Montag, 14. Februar 2022

Geplanter Groß-Kuhstall in Ostrach ist Geschichte

Das war ein harter Kampf  für den BUND! Warum hatte das Sigmaringer Landratsamt so ein Projekt ohne vorgeschriebene Umweltprüfung genehmigt? Dachte man da, dass es keine Rolle spielt?
Oder hatte man nicht mit Widerspruch gerechnet, nachdem das Projekt begonnen war?
So oder so - es wirft kein gutes Licht auf die Kompetenz der Behörde.
Mit dieser Nachlässigkeit haben sie  nicht nur der Umwelt massiv geschadet, sondern auch den Landwirten, die viel Zeit in die Pläne investiert haben. Genauso wie die Naturschützer. 

Die aktiven Naturschützer äußern sich erleichtert: 
"Es lohnt sich, sich zu engagieren -  auch wenn es immer wieder Atempausen benötigt…. ✊🏽💫💚 ach und egal was wer vorhersagt"


SWR aktuell   hier

In Ostrach-Hahnennest (Kreis Sigmaringen) wird es keinen "1.000-Kühe-Stall" geben. Die vier Landwirtschaftsfamilien, die ihn bauen wollten, geben eigenen Angaben zufolge auf.
Hintergrund seien vor allem Widerstände von Umweltverbänden sowie eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Mannheim. Das hatte den Mitte 2019 begonnenen Bau vor einem Jahr gestoppt, wegen einer fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung durch das Sigmaringer Landratsamt. Der Stall hätte zu den größten des Landes gehört. Die Gegner befürchteten negative Folgen vor allem fürs Grundwasser. In erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen waren eine Petition gegen das Projekt sowie ein Widerspruch des BUND gegen das Bauverfahren zunächst erfolglos geblieben.


Sendungsbezug: BW Studio Friedrichshafen, 14.2.2022, 16:30 Uhr

Auf der Seite des BUND Regionalverbandes ist zu lesen hier:

Aktueller Stand zur BUND-Klage gegen den 1.000 Kühe-Stall in Ostrach-Hahnennest

Am 4. April 2019 hat der BUND gegen die Genehmigung für den 1.000-Kühe-Stall Widerspruch eingelegt und die Aussetzung der Vollziehung beantragt, damit vor Ort keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden. Der Landkreis Sigmaringen lehnte das ab.

Der daraufhin von uns mit dem gleichen Ziel bei Gericht eingereichte Eilantrag wurde zunächst abgewiesen, war vor dem Verwaltungsgerichtshof in zweiter Instanz aber erfolgreich. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim stützte seinen Beschluss vom 23. Februar 2021 darauf, dass der Widerspruch des BUND voraussichtlich Erfolg haben müsse.

Vier Monate später haben wir den Landkreis aufgefordert, über den Widerspruch nun endlich zu entscheiden, da der ja Erfolg haben müsste - und damit zugleich die Kostenentscheidung zugunsten des BUND ausfallen müsste. Mehrere Schriftwechsel und weitere 4 Monate später hat sich nix getan und wir haben deshalb im November 2021 eine Untätigkeitsklage eingereicht. Sie ist das einzige Mittel, um den Erfolg, den der BUND im Eilverfahren durchgesetzt hat, nun auch im eigentlichen Rechtsmittelverfahren, dem Widerspruchsverfahren durchzusetzen.

Ravensburg 8. Dezember 2021

Wieso wir den 1.000-Kühe-Stall ablehen? Lesen Sie hier..

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