Wegen unzureichendem Klimaschutz hat der Europäische Menschenrechts Gerichtshof die Schweiz verurteilt. Es geht um Klimaschutz als Menschenrecht.
Zum ersten mal hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Land wegen zu wenig Klimaschutz verurteilt.
Zum ersten Mal überhaupt ist ein Land wegen nicht ausreichendem Klimaschutz vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilt worden: Das Straßburger Gericht verurteilte am Dienstag die Schweiz wegen Verletzung der Menschenrechtskonvention. Die Richterinnen und Richter gaben einer Gruppe Schweizer Seniorinnen recht. Der mangelnde Klimaschutz der Schweiz habe die klagenden Seniorinnen in ihren Menschenrechten verletzt, entschieden die Richter am Dienstag.
Die Frauen seien in ihrem Recht auf Privat- und Familienleben und in ihrem Recht auf ein faires Verfahren berührt worden. Das Urteil könnte ein Präzedenzfall für weitere Klimaklagen sein. Zwei weitere Klimaklagen aus Portugal und Frankreich jedoch blieben vor dem Gericht in Straßburg erfolglos.
Urteil könnte wegweisend sein
Das Urteil an sich bindet erst einmal nur die Schweiz, hat aber große Signalwirkung. Denn: Der EGMR mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat und ist für die Einhaltung der Menschenrechtskonvention zuständig. Zum Europarat zählen die EU-Staaten, aber auch andere große Länder wie die Türkei oder Großbritannien. Das Urteil könnte nun also ein Präzedenzfall für weitere Klimaklagen nicht nur vor dem EGMR, sondern vor unzähligen nationalen Gerichten werden.
Der Fall der Klimaseniorinnen war die erste Klimaklage überhaupt, die vor der Großen Kammer des EGMR angehört wurde. Der Zusammenschluss der Schweizer Rentnerinnen wurde initiiert und unterstützt von Greenpeace. Die Seniorinnen argumentierten, dass sie durch ihr Alter besonders durch den Klimawandel gefährdet sind, beispielsweise wegen extremer Hitzewellen. Der Verein hat nach Angaben von Greenpeace über 2.500 Mitglieder in der ganzen Schweiz mit einem Durchschnittsalter von 73 Jahren.
Die Entscheidung war mit Spannung erwartet worden. Denn der EGMR hat sich zwar zuvor schon mit Umweltemissionen - wie Lärm oder Luftverschmutzung - auseinandergesetzt, aber noch nie mit den CO2-Emissionen eines Landes. Zur Urteilsverkündung reisten mehrere Hundert Menschen an, auch die schwedische Klimaaktivistin Greta Thunberg.
Weitere Klimaklagen verhandelt
Am gleichen Tag wurden auch zwei weitere Urteile im Zusammenhang mit Klimaschutz gesprochen. Zu einer Klimaklage von sechs jungen Portugiesen gegen 32 Staaten, darunter auch Deutschland, lehnte das Gericht eine Entscheidung ab. Die Kläger hätten den Gerichtsweg in ihrem Heimatland nicht ausgeschöpft, hieß es zur Begründung. Sofia Oliveira, eine der jugendlichen Klägerinnen, sagte nach dem Urteil, dass sie natürlich enttäuscht sei, aber der Sieg der Klimaseniorinnen ein Sieg für sie alle bedeute.
Die Klimaklage eines ehemaligen Bürgermeisters eines französischen Küstenortes wurde hingegen abgewiesen.
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