Rat der EU Pressemitteilung 28. März 2023 13:10 hier
Der Rat hat heute zwei Verordnungen angenommen, die es der EU ermöglichen werden, ihre Nettotreibhausgas-Emissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. In der sogenannten „Lastenteilungsverordnung“ werden für die Mitgliedstaaten strengere Emissionsreduktions-ziele festgelegt, die bis 2030 erreicht werden müssen. Die Verordnung über den Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) wird den Beitrag des Sektors zu den ehrgeizigeren allgemeinen Klimazielen der EU für 2030 stärken.
siehe dazu auch den folgenden Post hier
Infografik – „Fit für 55“: Verringerung der Emissionen in den Bereichen Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfall
Mit der neuen Lastenteilungsverordnung (ESR) wird das Ziel vorgegeben, für die von ihr erfassten Sektoren bis 2030 die Treibhausgasemissionen auf EU-Ebene gegenüber 2005 um 40 % zu senken. Während gemäß der überarbeiteten Richtlinie über das Emissionshandelssystem der EU (EU-EHS) der Emissionshandel auch für den internationalen Seeverkehr sowie für Gebäude, den Straßenverkehr und weitere Industriezweige gelten wird, wird der Anwendungsbereich der Lastenteilungsverordnung beibehalten (Straßen- und inländischen Seeverkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und kleine Gewerbebetriebe).Mit der überarbeiteten Verordnung werden jedem Mitgliedstaat höhere nationale Ziele zugewiesen, und die Art und Weise, wie die Mitgliedstaaten die bestehenden Flexibilitätsmöglichkeiten zur Verwirklichung ihrer Ziele nutzen können, wird angepasst.
Infografik – „Fit für 55“: Klimaziele in den Bereichen Landnutzung und Forstwirtschaft
Die Infografik zeigt, wie im Zuge einer Überarbeitung der LULUCF-Verordnung Regeln für die Senkung der Emissionen und den Abbau von CO<sub>2</sub> im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft festgelegt werden.
Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft
Der Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) umfasst die Nutzung von Böden, Bäumen, Pflanzen, Biomasse und Holz. Dieser Sektor emittiert nicht nur CO₂, sondern absorbiert es auch aus der Atmosphäre. Emissionen und Absorptionen durch den LULUCF-Sektor werden im Gesamtziel der EU für 2030 berücksichtigt. Gemäß dem Europäischen Klimagesetz ist der Beitrag des Nettoabbaus zum Klimaziel der Union für 2030 auf 225 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalent begrenzt, um sicherzustellen, dass bis 2030 in anderen Sektoren ausreichende Klimaschutzmaßnahmen ergriffen werden.
Mit der neuen Verordnung wird ein Gesamtziel von 310 Millionen Tonnen CO₂‑Äquivalent für den Nettoabbau von Treibhausgasen auf EU-Ebene im LULUCF-Sektor bis 2030 vorgegeben.
Für den Zeitraum 2026-2030 wird für jeden Mitgliedstaat ein verbindliches nationales Ziel für den Anstieg des Nettoabbaus von Treibhausgasen bis 2030 gelten, mit dem zusammen das gemeinsame EU-Ziel von 310 Millionen Tonnen erreicht wird.
Darüber hinaus verpflichtet sich jeder Mitgliedstaat, für den gesamten Zeitraum von 2026 bis 2029 („Haushalt 2026-2029“) eine Summe der Nettoemissionen und des Nettoabbaus von Treibhausgasen zu erreichen.
Die Verordnung bietet den Mitgliedstaaten Flexibilitätsmöglichkeiten, die ihnen bei der Verwirklichung dieser Ziele behilflich sein sollen.
Die nächsten Schritte
Dies ist der letzte Schritt des Beschlussfassungsprozesses. Vor ihrem Inkrafttreten werden die Verordnungen unterzeichnet und im Amtsblatt veröffentlicht.
Hintergrund
Der Vorschlag zur Überarbeitung der Lastenteilungsverordnung und der Vorschlag zur Überarbeitung der LULUCF-Verordnung sind Teil des Pakets „Fit für 55“. Das Paket, das die Europäische Kommission am 14. Juli 2021 vorgelegt hatte, soll der EU ermöglichen, ihre Nettotreibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu senken und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.
Das Parlament hat auf seiner Plenartagung vom 8. Juni 2022 eine Reihe von Abänderungen an den beiden Kommissionvorschlägen angenommen. Der Rat hat am 29. Juni 2022 eine allgemeine Ausrichtung zu diesen Vorschlägen festgelegt.
Der Rat und das Parlament erzielten eine vorläufige politische Einigung über die Lastenteilungsverordnung am 8. November 2022 und über die LULUCF-Verordnung am 11. November 2022.
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