Dienstag, 22. Februar 2022

Neue Verkehrs-Schilder aufgetaucht: Warum Autos hier nicht stehen dürfen

 efahrer.com   hier   von Annika Mösl am 21.02.2022

Dieses Verkehrsschild verbietet es Autofahrern, dort zu parken.
Rolf Vennenbernd/dpa    Dieses Verkehrsschild verbietet es Autofahrern, dort zu parken.

Parkplätze für Menschen mit Behinderung, für Frauen oder Familien, für Motorräder oder eben Parkplätze für Elektroautos - solche Schilder kennen wir. Nun gibt es ein weiteres Verkehrsschild für eine noch junge Kategorie von E-Fahrzeugen.

Ein kleines weißes Schild unter dem blauen Parkplatzschild zeigt die neue Regelung an. Auf dem weißen Schild sieht man ein gezeichnetes Fahrrad, allerdings kein übliches. Es ist länglich und hat vorne einen großen Korb – ein Lastenrad, oder auch Cargo-Bike genannt.

Wer darf auf dem Parkplatz parken?

Auf Parkplätzen, die mit diesem neuen Verkehrsschild ausgezeichnet sind, dürfen ausschließlich Lastenräder parken, sei es ohne Motorisierung oder die immer beliebteren E-Lastenräder. Ihr Auto dürfen Sie dort nicht abstellen. Wenn Sie das doch tun, droht Ihnen ein Knöllchen. Aber auch normale E-Bikes oder Roller beziehungsweise Motorräder haben hier nichts zu suchen. 

Dürfen Lastenräder nur an diesen Parkplätzen parken?

Nein, diese Cargo-Bikes dürfen auch an anderen Stellen parken. Es ist erlaubt, ein Lastenrad auf dem Gehweg zu parken, wenn es dort nicht den Verkehrsfluss der Fußgänger beeinträchtigt. Das ist so, weil das Lastenrad rechtlich als normales Fahrrad gilt. Wichtig ist dabei aber, immer einen 1,5 Meter breiten Fußweg freizulassen, damit beispielsweise Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Kinderwagen gut vorbeikommen. 

Außerdem dürfen Sie Lastenräder auch am Fahrbahnrand abstellen. Allerdings gilt das nur, wenn der Rand ausreichend beleuchtet ist und das Fahrrad gut erkennbar ist.  

Zudem dürfen (E-)-Lastenräder auch auf Parkplätzen für Autos geparkt werden. Lesen Sie mehr dazu hier.

Warum brauchen (E-)-Lastenräder einen eigenen Parkplatz?

Lastenräder werden immer beliebter und entwickeln sich in Städten zu Echten Autoalternativen, schließlich kommt man da meist schneller von A nach B, anstatt sich ewig durch den Stau zu quälen und am Ziel verzweifelt nach einem Parkplatz zu suchen. Das gilt nicht nur für Familien oder Hundebesitzer, sondern auch für Handwerksbetriebe, etwa Schornsteinfeger. Oft gibt es dazu Förderungen von Städten oder Kommunen für Gewerbetreibende, die auf ein E-Lastenrad umsatteln. So ist es also auch ein logischer Schritt, Parkplätze für die steigende Anzahl von Lastenfahrräder zu schaffen. 

Neues Schild schützt Zweiradfahrer

Nicht nur das Parkschild für Lastenräder ist neu. Es gibt nun auch ein Verkehrsschild, das das Überholen von Zweirädern verbietet. In Stuttgart wurde ein solches Schild nun aufgehängt. Das Schild dient der Verkehrssicherheit von Fahrrad- und Kraftradfahrern.

An einigen Stellen ist es für Autofahrer nicht möglich, den Mindestabstand von 1,5 Metern beim Überholen von Zweirädern einzuhalten. Um das Risiko für Unfälle zu senken, wird das Schild mit dem Überholverbot aufgehängt. Nicht, dass sich Autofahrer verkalkulieren und so andere Verkehrsteilnehmer gefährden.

Dieses Verkehrsschild zeigt ein Überholverbot von Zweirädern.
Sebastian Gollnow/dpa    Dieses Verkehrsschild zeigt ein Überholverbot von Zweirädern.


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