Montag, 11. November 2024

Update: Fragwürdige Maßnahmen aufgrund des verletzten Stolzes eines Gerichtes?

Ob das mit der Entschädigung stimmt, muss sich erst noch zeigen. Samuel hat das in seinem Video anders dargestellt. Wir werden sehen. Trotzdem ein großer Erfolg!

kleines Video hier

Update vom Ravensburger Baumhausklimacamp

Pressemitteilung vom 11.11.2024

Nach Zurückweisung durch das Bundesverfassungsgericht: Augsburger Gericht gibt klein bei

Klimaaktivist*innen können sich auf Entschädigung in vierstelliger Höhe freuen

Die mehr als zwei Jahre andauernde Augsburger „Klimajustizblamage“ hat ein Ende: Unter Ausschluss der Öffentlichkeit (und auch der Presse) stellte heute das Augsburger Amtsgericht das Strafverfahren gegen Klimaaktivist Samuel Bosch (21) ohne Auflagen und auf Staatskosten ein.

Im Frühjahr hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Eilverfahren ein früheres Augsburger Hafturteil gegen Bosch aufgehoben, da es nicht mit dem Grundgesetz vereinbar war, und eine komplette Neuauflage des Verfahrens angeordnet. Über diese Bundesverfassungsgerichtsentscheidung berichtete später sogar ein juristisches Fachblatt [L].

Fassadenklettern gegen Lohwaldrodung

Bosch hatte im Oktober 2022 zusammen mit Charlie Kiehne und Ingo Blechschmidt (36) vom Augsburger Klimacamp im Rahmen einer Kletteraktion ein Banner mit der Aufschrift „Lohwald-Rodung trotz laufender Gerichtsverfahren? Frech!“ an der Fassade der Regierung von Schwaben angebracht. Grund für die Meinungskundgabe war, dass die Regierung von Schwaben den umstrittenen Lech-Stahlwerken im angrenzenden Meitingen eine Ausnahmegenehmigung für eine vorgezogene Rodung eines geschützten Bannwalds erteilte – und das trotz laufender Normenkontrollklage der Gemeinde Biberbach.

Solche Meinungskundgabe ist vom Grundgesetz gedeckt: Bei Äußerungen wie der Kritik an der Regierung von Schwaben sei zu beachten, so das Bundesverfassungsgericht, wenn diese „nicht zum Zwecke privater Auseinandersetzung“ getätigt werden, sondern „zur Bildung der öffentlichen Meinung beitragen“ (RdNr. 14 der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht [E]). Explizit erinnert das Bundesverfassungsgericht, dass der „Schutz der Meinungsfreiheit gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen [ist]“ (RdNr. 12).
 „Die [Augsburger] Gerichte gehen mit einer verfassungsrechtlichen Maßstäben nicht genügenden Begründung vom Vorliegen einer Tatsachenbehauptung aus und verkürzen damit den grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit. […] Insbesondere erfolgt jeweils keinerlei Einordnung in den Kontext“ (RdNr. 18).

Verhandlungsodyssee mit erneuter Einzelhaft

„Wieso nicht gleich?“, fragt Bosch. Die heutige Verhandlung war der dritte Prozesstag, seit das Bundesverfassungsgericht das frühere rechtswidrige Urteil aufhob und eine Neuverhandlung anordnete. Zum ersten Termin am 24.10.2024 hatte das Gericht alle Zeug*innen geladen und den Sitzungssaal für den gesamten Tag reserviert, allerdings nach kurzer Zeit ohne Zeugenvernehmung die Sitzung unterbrochen. Das restliche Verfahren wollte Amtsgerichts-Mitarbeiterin Schmid in zahlreichen zweistündigen Mini-Sitzungen abwickeln – obwohl jedes Mal Bosch und sein Anwalt aus Ravensburg und zwei weitere Verteidiger*innen mehrere Stunden aus Hessen anreisen mussten. 

Zum zweiten Termin am 31.10.2024 war Bosch erkrankt; Amtsgerichts-Mitarbeiterin Schmid setzte sich jedoch über das fristgerecht eingereichte ärztliche Attest [welches wir auf Anfrage auch gerne vorlegen] hinweg und erließ einen fragwürdigen Haftbefehl. Die Beschwerde gegen diesen Haftbefehl wurde von Michael Rauh, Richter am Landgericht verworfen – ausgerechnet derjenige Augsburger Richter, der im Oktober 2023 das verfassungswidrige Hafturteil aussprach. Als Bosch am heutigen Montag aus Ravensburg zum Verfahren anreisen wollte, wurde er mit einem Aufgebot aus mehreren Streifenwagen noch am Bahnhof abgefangen, verhaftet und von der Polizei in einer Kellerzelle des Augsburger Amtsgerichts „verwahrt“.

Boschs Verteidigungsstrategie umfasste eine Vielzahl von Anträgen, an deren Erstellung auch derjenige juristische Laie aus Hessen mitwirkte, der die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde verfasste. „Das Amtsgericht fürchtete sich wohl vor einer solchen Strategie und wusste nicht weiter“, vermutet Bosch; in der Tat hat Richterin Schmid auch heute wieder nicht über den Antrag zur Zulassung der Verteidigung durch einen juristischen Laien aus Hessen, der die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde verfasste, entschieden. Auch wurden bei den Verfahren unaufschiebbare Anträge der Verteidigung, die am Beginn der Verhandlung gestellt werden müssen um ihre Gültigkeit zu behalten, unterbrochen, nicht zugelassen oder gar nicht angehört.

Klimaaktivist*innen können sich auf mehrere tausend Euro Erstattung aus der Staatskasse freuen

Die Aussicht auf weitere Wochen Haft zwischen den folgenden Sitzungsterminen war es auch, die Bosch dazu veranlasste, auf den Versuch des Amtsgerichts zur Gesichtswahrung einzugehen und auf weitere rechtliche Schritte zu verzichten. Bosch und sein Verteidigungsteam können sich nun auf die Erstattung von mehreren tausend Euro für die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde freuen.

„Jetzt können wir weiter für Klimagerechtigkeit kämpfen, ohne von den Augsburger Gerichten genervt zu werden“, so Bosch.


Aus dem  KlimaCamp-Kanal:



Bahnhof RV heute morgen.

JUGENDrichterin hat beauftragt dass Samuel zum Gerichtsprozess in Augsburg vorgeführt wird!!!
 Mit Polizeiauto klimaschädlich zum Gericht gebracht wird!


Und hier noch das Statement von Samuel dazu:

EILMELDUNG: Festnahme am Ravensburger Bahnhof

Eilmeldung+++Eilmeldung+++Eilmeldung

Augsburger Richterin dreht durch 

Auf Anordnung der Jugendrichterin Schmid vom Augsburger Amtsgericht hinderten am heutigen Montagmorgen mindestens sechs Ravensburger Polizist:innen den bekannten Klima-Aktivisten Samuel Bosch am Einsteigen in den Zug. Bosch war nicht aus Zufall am Ravensburger Bahnhof, er befand sich auf dem Weg zu einem weiteren Prozesstag in Augsburg. Richterin Schmid hatte vor 11 Tagen einen fragwürdigen Haftbefehl gegen Bosch ausgestellt, obwohl dieser durch ein ärztliches Attest fristgerecht entschuldigt war.

"Dass sie ihn jetzt am Einsteigen in den Zug hindern, der ihn pünktlich zum Gericht bringt, ist absurd - genau so, wie der Haftbefehl grundsätzlich keinen Sinn gemacht hat. Ein Haftbefehl oder ein Vorführungsbefehl sind nur nötig, wenn Angeklagte partout nicht erscheinen. Samuel war beim letzten Verhandlungstermi krank und hat dem Gericht fristgerecht ein ärztliches Attest vorgelegt", erklärt eine der am Bahnhof anwesenden Unterstützer*innen. "Dass die Amtsrichterin jetzt trotzdem solche Aktionen veranlasst, ist eine weitere sinnlose Machtdemonstration eines Gerichts, dessen Stolz durch das Verfassungsgericht gekränkt wurde" 
Das oberste deutsche Gericht hatte im Frühjahr diesen Jahres mehrere rechtswidrige Urteile der Augsburger Justiz gegen Bosch aufgehoben. 

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