Montag, 8. April 2024

EASAC-Wissenschaftler begrüßen die endgültige Verabschiedung über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)

 EASAC hier  13.03.2024

EASAC-Wissenschaftler begrüßen die endgültige Verabschiedung der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) durch das Europäische Parlament

Die neue Richtlinie greift viele der wichtigsten Empfehlungen des EASAC-Berichts über die "Dekarbonisierung von Gebäuden" auf und verlangt zum ersten Mal eine Regulierung des Kohlenstoffs, der in Gebäuden im Zusammenhang mit ihrem Bau, ihrer Instandhaltung und ihrem Abriss enthalten ist.

EASAC-Bericht Dekarbonisierung von Gebäuden

Das Europäische Parlament hat am Dienstag, den 12. März, endgültig grünes Licht für Pläne gegeben, die dazu beitragen sollen, den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen des Gebäudesektors zu senken. In der späten Verhandlungsphase war das Gesetz Gegenstand politischer Kontroversen und insbesondere des Widerstands deutscher Mitte-Rechts-Parlamentarier.

EASAC-Vizepräsident Prof. Brian Norton kommentiert: "Ich freue mich, dass die Richtlinie viele der wichtigsten Empfehlungen des EASAC-Berichts zur "Dekarbonisierung von Gebäuden" aufgreift. Angesichts der Tatsache, dass 25 % der Treibhausgasemissionen in Europa auf Gebäude zurückzuführen sind, schlug der 2021 veröffentlichte Bericht grundlegende politische Änderungen vor. Bisher betrachtete der Gesetzgeber ausschließlich den Energieverbrauch für den Betrieb von Gebäuden. Die EASAC hatte daher die Politik aufgefordert, den Anwendungsbereich zu erweitern und die Emissionen von Baumaterialien und -methoden zu untersuchen – sowohl bei Neubauten als auch bei der Gebäudesanierung.

Norton sagt: "Das passiert jetzt. Zum ersten Mal wird die EPBD eine Regulierung des Kohlenstoffs verlangen, der in Gebäuden im Zusammenhang mit ihrem Bau, ihrer Instandhaltung und ihrem Abriss enthalten ist."

Im Rahmen der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden müssen die Mitgliedstaaten ab 2030 (i) sowohl den grauen als auch den betrieblichen Kohlenstoffausstoß für alle neuen Gebäude offenlegen und (ii) Kohlenstoffziele für die gesamte Lebensdauer von Gebäuden festlegen, die im Laufe der Zeit schrittweise sinken. Ab 2030 dürfen alle Neubauten vor Ort keine Emissionen mehr verursachen und wo immer möglich nur noch sehr wenig erneuerbare Energie oder Fernwärme nutzen. Die Mitgliedstaaten werden außerdem verpflichtet, i) bis 2050 Finanzmittel für die Unterstützung einer umfassenden Renovierung des bestehenden Gebäudebestands bereitzustellen, ii) nationale Renovierungspläne aufzustellen und iii) maßgeschneiderte Stufenpläne einzuführen, die es den Gebäudeeigentümern ermöglichen, tiefgreifende Renovierungen durchzuführen. Wichtig ist, dass Mieter nach der Renovierung vor Zwangsräumung geschützt werden müssen.

Die EPBD zielt auch darauf ab, (i) die Zahl der Gebäude, die direkt Solarenergie nutzen, zu erhöhen und (ii) bis 2040 aus fossilen Brennstoffkesseln auszusteigen. "Wir freuen uns auch, dass ein klarer Fokus auf die Aufrechterhaltung der Innenraumqualität gelegt wird, wie im EASAC-Bericht empfohlen", so Norton abschließend.


Die Richtlinie muss nun vom Ministerrat förmlich gebilligt werden, um in Kraft treten zu können.

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