Der §13b wurde letztes Jahr von der großen Bundes-Koalition gegen erhebliche Widerstände neu aufgelegt. Ganz im Sinne einiger Bürgermeister unseres Regionalgebietes werden damit Naturschutzrecht und Bürgerbeteiligung erfolgreich ausgehebelt.
Wir sprechen uns ganz entschieden gegen dieses Gesetz aus, denn die Erfahrung zeigt: Der planlose Flächefrass wird entgegen besserem Wissen weiter verschärft hier.
Der NABU forderte nach der Abstimmung: "Der NABU kritisiert die Zustimmung des Bundestags zur Verlängerung des §13b BauGB. Der „Betonparagraf“ leistet dem Flächenverbrauch Vorschub und verhindert eine nachhaltige Siedlungsentwicklung. Dem muss sich die neue Landesregierung klar entgegenstellen."
Besonders verärgert waren die Naturschutzverbände Baden-Württembergs, da sich die Grünen dem Gesetz entgegen gestellt hatten, die CDU dafür plädierte. Das Wirtschaftsministerium BW bejubelte die "erfolgreiche" Abstimmung dann auch noch auf ihren Seiten.
Was hat sich inzwischen getan? Wir erfuhren nun direkt aus dem Ministerium Folgendes:
Die Landesregierung hat im Mai 21 einen Antrag auf Bundesebene
eingebracht, der den §13b auf den Bereich der Innenentwicklung beschränken
sollte, dafür gab es aber (LEIDER) keine Ländermehrheit. Jetzt hofft der Grüne
Teil der Landesregierung auf die neue Koalition auf Bundesebene und wird dann
nochmals tätig.
Bei allen 13 b Baugebieten müsste der Bedarf ja "plausibel
begründet" werden.
Es wäre äußerst spannend zu erfahren, ob schon jemals ein §13b Gebiet abgelehnt wurde, weil der Bedarf nicht plausibel
begründet werden konnte.
Vermutlich eher nicht, was ein Bericht aus Baindt nahelegt (hier):
Als der Gemeinderat von Baindt am 3. Dezember 2019, also kurz vor Toresschluss, den Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet „Lilienstraße“ fasste, richtete das Regierungspräsidium Tübingen einen geharnischten Brief an das planende Büro Sieber in Lindau. Da nunmehr der sechste Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren auf den Weg gebracht werden soll, heißt es in dem Schreiben, habe die höhere Raumordnungsbehörde Zweifel, „ob ein solches Vorgehen noch der Intention des Gesetzgebers bei der Einführung des § 13b in das Baugesetzbuch entspricht“.
Das Instrument der beschleunigten Planung dürfe nicht zur vorsorglichen Ausweisung von neuen Baugebieten führen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass in Baindt kaum ein dringender Wohnraumbedarf bestehe, formulierte die Behörde weiter. „Ein verantwortungsvoller Umgang der Gemeinden mit dem Instrument ist aus unserer Sicht unabdingbar“, heißt es. Das Schreiben blieb aber ohne Folgen.
„Es wurden nach Gusto neue Baugebiete geschaffen“, wettert der LNV. So sei Oberschwaben, wie der LNV-Vorsitzende Gerhard Bronner sagt, ein „Hotspot des Flächenverbrauchs“ geworden
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Flächenbilanz zu §13b im Regionalgebiet hier übergeordnet hier
In Wilhelmsdorf passierte das Gleiche am 22.12.2022: 8 Tage vor dem endgültigen Ende von §13b wurde ein 1,65 Hektar großer Acker noch mal schnell auf den Weg gebracht.
AntwortenLöschenUnd das zu einer Zeit, in der Bauplätze zurückgegeben werden, also ganz sicher kein Siedlungsdruck vorliegt!