Freitag, 5. November 2021

Vorstoß gegen Straßenbau

Südkurier  VON FABIANE WIELAND FABIANE.WIELAND@SUEDKURIER.DE  hier

Der Bundesverkehrswegeplan 2030 ist verfassungswidrig: Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten, das der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) in Auftrag gegeben hat. .....
 Pläne für die Hochrheinautobahn A 98 oder die B 31 müssten schnellstmöglich gestoppt und unter Berücksichtigung aller Klima- und Naturschutzaspekte neu bewertet werden, betont Klaus-Peter Gussfeld, Mobilitätsreferent beim BUND Baden-Württemberg......

Auch mit Blick auf die B 31 brauche es daher nun substanzielle Aussagen zu den Klimaemissionen der verschiedenen Planungsvarianten. „Die Frage des Klimaschutzes muss in den Vordergrund gerückt werden.“ Daher müsse die Variante A wieder in Betracht gezogen werden, genauso wie der Ausbau der Schiene.
.... Mit Blick auf die Koalitionsverhandlungen glaubt er ohnehin, „hier ist noch viel im Fluss“. Die neue Bundesregierung müsse die Mobilitätswende endlich voranbringen.

Das Regierungspräsidium Tübingen (RP) erklärt auf Anfrage, die im Bundesverkehrswegeplan bewerteten Vorhaben seien einer Nutzen-Kosten-Analyse unterzogen und zusätzlich umwelt- und naturschutzfachlich, raumordnerisch und städtebaulich beurteilt worden.....Das RP könne auf Basis des Rechtsgutachtens des BUND den Planungsprozess zur B 31 nicht stoppen. Planungen von Infrastrukturprojekten würden immer auf Basis der gültigen EU- und Bundesvorschriften, -Gesetze und -Richtlinien erfolgen. „Diese Vorgaben beziehen sich auch auf Klima, Umwelt, Luft, CO 2 -Bilanz“, heißt es von der Behörde weiter. Inwieweit das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur das Rechtsgutachten bereits interpretiert habe, sei dem RP nicht bekannt.

.... In der nächsten Planungsphase gehe es darum, die Variante B1 hinsichtlich der prognostizierten Eingriffe zu optimieren und der naturschutz- und waldrechtlichen Verpflichtung zur Kompensation nachzukommen.

„2022 steht die Überprüfung des Fernstraßenbedarfsplans an. Ziel der Neubewertung aller Verkehrsinfrastrukturprojekte muss dabei sein, die Emissionsbudgets des Pariser Klimaabkommens einzuhalten.“


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