Mittwoch, 2. Februar 2022

„Bei uns wird das Grundgesetz gelebt.“

Dann wäre also wenigstens das mit der Versammlungsfreiheit mal geklärt. Das hat gedauert....
Nächster Schritt: Was bedeutet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der Klimaklage für Ravensburg und das Ländle. Muss selbst unsere Region Generationen-Gerechtigkeit herstellen, obwohl`s doch gerade so schön läuft in unseren prosperierenden Gemeinden?....
Immerhin ist auch der Klimaschutz jetzt im Grundgesetz verankert - denkt da auch mal jemand dran?
Und bleibt noch eine letzte Frage: Dient das große Kino, in dem mit Polizei-Großeinsätzen und Nötigungs-Vorwürfen nur so um sich geworfen wird (im Umfeld der Klima-Aktivisten), dient das  tatsächlich der Gefahren- Minimierung?

Schwäbische Zeitung , 3.2.22

Engler kritisiert Baumbesetzer

Immer wieder klettern Klimaaktivisten in der Ravensburger Innenstadt auf Bäume, um ihren Forderungen nach einem zügigeren Klimaschutz vor Ort Nachdruck zu verleihen. CDU-Stadtrat Rolf Engler findet das nicht gut.

Ob es nicht möglich sei, solche Aktionen zu verhindern, fragte Engler in der hybriden Gemeinderatssitzung am Montagabend. Schließlich werde Ravensburg „so langsam zum Sammelbecken für Protestaktionen“. Viele Bürger könnten das nicht mehr nachvollziehen, berichtete Engler.

Erster Bürgermeister Simon Blümcke stellte klar: „Bei uns wird das Grundgesetz gelebt.“ Demzufolge herrsche Versammlungsfreiheit. Auch ein Baum könne ein Versammlungsort sein. „Das mussten wir auch erst lernen“, gestand Blümcke.

Warum dann aber „Polizeischutz“ bei friedlichen Baumbesetzungen nötig sei, fragte Engler. Dazu sagt Polizeisprecher Oliver Weißflog auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“: „In der Regel werden grundsätzlich alle Versammlungen, die unter dem Schutz des Versammlungsrechts stehen - und mitunter an exponierter Stelle stattfinden -, von der Polizei begleitet, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.“ Einerseits schütze die Polizei die jeweilige Versammlung, andererseits müssten aber auch die von den Versammlungen beziehungsweise ihren Teilnehmern eventuell ausgehenden „Auswirkungen und manchmal auch Gefahren für andere“ minimiert werden, wie Weißflog weiter erläutert. So könne es etwa nötig sein, den Verkehr entsprechend zu lenken, wenn Aufzüge Straßen überqueren.

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