Mittwoch, 13. November 2024

Infobrief des Landesnaturschutzverband BW vom 8.11.24


Infobrief Nr. 11 vom 08. 11. 2024

Download-Link auf pdf: LNV-Infobrief November 2024  hier


Im Blickpunkt: Gesamtkonzeption Waldnaturschutz 2024 steht

Ausführlichere Information zur Gesamtkonzeption Waldnaturschutz

Nach dreijähriger Arbeit haben die Landesforstverwaltung, ForstBW und FVA die neue Gesamtkonzeption Waldnaturschutz 2030 erarbeitet. Die erste Gesamtkonzeption aus dem Jahr 2020 wurde unter breiter öffentlicher Beteiligung konsequent weiterentwickelt. War die Gesamtkonzeption 2020 bisher für den Staatswald verbindlich, so wird nun zwischen Landesforstverwaltung und ForstBW getrennt. Kommunale und private Waldbesitzer müssen über Beratung und finanzielle Anreize für die Umsetzung gewonnen werden.

Nur durch eine umfassende Information und eine geduldige, intensive Beratung aller Waldbesitzer lassen sich die Ziele der Gesamtkonzeption erreichen. Dabei spielen Information und persönliche Beratung vor Ort eine wesentliche Rolle. Dazu müssen die Unteren Forstbehörden Fachkräfte für Naturschutzfragen bereithalten, die die bewährten Instrumente des Waldnaturschutzes beherrschen.

Für den Privatwald und den Kommunalwald verfügt die Forstverwaltung über Fördermittel aus dem Programm Naturnahe Waldwirtschaft NWW, teilweise können Maßnahmen im Ökokonto abgebildet werden.

ForstBW als Anstalt öffentlichen Rechts ist von diesen Mitteln ausgeschlossen. Im Errichtungsgesetz von 2017 ist vorgesehen, dass ForstBW für übertragene Aufgaben wie Daseinsvorsorge, Fortbildungen, und Waldpädagogik Mittel aus dem Haushalt des Landes erhält
. Der Landtag entscheidet über die Höhe der Zuführungen. Damit wird die Finanzierung unter anderem von Naturschutzleistungen von der Ertragslage des Forstbetriebs getrennt. Naturschutz soll über Landesmittel langfristig gesichert werden.

Tatsächlich wurde die Zuführung in den Anfangsjahren nicht dynamisiert: erst ab 2020 hat der Landtag die Personalkosten erhöht, nicht jedoch die Sachmittel. So erhält ForstBW seit dem Jahr 2020 für die Daseinsvorsorge rund 14 Millionen Euro. Bisher sind nur die Mittel für den Auerhuhn-Aktionsplan gesichert. Völlig unverständlich ist, dass ForstBW beim erkennbaren Aufgabenzuwachs durch die Umsetzung der Gesamtkonzeption auch die Globale Minderausgabe erbringen soll.

Bei dieser Mittelausstattung ist absehbar, dass die Umsetzung der Gesamtkonzeption für ForstBW erhebliche Probleme mit sich bringen wird. In den Landkreisen wird neben der Förderung, die Personalsituation in den Unteren Forstbehörden über Erfolg oder Misserfolg entscheiden. Wenn die Ressourcen nicht angemessen erhöht werden, bleibt die vorbildliche Arbeit aller Beteiligten für die Gesamtkonzeption Waldnaturschutz wirkungslos.

Es grüßt Sie herzlich Ihr

Dr. Eberhard Aldinger
Mitglied im LNV-Vorstand und LNV-Referent für den Wald

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