten.' Zum anderen verhindert sie im politischen Raum eine Abschwächung von Standards. Denn natürlich sagen andere immer: 'Das ist alles ganz schön viel. Das schaffen wir ja gar nicht. Wir sollten den Standard auf ein realistisches Maß senken.' Dieser wird dann aber wohl nicht die Erderwärmung aufhalten. Stattdessen wird das Leben der Menschen in Deutschland deutlich eingeschränkt und Senioren werden im Sommer krank oder müssen sogar sterben. Dann ist kein schönes Leben mehr für die Menschen möglich. Solche Urteile beschreiben und begrenzen also den politischen Raum neu.

Nun gab es bereits ein Urteil gegen die Bundesregierung. Das Bundesverfassungsgericht hat einer Verfassungsbeschwerde gegen das Klimaschutzgesetz recht gegeben. Freiheitsrechte von jungen Menschen seien eingeschränkt worden.

Richtig, das Bundesklimagesetz wurde nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts deswegen deutlich nachgeschärft. Das ist natürlich auch in Zukunft möglich. Oder zum Beispiel, dass Änderungen des Bundesklimagesetzes zum Schlechteren, wie die jetzt vollzogene Streichung von Sektorzielen, wieder aufgehoben werden müssen.

Diese Änderung sei notwendig, weil ansonsten "Fahrverbote an Wochenenden" drohen, sagte Verkehrsminister Volker Wissing. Dabei gilt unter anderem für den Verkehrssektor ab 2027 ein neues Regelwerk der EU beim Emissionshandel.

Ja, das stimmt. Da muss ich etwas weiter ausholen: Aktuell gibt es beim Emissionshandel auf EU-Ebene zwei Töpfe. Der erste Topf, ETS-1, ist für Industrie und Energie. Die Regeln macht die Europäische Kommission schon lange für ganz Europa und die Unternehmen kommen damit eigentlich gut klar. Beim zweiten Topf, dem ESR, gibt es einen Spielraum der Mitgliedsstaaten. Hier können sie für den Klimaschutz noch eigene Regeln machen. Sie müssen nur bestimmte Minderungsziele einhalten. Diese Minderungsziele riss die Bundesregierung zuletzt 2023. Immer wenn sie die reißt, muss sie woanders in Europa Minderungsrechte einkaufen von Staaten, die es besser hinbekommen. Nur: Ab 2027 können Länder ihre Regeln nicht mehr selbst machen.

Warum hält Deutschland die Regeln nicht ein und was verändert sich?

Das liegt vor allem an den Sektoren Verkehr und Gebäude. Im Gebäudebereich ist das halb so wild. Da macht die Bundesregierung schon eine Menge und hat 2023 auch fast eine Punktlandung hingelegt. Aber bei Kraftfahrzeugen sieht es ganz schlecht aus. Das hat einen Grund: In Deutschland fahren einfach zu viele und zu große Verbrenner. Ab 2027 greift aber die neue Emissionshandels-Richtlinie, und es entsteht ETS-2. Diese Richtlinie verpflichtet die Deutschen, an einem europaweiten System teilzunehmen. Der Preis für CO2 entsteht dann am europäischen Markt. Die verfügbaren Zertifikate sind durch die Minderungsziele begrenzt und praktisch nach oben offen.

Das ist eine große Veränderung, denn hierzulande gibt es aktuell noch einen nationalen Zertifikatehandel. Die Tonne CO2 für Gebäude und Verkehr ist dabei derzeit auf 45 Euro festgelegt. Das zahlt zum Beispiel der Erdgaslieferant und das erhöht den Preis. Eine Mengenbegrenzung existiert aber nicht. Wenn sich ab 2027 der Preis aber nicht mehr dadurch bildet, dass der Gesetzgeber den festlegt, kann es ganz heftige Preiseffekte geben. Die Zertifikate werden dann auch jedes Jahr weniger. Das wird für viele dann ein Schock an der Tankstelle.

Wie kann die Bundesregierung den Preis niedrig halten?

Indem die Emissionen schon vorher sinken. Dann sinkt ja auch die Nachfrage und das dämpft den Preis. Das geht zum Beispiel über Tempolimits oder mehr E-Autos. Oder mehr Wärmepumpen in Häusern. Damit der Preis also 2027 und später nicht durch die Decke schießt, muss der Gesetzgeber es den Leuten also heute unbequem machen und ihnen Sachen verbieten. Da hat die Bundesregierung aber natürlich keinen Bock drauf. Denn das ist unpopulär.

Nun sagen Kritiker, dass die ab 2027 geltende Regelung abgeschwächt werden könne. Kommt es also doch nicht so schlimm wie gedacht?

Ich habe wenig Zweifel daran, dass das genauso kommt wie heute vorgesehen, weil es in einer ganzen Menge Parlamente ganz neue Mehrheiten bräuchte, um das zu ändern. Und auch wenn es zu Änderungen kommt: Diese müssten noch die Gerichte passieren, wenn jemand klagt. Wenn ein Gericht wie nun der EGMR sagt, Klimaschutz ist Menschenrecht, gibt es auch einfach wenig Spielraum nach unten.

Ist die Ampel also gezwungen, zu handeln?

Diese Bundesregierung wird wohl keinen großen Wurf mehr hinlegen, denn sie wird wahrscheinlich nächstes Jahr abgewählt. Und selbst wenn sie wieder eine Mehrheit bekäme, hat keiner der Beteiligten noch Lust auf eine zweite Runde. Alle drei Ampelparteien möchten mit der CDU regieren.

Dann muss die kommende Bundesregierung also reagieren?

Ja, egal, wen sich die Union aussucht – sie hat keinen Bock auf teuren Klimaschutz. Gleichzeitig ist sie in aller Regel rechtstreu. Das bedeutet, wenn die Gerichte der nächsten Bundesregierung den Ausweg abschneiden, Klimaschutzgesetze einfach abzuändern, und es auch auf europäischer Ebene keine Mehrheiten gibt, dann wird die Bundesrepublik unter Schmerzen diesen CO2-Preis durchsetzen müssen. Dabei haben wir noch ein paar Jahre Zeit, die Emissionen deutlich schmerzloser zu mindern.

Welche Maßnahmen können unabhängig von Elektrofahrzeugen die Emissionen im Verkehrssektor reduzieren?

Ein Tempolimit zum Beispiel. Aber selbst, wenn es kein generelles Tempolimit gibt, können weitere streckenbezogene Tempolimits eingeführt werden. Der Anteil des ÖPNV könnte steigen. Die ältesten Kraftfahrzeuge und Lastkraftwagen könnten aus dem Verkehr gezogen werden, gegen modernere ausgetauscht werden. Es muss auch nicht immer der große Knalleffekt sein, sondern Klimaschutz kann auch ein Mosaik von überschaubaren Maßnahmen sein. Das ist vielleicht nicht das, was sich viele Klimaaktivisten vorstellen. Aber solche kleinen Maßnahmen tun vielen Leuten gar nicht so weh. So lässt sich auch die Akzeptanz erhöhen.

Der CO2-Preis wird steigen. Hat das nicht Potenzial für weitere gesellschaftliche Zerwürfnisse?

Ich sehe das nicht so dramatisch. Bei den Leuten, die gar kein Geld haben, werden die Heizkosten übernommen. Sie haben normalerweise auch kein Auto. Für Menschen, die zwingend jeden Tag auf das Auto angewiesen sind, lohnt sich schon schnell ein E-Auto. Und der Rest? Die Leute müssen sich dann mal ehrlich machen.

Inwiefern?

Sie müssen sich fragen: Brauche ich das Auto wirklich und brauche ich jede Fahrt? Ich glaube, vielen fehlt eine Langzeitperspektive. Die meisten überlegen für den Moment, für das Hier und Heute. Sie denken wenig an die Fünf-Jahres-Perspektive. Dabei ist die meistens rechtlich schon festgelegt, weil der Gesetzgeber möchte, dass Leute sich darauf einstellen.

Viele identifizieren sich aber auch mit ihrem Auto.

Das ganze Thema Energie und Verkehrswende eignet sich eigentlich sehr schlecht für den Kulturkrieg. Hier der kernige Kerl mit dem Diesel und auf der anderen Seite die Lastenrad-Mutti mit ihren Kindern. Das ist der ganzen Sache nicht zuträglich. Leute sollten nicht ihre gesamte Identität daran aufhängen, auf welchem Weg sie Ziele erreichen wollen, die eigentlich außer Frage stehen sollten. Es ist doch egal, ob die Tonne CO2 durch einen verbesserten Filter einer Industrieanlage eingespart wird oder dadurch, dass der Hund von Lastenrad-Mutti in Zukunft vegetarisch ernährt wird. Der Klimaschutz ist nämlich ein technisches Thema. Es macht sich an so unsexy Dingen fest wie die Fertigstellung einer lokalen Groß-Wärmepumpe, den Ausbau der Ladesäulen oder Steuerbefreiungen. Das eignet sich eigentlich wenig für diese Form von identitätspolitischem Tralala.


TAZ hier

Reform des Klimaschutzgesetzes:   Ein Schritt vor, zwei zurück

Gut, dass der Einbau privater Solaranlagen leichter werden wird. Die schlechte Nachricht ist, dass die Ampel das Klimaschutzgesetz aufweicht.

Erst haben die Ampelparteien über viele Monate darüber gestritten, jetzt geht es hopp, hopp: Am Montag verkündeten die Fraktionschefs von SPD, Grünen und FDP die Einigung über die Änderung des Klimaschutzgesetzes und des Solarpakets, bereits in der Woche darauf soll beides durch den Bundestag und den Bundesrat gepeitscht werden. Der Ampel ist wie etwa beim Heizungsgesetz wieder einmal nicht klar, dass interne Verhandlungen das übliche parlamentarische Prozedere keineswegs ersetzen.

Immerhin: Ein großer Wurf sind weite Teile des Solarpakets. Unzählige Privatleute und Unternehmen warten auf die Entbürokratisierung, um eine Photovoltaikanlage einfacher installieren und anschließen zu lassen. Das Aufstellen von Solaranlagen boomt, trotz der bisherigen Blockade.
Bür­ge­r:in­nen aus allen politischen Lagern wollen Sonnenenergie viel stärker nutzen, nachdem frühere Regierungen ihnen das schwer gemacht haben.

Fallen Hindernisse wie lange Genehmigungsverfahren weg, wird es einen großen Schub geben, die Energiewende wird sich beschleunigen. Auf Dächern, über Supermarktparkplätzen und an vielen anderen Orten wird das bald zu sehen sein. Mie­te­r:in­nen eines Hauses können sich unkompliziert eine gemeinsame Anlage teilen. Das wird billiger, weil Vorgaben für teure Technik entfallen. Anmeldepflichten und Netzanschluss werden vereinfacht – und noch viel mehr.

Doch bei allem Jubel: Das Solarpaket hat auch ein großes Manko. Nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine schien es einen gesellschaftlichen Konsens zu geben, dass die Abhängigkeit von einem Land in Energiefragen fatal ist. Damit ist es vorbei. Diesmal geht es um China, das mit seinen Solaranlagen die europäischen Märkte flutet und einheimische Hersteller in Not bringt. Hiesige Solaranlagenhersteller mussten aufgrund falscher politischer Entscheidungen schon einmal aufgeben.

FDP lenkt – in die falsche Richtung

In Angesicht des Nachfragebooms hatte sich gerade eine kleine Renaissance abgezeichnet – die jetzt enden wird. Die wenigen in Deutschland produzierenden Unternehmen haben auf ein Zeichen aus der Politik gewartet, dass ihnen im Wettbewerb mit den subventionierten chinesischen Produkten geholfen wird. Das wäre nötig, um wenigstens das Know-how in Europa zu halten und im Bedarfsfall die Produktion rasch hochfahren zu können. Doch die FDP hat sich durchgesetzt, das Solarpaket sieht keine Hilfen vor.

Die Freidemokraten finden, dass Solaranlagen für Deutschland auch gut woanders eingekauft werden können. Bei dieser Absage darf es aber nicht bleiben – zumal die Komponenten für Windräder ebenfalls importiert werden, zu großen Teilen aus China. Es ist kaum zu glauben: Die Bundesrepublik, das viertgrößte Industrieland der Welt, steht in einem der wichtigsten Wirtschaftszweige der Zukunft – dem Bau von Solar- und Windanlagen – blank da.

Daran nichts ändern zu wollen, ist eine industriepolitische Irrfahrt. Die FDP sitzt am Steuer und gibt die Richtung vor. Grüne und SPD müssen jetzt dafür sorgen, dass ein anderer Weg eingeschlagen wird. Die FDP hat die sinnvollen Teile des Solarpakets als Pfand genutzt, um Druck in der Klimapolitik zu machen – auch hier für die falsche Seite. Die Ampel macht daher einen mächtigen Schritt rückwärts. Sie entledigt sich der unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU) 2019 eingeführten Pflichten zum Klimaschutz.

Fatale Verrechnung der Emissionen

Diese Vorgaben sehen vor, dass in einzelnen Bereichen wie Verkehr, Gebäude, Energie oder Industrie der CO2-Ausstoß um bestimmte Mengen gesenkt werden muss. Bislang galt: Werden die Ziele nicht erreicht, muss nachgesteuert werden. Damit ist jetzt Schluss. Die Emissionen der verschiedenen Bereiche werden künftig untereinander verrechnet. Diese Aufweichung ist ein Geschenk an Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP), der keine Anstalten macht, etwas für die Senkung des CO2-Ausstoßes im Verkehr zu unternehmen.

Die Reduzierung der Emissionen wäre durchaus erreichbar, etwa mit einem Tempolimit, günstigeren Bahnpreisen oder über partielle Fahreinschränkungen für besonders emissionsintensive Autos. Jetzt entfällt der Druck auf Wissing, wenigstens ein bisschen Fantasie zu entwickeln und sich überhaupt um die Senkung des CO2-Ausstoßes im Verkehr zu kümmern. Klimaaktivist:innen, Um­welt­verbände und Wis­sen­schaft­le­r:in­nen sind darüber empört.

Sie fürchten, dass sich die Bundesregierung mit der Aufweichung der bisherigen Regeln einen Freibrief verschafft, um in dieser Legislaturperiode keine großen Klimaschutzprojekte mehr angehen zu müssen. Diese Furcht ist berechtigt. Mit der Verschleppungspolitik der Bundesregierung wird das Erreichen der Klimaziele bis 2030 immer unwahrscheinlicher.

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