07.02.2022 hier im Südkurier
...Wer sich in Sicherheit wiegt und glaubt, Hochwasserschutz sei Aufgabe der Kommune, der irrt: Das Wasserhaushaltsgesetz regelt, dass jede potentiell vom Hochwasser betroffene Person im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet ist, geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Das heißt, dass alle Einwohner anhand der sogenannten Hochwassergefahrenkarten prüfen sollten, inwieweit das eigene Haus oder die eigene Wohnung betroffen ist. Die Karten zeigen in der Regel an, welche Flächen wie oft von Hochwasser betroffen sind und wie hoch das Wasser bei dem jeweiligen Hochwasserszenario steht. Allerdings kann es vorkommen, dass nicht alle Gewässer in den Karten erfasst sind, zum Beispiel bei sehr kleinen Gewässern. Trotzdem ist es sinnvoll, sich auch dann zu informieren, weil auch bei einem kleinen Gewässer eine Hochwassergefahr bestehen kann.
Die Hochwassergefahrenkarten sind online zu finden
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