Samstag, 25. November 2023

Aktivisten müssen 200 € zahlen – "Wir machen weiter bis Klimagerechtigkeit erreicht ist!"

Ravensburger Baumhausklimacamp

Pressemitteilung vom 23.11.2023

Am heutigen Donnerstag, 23.11.2023 fand eine Verhandlung gegen Samuel Bosch aus Ravensburg am Amtsgericht Ulm statt. Bosch wurde zu 200€ Geldbuße verurteilt. Zusätzlich muss er die Kosten des Verfahrens tragen. 

Es ging um einen angeblich ausgesprochenen Platzverweis der am 18.7.2023 ausgestellt wurde. Dieser wurde einer Klettererin von der Adenauer Brücken Aktion auf der Demonstration vor dem Stadthaus ausgestellt. Am Morgen hatte eine spektakuläre Kletteraktion für die Verkehrswende und gegen das "rechtswidrige Nichtstun der Bundesregierung" stattgefunden. Am Abend gab es noch weitere Proteste vor dem Stadthaus gegen Wissings Politik.

"Solange die Regierung keine angemessenen Maßnahmen gegen die Erdaufheizung unternimmt, bleibt unser Protest notwendig. Wir machen weiter bis Klimagerechtigkeit erreicht ist!" sagt Samuel Bosch (20), der auch bei der Besetzung des Uniwaldes/Eichenwald am Eselsberg beteiligt war.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags attestierte mehreren Bundesministerien unter anderem dem Verkehrsministerium unter Wissing Rechtsbruch, da die Emissionen in seinem Sektor weiterhin steigen und damit die Klimakrise anheizen.[1,2&3] Dies sei nicht mit der 1,5-Grad-Grenze vereinbar.

Vor dem Gericht fand vor und nach der Verhandlung eine Mahnwache "gegen die Kriminalisierung von notwendigem Protest" statt.

Im Gericht konnten einige Unterstützer*innen den Prozess nicht beobachten, da durch den großen Andrang alle Plätze belegt waren.

Auch für die anstehende OB-Wahl planen verschiedene Aktivist*innen aus Ulm Proteste gegen den amtierenden Bürgermeister Gunter Zisch und für mehr Klimagerechtigkeit. 
"Gunter Zisch hat in seiner Amtszeit einfach zu wenig Maßnahmen zur Eindämmung der Emissionen auf den Weg gebracht. In den letzten Jahren hat er mehrere gesunde Mischwälder für Neubauten roden lassen. Die meisten Rodungen waren verhinderbar." sagt Sven Hamich (49) aus Ulm/Eselsberg.


Klimaziele

Gutachten: Minister Wissing verstößt gegen das Klimaschutzgesetz

Grüne und FDP streiten seit Monaten über ihre Klimaschutzpolitik. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags wirft dem Verkehrsminister nun Rechtsverstöße vor.
Daniel Delhaes 02.01.2023 im Handelsblatt hier

 

Schwäbische Zeitung hier  Veröffentlicht:24.11.2023  Von:Selina Ehrenfeld

Protest sorgte für SEK-Einsatz: Klimaaktivisten stehen jetzt vor Gericht 

Ein derart starkes Aufkommen an Vollzugsbeamten gibt es bei Gericht sonst bei ganz anderen Fällen. Entsprechend ungewöhnlich wirkt also die Präsenz an diesem Donnerstagnachmittag beim Amtsgericht Ulm. Gerade einmal eine Stunde ist für den betroffenen Gerichtstermin angesetzt, es geht um einen Bußgeldbescheid in Höhe von rund 200 Euro, gegen den der Beschuldigte Einspruch eingelegt hat.

Warum das eine derartige Beamtenpräsenz rechtfertigt, zeigt sich aber dann bereits vor dem Gerichtsgebäude. Angeklagt nämlich ist ein 20-jähriger Klimaaktivist aus Ravensburg, der am 18. Juli am Rande der Kletteraktion auf einer Schilderbrücke über der Adenauerbrücke beteiligt war.

Die Aktion hatte damals für Verkehrschaos gesorgt, die B10 musste gesperrt werden, die Klimaaktivisten wurden vom SEK heruntergeholt. Anlass für den Protest war der Besuch des Verkehrsministers Volker Wissing (FPD) an jenem Tag in Ulm.

Vor Beginn der Verhandlung am Ulmer Amtsgericht machen die Klimaaktivisten mit Schildern und lauter Musik auf sich aufmerksam. Auch im Gerichtsgebäude sorgen sie für unübliche Szenen. (Foto: Ehrenfeld)

Klimaaktivisten machen vor Gerichtsgebäude auf sich aufmerksam

Während der Prozess gegen die zwei Klimaaktivisten, die an diesem Tag auf die Schilderbrücke kletterten, noch aussteht, wurde am Donnerstag dafür ein anderes Vergehen am Rande verhandelt. Jener 20-Jährige soll nämlich später in der Innenstadt einen von der Polizei ausgesprochenen Platzverweis für den Innenhof des Polizeigebäudes ignoriert haben.

Der Angeklagte sowie seine Mitstreiter, unter anderem Mitglieder von der Letzten Generation oder Fridays for Future, sehen das ganz anders. Entsprechend viele Klimaaktivisten haben sich vorab deshalb vor dem Gerichtsgebäude versammelt, halten Schilder hoch und sprechen mit Medienvertretern über „das Unrecht“.

Der Angeklagte vertritt sich vor Gericht selbst, ein Antrag auf einen „Laienverteidiger“, wie es der Beschuldigte selbst nennt, wird vom Richter abgelehnt. Aus Sicht der 20-jährigen Klimaaktivisten sei nie ein Platzverweis erteilt worden. Entsprechende Worte jedenfalls habe er nie vernommen. Stattdessen will er dem Richter lieber zu verstehen geben, dass die Polizeibeamten an diesem Tag „unsanft“ und „grob“ reagiert hätten.

Zwei Polizeibeamte sind für den Fall geladen. Während der eine nicht mehr genau sagen kann, ob wirklich die konkreten Worte eines Platzverweises gegen den Angeklagten ausgesprochen wurden, kann sich der Zweite durchaus daran erinnern. Er habe dem Angeklagten einen Platzverweis erteilt, da er zum einen eine „polizeiliche Maßnahme“ deutlich behinderte und sich zum anderen nicht einsichtig zeigte.

Angeklagter sieht keine Schuld bei sich

Das aber nimmt der Angeklagte als Argument, das Verfahren gegen ihn einzustellen. „Wie man gehört hat, gibt es von dieser Situation verschiedene Versionen. Den Aussagen der Zeugen würde ich deshalb nicht glauben“, so der 20-Jährige zum Richter. Der wiederum schenkte dem zweiten Polizisten durchaus seinen Glauben ‐ und verhängte ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro als Urteil.....

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