Montag, 28. Februar 2022

Klimaschutz: Koalition beschleunigt die Energiewende

2 Dinge springen mir besonders ins Auge bei diesem Artikel: Bürgerenergie wird gefördert (endlich!) und für Solaranlagen auf den Dächern soll die Vergütung steigen  (super!). Denn jede Solaranlage auf einem Dach verhindert das Verbauen unserer Äcker!

Süddeutsche Zeitung hier

Die Pläne des Wirtschaftsministeriums sehen eine klimaneutrale Stromversorgung bis 2035 vor - und mehr Anreize für Solarenergie. Versorger werden zur Senkung der Tarife verpflichtet, um Haushalte zu entlasten.

Der Ausbau erneuerbarer Energien - durch Russlands Krieg in der Ukraine wird er gerade noch drängender. FDP-Chef Christian Lindner schwärmt am Sonntag im Bundestag von "Freiheitsenergien" (?), Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erklärt die Energieversorgung zur "Frage von nationaler Sicherheit".
Wie gut, dass er mit dem passenden Gesetz schon fertig ist.

Diesen Montag soll die nächste große Ökostrom-Novelle in die Abstimmung zwischen den Ministerien gehen, der Süddeutschen Zeitung liegen die Eckpunkte vor. Danach soll das Erneuerbare-Energien-Gesetz nicht länger irgendwann "vor 2050" die Vollversorgung mit erneuerbaren Energien vorsehen. Neues Stichdatum wird das Jahr 2035: Bis dahin soll der deutsche Strom "nahezu vollständig" aus erneuerbaren Energien stammen. "Damit richtet Deutschland den Zubau der erneuerbaren Energien konsequent auf den 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad aus", heißt es in einem Papier aus dem Bundeswirtschaftsministerium.

Entsprechend mehr grünem Strom soll das neue Gesetz nun den Weg bahnen. Rund 100 bis 110 Gigawatt Windkraft an Land strebt das neue Gesetz bis 2030 an - das Doppelte dessen, was bisher errichtet ist. Zur See sollen sich, wie schon im Koalitionsvertrag vereinbart, bis 2030 Windräder mit 30 Gigawatt installierter Leistung drehen, fast viermal so viel wie derzeit. 

Die Leistung von Solaranlagen soll sich ebenfalls nahezu vervierfachen, auf 200 Gigawatt. Die Förderung neuer Anlagen wird zumeist per Ausschreibung vergeben, an diejenigen, die mit den geringsten Einspeisevergütungen auskommen. Das Volumen dieser Ausschreibungen muss nun an die neuen, höheren Zielmarken angepasst werden.

Doch es soll Änderungen geben. So soll es Ausnahmen von der Ausschreibung geben für Projekte von Bürgern, sei es für Wind- oder Solarparks.
Für Solaranlagen auf Dächern sollen die Vergütungen steigen, wovon Millionen Hausbesitzer profitieren könnten.
Vorgaben, mit denen die Solar-Förderung schrittweise gesenkt wurde, will das Wirtschaftsministerium abschwächen. Auch der umstrittene "atmende Deckel", der die Förderung umso stärker absenkte, je mehr der Markt boomte, soll abgeschafft werden. Schrittweise wolle der Bund zudem in sogenannte "Differenzverträge" einsteigen: Hier wird, ähnlich wie beim EEG, ein Mindesterlös für jede Kilowattstunde garantiert. Lässt sich der Strom am Markt aber zu höheren Preisen verkaufen, müssen die Betreiber alle Einnahmen jenseits dieses Mindesterlöses zurückerstatten. Zuerst werde dies für Photovoltaik-Freiflächenanlagen angestrebt, heißt es.

Die Ökostrom-Umlage soll bis zum 1. Juli abgeschafft werden

Und noch ein Gesetz geht an diesem Montag in die Ressortabstimmung, es regelt die Abschaffung der Ökostrom-Umlage für die Stromverbraucher. Derzeit zahlen die je Kilowattstunde 3,7 Cent, was sich bei einem durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt auf gut 100 Euro im Jahr läppert. Vorige Woche hatte die Koalition beschlossen, die Umlage zum 1. Juli abzuschaffen, ein halbes Jahr früher als geplant. Ab dann übernimmt der Bund die Kosten für den Ökostrom-Ausbau. Was aber, wenn Stadtwerke und Versorger diese Kostensenkung nicht an ihre Kundschaft weitergeben, sondern zum Beispiel mit den höheren Beschaffungspreisen für Strom verrechnen?

Das genau soll nun ein Gesetz verhindern, die entsprechende Formulierungshilfe liegt der SZ vor. Demnach sollen die Versorger verpflichtet werden, die Ersparnis komplett weiterzugeben. "Eine zeitgleiche Preisanpassung aus einem anderen Grund (...) ist nicht zulässig", heißt es in dem Entwurf. Zur Begründung wird auf den Zweck der Absenkung verwiesen: die Entlastung der Stromkunden. Um dies zu erreichen, sei "eine sofortige Weitergabe des Absenkungsniveaus an die Letztverbraucher unverzichtbar". Die Energiewirtschaft hatte zuletzt eindringlich vor "gesetzlichen Eingriffen in bilaterale Vertragsverhältnisse" gewarnt. Unternehmen müssten gestiegene Beschaffungskosten bei der Neukalkulation der Strompreise berücksichtigen können.

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