Schwäbische Zeitung 17.11.23 Von Philipp Richter
Auch der Gemeinderat Baienfurt votiert für den Gang an den Verwaltungsgerichtshof Mannheim
Jetzt gilt es nahezu als sicher, dass das Thema Kiesabbau im Altdorfer Wald auf dem Tisch des Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg in Mannheim landen wird. In seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat Baienfurt am Dienstagabend einstimmig für eine Klage votiert. Vor einer Woche tat dies auch der Gemeinderat in Baindt. Jetzt muss nur noch der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt bei seiner Sitzung am 22. November zustimmen. Dies kann jedoch als Formsache betrachtet werden, da die Verbandsversammlung aus Vertretern der beiden Gemeinderäte besteht.Die Klage richtet sich gegen den Regionalverband Bodensee-Oberschwaben, der den Regionalplan fortgeschrieben hat. Dieser wurde im Herbst vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen in Stuttgart genehmigt.
Die Gemeinden Baienfurt und Baindt hatten bereits 2017 auf eigene Kosten ein Wassergutachten von Hydrogeologe Hermann Schad erstellen lassen, weil sie negative Auswirkungen auf den Kiesabbau befürchten. Laut Gutachten befindet sich die geplante, rund elf Hektar große Kiesgrube in der Nähe des Vogter Teilorts Grund im Einzugsbereich der Quellen von Weißenbronnen, die 12.500 Einwohner der beiden Schussentalgemeinden mit Wasser versorgen. Zudem hat der Zweckverband eine Vergrößerung des Wasserschutzgebietes auf dem sogenannten Waldburger Rücken angestoßen.
Kiesabbau im Wasserschutzgebiet ist jedoch keine außergewöhnliche Sache. Dieser ist bereits vielerorts Realität - etwa in der Leutkircher Heide. Allerdings darf der für die Bauindustrie wichtige Rohstoff nur in der Wasserschutzgebietszone III unter Auflagen abgebaut werden. In Zone I und II ist dies verboten.
Hydrogeologe Schad empfahl in seinem Gutachten, auf dem Waldburger Rücken auf Kiesabbau zu verzichten, da dieser geologisch einmalig sei und als gigantischer Trinkwasserspeicher gesehen werden kann. Denn das Wasser sei durch die Waldfläche und die Kiesschichten gut geschützt. Zudem hätten die Quellen das Potenzial mehr Menschen im Schussental zu versorgen.
Die Gemeinden Baienfurt und Baindt streben ein sogenanntes Normenkontrollverfahren an. Dabei soll der Verwaltungsgerichtshof überprüfen, ob dem Regionalverband Abwägungsfehler bei der Fortschreibung des Regionalplans unterlaufen sind. Kernpunkt der Kritik: Bislang galt das Gebiet bei Grund als Ausschlussgebiet für Kiesabbau und als Vorranggebiet für Forstwirtschaft, jetzt gilt dasselbe Gebiet als Vorranggebiet für Kiesabbau. „Das musste damals gut begründet werden und musste jetzt wieder gut begründet werden“, sagt Baienfurts Bürgermeister Günter A. Binder, der auch Vorsitzender des Zweckverbands Wasserversorgung ist.
Beim Verwaltungsgerichtshof folgt ein Schriftwechsel zwischen den Klägern und den Beklagten, bei dem alle Argumente ausgetauscht werden. Danach folgt eine mündliche Verhandlung. Am Ende bewertet das Gericht. Bis es zu einer Entscheidung kommt, kann es je nach Umfang und Auslastung des zuständigen Senats laut Einschätzung des Verwaltungsgerichtshof zwischen einem und zwei Jahre dauern.
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