Ab dem 23. November 2023 werden endlich unsere fünf DUH-Klimaklagen gegen die Bundesregierung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt.
Und gleichzeitig initiieren wir jetzt eine neue Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht: In der Beschwerde geht es darum, dass die Bundesregierung die über 300 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente große Klimaschutzlücke zur Erreichung des für 2030 gesetzlich geregelten Klimaschutzziels schließt und ein verfassungskonformes Klimaschutzprogramm vorlegt.
So nehmen wir den Bundeskanzler und sein Kabinett in die Zange, verhindern Ausflüchte und juristische Winkelzüge. Wir nutzen damit die ganze Breite der gerichtlichen Möglichkeiten, um die Bundesregierung zur Einhaltung von Gesetz, Verfassung und Pariser Klimaschutzabkommen zu zwingen. Stellen Sie sich dabei mit einer Spende an unsere Seite oder noch besser langfristig, indem Sie eine Klimaklagen-Patenschaft übernehmen hierDenn die Klimakatastrophe klopft längst nicht mehr nur an – sie ist bereits da! Hochwasser und Sturzfluten in Slowenien, Libyen und Österreich, verheerende Waldbrände in Griechenland, Spanien und der Türkei. In Deutschland war der Sommer dieses Jahr – mal wieder – der heißeste seit Beginn der Wetteraufzeichnungen.
Die Antwort der Bundesregierung darauf: Die Anti-Klimaschutz-Ampel verweigert wirksame Maßnahmen – vor allem im Verkehrsbereich. Dabei sind Lösungen zum Greifen nah, kosten nichts und sparen den Bürgern sogar Geld. Deshalb werden wir über unsere Klimaklagen längst überfällige Sofortmaßnahmen wie ein Tempolimit 100 km/h auf der Autobahn, 80 km/h außerorts und 30 km/h innerorts und die sofortige Abschaffung der milliardenschweren klimaschädlichen Subventionen, unter anderem für Dienstwagen, Diesel und Kerosin, dringend mit unseren Klimaklagen durchsetzen. Allein das Tempolimit würde über 11 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr einsparen.
In jeder Hinsicht sinnvolle Lösungen müssen auch in anderen Bereichen jetzt kommen, wie etwa die energetische Sanierung von Schulen und Kindergärten. Die Bundesregierung aber setzt das Gegenteil um: Sie unterwirft sich den Interessen der Energie-, Chemie- und Automobilkonzerne und baut fossile Infrastruktur rücksichtslos aus. Alles, was dabei stört, soll weg oder entkernt werden.
Etwa das Bundes-Klimaschutzgesetz, dessen Verschärfung wir mit dem historischen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 20a des Grundgesetzes erreichen konnten, indem wir eine Verfassungsbeschwerde auf den Weg gebracht hatten. Die Zerstörung der gesetzlichen Grundlagen müssen wir weiterhin entschieden bekämpfen.
Aber kurzfristig noch drängender ist es, die Regierung zu konkretem Handeln für den Klimaschutz zu zwingen. Medial kaum wahrgenommen wurde der skandalöse Beschluss der Bundesregierung vor wenigen Wochen, am 4. Oktober 2023: Ein Klimaschutzprogramm, das selbst nach eigener Berechnung der Regierung eine Klimaschutzlücke von 331 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten bis zum Ende dieses Jahrzehnts reißt. Das ist so viel, dass die noch verfügbaren Emissionsmengen nach 2030 für nicht einmal mehr 10 Jahre reichen. Genau dies hat das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig gebrandmarkt. Denn: Künftige Regierungen müssten Freiheiten massiv beschränken, Lebensgrundlagen würden vernichtet.
Mit unserer erneuten Anrufung des Bundesverfassungsgerichts durch zwei von der DUH unterstützte jugendliche Beschwerdeführer werden wir dies stoppen. Dafür brauchen wir aber Ihre Unterstützung!
Im Zentrum steht der Verkehrssektor. Dort sind seit 2020 die Treibhausgasemissionen immer weiter gestiegen anstatt zu sinken. Sogar der Bundesrechnungshof kritisiert den FDP-Autominister Wissing mittlerweile aufs Schärfste, weil sein Ministerium sich schlichtweg weigert, die notwendige Treibhausgasreduktion anzugehen. Er ist die treibende Kraft, die bisher verbindlichen Sektor-ziele, die jedes Ministerium zur jährlichen Emissionsreduktion verpflichten, ersatzlos zu streichen.
Dank unseres gemeinsamen Drucks als Klima- und Umweltbewegung wurden die Beratungen im Bundestag über das Klimaschutzgesetz um vier Wochen verlängert. Das bedeutet für unsere aktuell bereits vor dem OVG Berlin-Brandenburg anhängigen Klimaklagen, dass diese noch unter dem geltenden, schärferen Klimaschutzgesetz geführt werden.
Schon in wenigen Tagen, am 23. November 2023, beginnen die Verhandlungen unserer zwei Klimaklagen für Sofortprogramme im Gebäude- und Verkehrssektor. Am 1. Februar 2024 folgen die drei Grundsatzklagen für ein ausreichendes Klimaschutzprogramm in allen Sektoren. Und schließlich die nun startende, neue Verfassungsbeschwerde. Der erfolgreiche Ausgang dieser insgesamt sechs DUH-Klimaklagen würde einen Durchbruch mit erheblicher Tragweite für Umwelt, Klima und Mensch bedeuten.
Nachdem bereits der eigene Expertenrat der Bundesregierung das Verkehrs-Sofortprogramm als rechtswidrig bewertet, fehlt mir jede Fantasie, wie wir unsere Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg inhaltlich verlieren können, wenn wir die formaljuristischen Hürden zum Bestehen eines Verbandsklagerechts erfolgreich überwinden. Verkehrsminister Volker Wissing fürchtet zu Recht, dass er zu einem rechtskonformen Klimaschutz-Sofortprogramm verurteilt wird.
Ich verspreche Ihnen: Wir werden mithilfe der Gerichte die notwendigen Klimaschutzmaßnahmen durchsetzen – auch und gerade im Verkehrssektor. Für die Verfassungsbeschwerde und die Klimaklagen brauchen wir aber Ihre Hilfe: Unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende oder noch besser dauerhaft mit einer Klimaklagen-Patenschaft!
Jürgen Resch
Bundesgeschäftsführer
PS: Sie können uns auch direkt per Banküberweisung spenden. Spendenkonto: SozialBank Köln, IBAN: DE45 3702 0500 0008 1900 02, BIC: BFSWDE33XXX, Stichwort: Klimaschutzprogramm
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